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Ablehnungsantrag gegen Gutachter nach Gutachten - Rechtswirkung ?

hallo Uli,

ich verstehe so langsam dein problem: du bist in zu vielen sachen verwickelt (und das kenne ich), da fällt es schwer zu trennen. du musst versuchen, dich bei fragen oder problemen auf dieses zu konzentrieren und alles andere beiseite zu lassen.

du hast einen befangenheitsantrag gestellt, wie mir scheint zunächst ohne nähere begründung. hast du denn zumindest eine begründung angekündigt? falls nicht, wird der richter sicher darauf entsprechend reagieren und entscheiden. ist ja 'ne arbeitserleichterung, wenn er nicht auf umständliche begründungen eingehen muss.
wenn du dich selbst vertrittst, dann musst du auch die verfahrensweise kennen. es kann daher nur auf diese ausssagen eingegangen werden:

dass ich sofort nach GA Auftrag einen Ablehnungsantrag gestellt habe und jetzt nach Erhalt des Gutachtens nochmal

hier stellt sich die frage: warum zwei ablehnungsanträge? geht aus der begutachtung selbst oder schon im vorfeld ein grund hervor? dann hätte das schon begründet werden müssen. geht ein ablehnungsgrund aus dem GA selbst hervor, dann reagierst du darauf.
es ist wieder nicht erkennbar, welche gründe in welchem stadium vorgelegen haben. das ist aber wichtig. da komme ich wieder auf deine aussage, du vertrittst dich selbst ...

ob ich die vom Gericht gesetzte Frist zur Stellungnahme zum Gutachten einhalten muss oder nach Bearbeitung ( eine Ablehnung wird erwartet ) des Ablehnungsantrag mir eine neue Frist eingeräumt werden muss

das ist auch wieder ein durcheinanderwürfeln. eine frist einhalten ist doch etwas anderes als etwas anzugehen, das bereits bearbeitet ist. wenn eine bearbeitung = ablehnung bedeutet, gibt es keine weitere frist, bestenfalls eine beschwerde und eine weitere instanz.

ich habe den eindruck, dass du zu einem frühen zeitpunkt aufgegeben hast, die sache anwaltlich klären zu lassen. dass mittlerweile die aussicht schwindet, das nachzuholen, ist bedauerlich, aber sicher auch schwer zu umgehen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Kassandra,
habe den Gutachterauftrag angegriffen, bin nicht hingegangen Gutachten nach Aktenlage, jetzt wieder Ablehnungsantrag.
Verlauf genauer siehe Beitrag darunter.
Liebe Grüße Ulrich
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sekundant,

ich hatte doch den Ablauf hier beschrieben: ( #8)
Gutachterauftrag
Mein Ablehnungsantrag weil behandelnder Arzt und weil bereits Gutachten geschrieben und gelogen hatte
Ablehnung des Ablehnungsantrag durch Ri Renesse - er verschweigt das es der behandelnde Arzt war, der für die Fehloperation zumindest mitverantwortlich war, behauptet unwahr das Gutachten aus 2008 sei nicht gelogen.
Anhörungsrüge
Richter Renesse bearbeitet Anhörungsrüge nicht
Auch Beklagter beantragt, dass ein anderer Gutachter ausgewählt werden soll, Richter lehnt ab, besteht auf den Gutachter.
Klage vor dem Verfassungsgericht - dies lehnt ab weil nicht entgültiges Urteil
Gutachten wird nach Aktenlage erstellt, wieder mit Lügen und Gutachter ( Chirurg ) beantwortet Fragen des Gericht nicht, verweist auch in der Fragenbeantwortung ständig auf Vorgutachten eines Ortopäden so das es nicht vertändlich ist, geht auf meine Fragen die ich dem Vorgutachter gestellt hatte nicht ein.
Erneuerter Ablehnungsantrag - aktuell eingereicht
Frist zur Stellungnahme läuft ... bis mitte Juni ... Muss man Stellung nehmen ? War die Frage
Zitat von mir aus # 8:

Da der Richter meinen Ablehnungsantrag wie beschrieben zu Unrecht abgelehnt hat, da der GA mich ja Fehloperiert hat ohne nach Nervenläsionen zu suchen etc. dies auch bei der Nachoperation nochmal gemacht hat, wobei es keinerlei OP Berichte gibt bzw. das Bergmannsheil und die BG übereinstimmend erklären, so etwas gebe es nicht, kann ich das nicht beweisen. Aber er war zu dieser Zeit auf jeden Fall in diesem Krankenhaus und auf dieser Abteilung und wir haben uns auf jeden Fall gestritten. Zusätzlich hat er bereits beim GA 2008 gelogen. Trotzdem ist mir klar, dass auch dieser Antrag abgelehnt wird. Da ich mich dann natürlich geweigert habe, meiner Mitwirkungspflicht speziell zur persönlicher Untersuchung bei diesem GA nachzukommen, haben beide Parteien den Antrag gestellt einen anderen GA auszuwählen. Was der Richter jedoch ablehnte und ein GA nach Aktenlage beauftragte.
Hätte es vieleicht so bereits vorher schreiben sollen, hoffe es ist jetzt klar.

Liebe Grüße Uli
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Uli,
du "musst" Grundsätzlich überhaupt nichts, vor keinem Gericht. Ich glaube dir zu 100%, dass du mit "Lug und Trug" seitens der Sozialgerichtsbarkeit und der Ärzte zu kämpfen hast und weiterhin haben wirst. Es werden von Seiten der Landessozialgerichte sogar Webseiten gesperrt, damit systematische Rechtsbeugung schwerer zu entdecken ist - half Ihnen aber nicht.....
Zum Gutachten nach Aktenlage: Arbeite alle Unwahrheiten aus dem Gutachten heraus und stelle sie richtig. Fahr zum Krankenhaus, dass dich damals behandelt hat und vordere deine Patientenakte. Falls sie sich querstellen wollen, berufe dich auf den § 630g BGB. Die "Frist" des Berichterstatters des LSG ist nicht in Stein gemeißelt, da ja (offensichtlich) noch kein Termin zur Verhandlung bzw. Erörterung besteht. Lass dich also nicht unter Druck setzen und versuche dich nicht als "Opfer" zu sehen, sondern FIGHT FOR YOUR RIGHT.

Gruß MM
 
hallo Uli,

vorausgeschickt: es geht nicht darum, dass dir nicht geglaubt wird, wie im vorangehenden beitrag geschrieben. dazu hat man vergleichbares zu oft auch von/bei anderen schon erlebt.

Frist zur Stellungnahme läuft ... bis mitte Juni ... Muss man Stellung nehmen ? War die Frage

man muss - da stimme ich zu - gar nix, aber ob das klug ist, hängt natürlich davon ab, wozu stellung zu nehmen ist und ob man dem sinnvoll auch etwas entgegensetzen kann. dann aber wäre es ja äusserst - sorry - bekloppt, wenn man es nicht machen würde. daher verstehe ich die frage danach nicht wirklich. es geht schliesslich um dein anhörungs- und äusserungsrecht.


gruss

Sekundant
 
Hallo, Danke Ihr beiden.

Sekundant natürlich habe ich eine gewisse Hoffnung, dass der Gutachter als Befagen angesehen wird. Bei der Art des Abfassung des Gutachten sollte er auch keine Vergütung dafür erhalten, da er grob fahrlässig das GA erstellt hatte, so das es unbrauchbar ist und er als befangen angesehen wird.

In diesem Fall ist die Arbeit "für die Katz gewesen" ( überflüssig )

Grüße Ulrich Süfke
 
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