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Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung

anaconda

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
346
Hallo,

Gegen jeden Ablehnungsbescheid sollte Widerspruch eingelegt werden.
Der Text könnte lauten wie folgt:

…..“gegen vorgenannten Ablehnungsbescheid lege ich hiermit zur Fristwahrung Widerspruch ein. Eine eingehende Begründung werde ich in Kürze nachreichen.“

(Absender, Anschrift, Aktenzeichen, Ablehnungsbescheid mit Datum, Unterschrift) nicht vergessen.

Das Widerspruchsverfahren ist kostenlos, auch dann, wenn ein zusätzliches Gutachten oder andere Ermittlungen erforderlich sein sollten.

Hat der Widerspruch Erfolg und die Rente wird aufgrund des Widerspruchs bewilligt, dann hat der Rentenversicherungsträger Deine notwendigen Aufwendungen zu erstatten, hierzu gehören: Fotokopierkosten, Kosten für ärztl. Atteste oder Portokosten.

- Egal, ob anwaltlich vertreten oder auch nicht, wird die Rente bewilligt, dann sollten diese (Deine) Kosten nicht vergessen werden.
- Egal, wer Dich vertreten hat, ist nach der Rentenbewilligung nicht daran interessiert, Dich auf diese (geringe) Kostenerstattung hinzuweisen.

Du, ich, wir alle - sollten niemals vergessen – auch Kleinvieh macht Mist!

anaconda
 
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