Abschlag bei Erwerbsminderungsrente
Rechtswidrig oder nicht, dass ist hier die GROßE Frage!
Schreiben der Deutschen RV Schwaben
Sehr geehrter Herr ……
Ihre Ausführungen vom 2.07.07 haben wir zur Kenntnis genommen.
Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, folgen die Rentenversicherungsträger der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16.05.2006 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht.
Dieser Argumentation der Rentenversicherungsträger haben sich bereits verschiedene Sozialgerichte der ersten Instanz (z.B. SG Augsburg und SG Aachen) angeschlossen.
In dem vom SG Aachen unter dem Az.: S 8 R 96/06 entschiedenen Fall gegen die DRV Rheinland wurde nach Mitteilung des SG Aachen vom 10.05.2007 durch Beschluss vom 30.03.2007 gemäß zugelassener Sprungrevision der Fall dem BSG zur Entscheidung vorgelegt. Dort ist das Verfahren unter dem Az.: B 5 R32/07 R anhängig.
Im Hinblick auf diese anhängigen Musterstreitverfahren gehen sämtliche Sozialgerichte dazu über, den Bevollmächtigten und den Beklagten eine Einverständniserklärung zum Ruhen des Verfahrens anheimzustellen.
Bei dieser Konstellation erscheint derzeit die Erteilung eines Widerspruchsbescheides nicht angebracht, weil im gerichtlichen Verfahren in den unteren Instanzen eine Entscheidung nicht zu erwarten ist bzw.
eine für den Versicherten positive Entscheidung selbstverständlich durch die DRV Schwaben mit Rechtsmittel angefochten würde. Außerdem wird die
Versicherungsgemeinschaft dann
unnötig durch die zu zahlenden Pauschalgebühren
belastet.
Bei einem Ruhen des Verfahrens im Widerspruchsverfahren kämen wir selbstverständlich nach Vorliegen weiterer Rechtssprechung unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.
Wir erlauben uns deshalb nochmals die Anfrage, ob Sie sich nicht doch mit einem ruhen des Widerspruchsverfahrens einverstanden erklären könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtmittelbeamter Hr. D.
Am besten gefällt mir der markierte Absatz, positive Entscheidungen für den Erwerbminderungsrentner werden
SELBSTVERSTÄNDLICH nicht akzeptiert.
Vor allen wird die Versicherungsgemeinschaft durch die unnötigen Musterprozesse belastet, da es schon ein höchst richterliches Urteil gibt.