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Abrechnung nach 3 Jahren abgeschlossen?

j_e_n_s

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Feb. 2007
Beiträge
1,329
Ort
Sachsen
Hallo, weis hier jemand wie die Chancen hierzu sind:

Am 16.12.2003 erlitt ich einen Unfall mit Sprunggelenksfraktur. Mir wurde im April 2005 eine Endoprothese eingesetzt. Diese lockerte sich nach nur 2 Jahren. Als ich im September 2006 beim Gutachter war, wies ich diesen auf die bevorstehende Entfernung der Prothese und die Versteifung des OSG hin, dies steht auch in dem Gutachten(Ergebnis 4/10 vom Beinwert 70% = 28%). Die Versteifung wurde jetzt Anfang März durchgeführt. Als ich die Versicherung bat neu zu berechnen, auf Funktionsunfähigkeit des Fußes im Gelenk (fester Invaliditätsgrad von 40% laut AUB) stieß ich auf Ablehnung. In den AUB steht nur das der VN und der Versicherer das Recht hat, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu 3 Jahren nach Eintritt des Unfalls erneut ärztlich bemessen zu lassen. Die Versicherung legte in der ablehnenden Begründung dar, dass sich daraus der Umkehrschluss herleiten lässt, dass nach 3 Jahren abgerechnet werden muss.
Haben die etwa Recht?
In einem Urteil des BGH Az.: IV ZR237/03 habe ich gelesen, dass bei nichtabgeschlossener Behandlung die 3-Jahresfrist nicht gilt.
Sollten die Angaben nicht ausreichen bitte ich um entsprechenden Hinweis. MfG Jens
 
Am 16.12.2003 erlitt ich einen Unfall mit Sprunggelenksfraktur. Mir wurde im April 2005 eine Endoprothese eingesetzt. Diese lockerte sich nach nur 2 Jahren.

Halo Jens,

auch wenn sich die Prothese erst im kommenden Monat löst, die Versteifung aber schon Anfang diesen Monats erfolgte – Hauptsache, dies steht schon alles im vor Ablauf der Dreijahresfrist erstelltem Gutachten vom September 2006.

Du hast schon selber das Urteil

„Heilbehandlung nach 3 Jahren noch nicht abgeschlossen“ gefunden

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=234

Zwei weiteres Urteile könnten in Betracht kommen:

„Vor Ablauf der Dreijahresfrist eingetretene Verschlechterung“

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=235

„Hand im Handgelenk ist unklar“ (Gilt auch für Fuß im Fußgelenk)

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=262

Du kannst nicht erwarten, dass Versicherer über den aktuellen Stand der Rechtssprechung informiert sind.

Besprich das in Ruhe mit Deinem Rechtsanwalt!

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

Danke für die Hinweise. Bin gespannt wie die Versicherung reagiert. Ich werde hier noch berichten wie das Ganze ausgegangen ist. Dauert aber bestimmt ein weilchen...
Bis dahin, Gruß Jens
 
Hallo Luise,

nun kam Post von der PUV mit dem Inhalt:

Gerne haben wir Ihren Schadenfall jetzt noch einmal geprüft:
...

Wie Sie den von Ihnen angeführten Urteilen des BGH entnehmen können, ist hier zur endgültigen Bestimmung des verbleibenden Dauerschadens sehr wohl auf die vom Unfallversicherer vorgegebene 3 Jahresfrist abzustellen. Ferner hat der begutachtende Arzt – anders als in den aufgeführten BGH-Urteilen – seinerzeit mit 4/10 Beinwert einen regulierungsfähigen Endzustand bewertet und das Ergebnis der Begutachtung ausführlich mit Ihnen besprochen:)confused: ).

Da hier die Einsteifung des Sprunggelenks jedoch relativ zeitnah erfolgte, sind wir entgegenkommend bereit, Ihren Invaliditätsanspruch zur endgültigen Erledigung der Angelegenheit mit dem vollen Fußwert abzurechen.
...

Da ich bei einem RA arbeite und manchmal mit Versicherungen und deren Leistungsgebaren zu tun habe, bin ich etwas skeptisch den Versicherungen gegenüber. Kann es nicht richtig glauben, dass die PUV „nur“ entgegenkommend bereit ist zu regulieren. Wenn die PUV sich sicher wäre, den angedrohten Rechtsstreit zu gewinnen, hätten sie bestimmt nicht gezahlt. Oder vielleicht doch ein menschlicher SB...

Egal, es zählt nur das Ergebnis für mich. Habe schließlich auch die Versicherung schon über 10 Jahre bezahlt und sonst nie in Anspruch genommen.

Ich danke noch einmal Luise für die Tipps ich schick dir einen Kaffeetrinkengehengutschein... :D


Den Kampf mit der PUV habe ich gewonnen, der Krampf mit der BG läuft noch...

Gruß Jens
 
Hallo Jens,
Glückwunsch zum Erfolg. Ansonsten wäre meien Empfehlung gewesen zu Klagen, dies ist allerdings mit hohen Kosten verbunden, da dies vor einem Zivilgericht muß.
Ich habe dies mit meiner PUV getan. Die zuständige Rechtschutzversicherung aus dem gleichen Hause mußte jetzt erst einmal 16 Tausend Euro an das Gericht einzahlen und es kann für mich sicher nicht schlechter werden ;-) Diese "vorbildliche Rechtschutzversicherung" hatte mir zwar im Vorfeld gekündigt, aber da der Unfall in Ihre Leistungszeit fällt dürfen sie auch die Kosten gegen die PUV aus dem eigenen Hause finanzieren ;-)

Die PUV hat dies bei Dir sicher nicht aus Nächstenliebe getan, wenn Du geklagt hättest, wäre sicher ähnliches herausgekommen. Sicher eine Interessensabwägung.

Gegen die BG wirst Du sicher einen längeren Atem benötigen.


Gruß von der Seenixe
 
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