Hallo,
Gerade läuft folgende Meldung über die Ticker. Am heutigen Tag hat das Bundesverfassungsgericht die Rentenreform von 1992 gebilligt. In der Begründung heißt es u.a., dass es Sache des Staates ist, zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit die Renten anzupassen und mit dieser Entscheidung dürfte jedes Vorgehen gegen den Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente gescheitert sein.
Ich finde, wir sollten noch ein paar Milliarden an die Banken und die Industrie geben, damit sie dieses Geld an der Börse verzocken. Bei den Menschen ist dieses Geld völlig falsch aufgehoben. Staat, bitte senke unsere Renten im Gegenzug dafür.....
Gruß von der Seenixe
Gerade läuft folgende Meldung über die Ticker. Am heutigen Tag hat das Bundesverfassungsgericht die Rentenreform von 1992 gebilligt. In der Begründung heißt es u.a., dass es Sache des Staates ist, zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit die Renten anzupassen und mit dieser Entscheidung dürfte jedes Vorgehen gegen den Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente gescheitert sein.
Begünstigung von Älteren bei Rentenbezug ist zulässig Verfassungshüter billigen Rentenrefom von 1992
Die Begünstigung von älteren Beschäftigten bei der Rentenberechnung ist ebenso zulässig, wie Kürzungen beim vorzeitigen Bezug von Altersrenten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter billigten damit die Rentenreform von 1992. (AZ: 1 BvL 3/05 u.a.)
Der Entscheidung zufolge verstößt es nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass Rentner begünstigt werden, die vor 1942 geboren sind und 45 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben. Gleichzeitig stellten die Richter fest, dass die Kürzung der Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Das Gericht hält die Privilegierung von Versicherten mit 45 Beitragsjahren für gerechtfertigt, weil sie mit ihren dauerhaften Beitragsleistungen "die tragende Säule der Finanzierung des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung" seien.
Die erfolglosen fünf Kläger hatten vorzeitig eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit ab Vollendung ihres 60. Lebensjahres beantragt und erhielten wegen des 1992 eingeführten "geminderten Zugangsfaktors" nur eine gekürzte Rente. Vier der Kläger waren zwar vor dem 1. Januar 1942 geboren, ihnen fehlten jedoch die 45 Pflichtbeitragsjahre als Voraussetzung für eine höhere Rente.
Ich finde, wir sollten noch ein paar Milliarden an die Banken und die Industrie geben, damit sie dieses Geld an der Börse verzocken. Bei den Menschen ist dieses Geld völlig falsch aufgehoben. Staat, bitte senke unsere Renten im Gegenzug dafür.....
Gruß von der Seenixe