Hallo,
ich möchte mal gern fragen wie der Verlauf nach einem Ablehnungsantrag gegen einen Gutachter aussieht, wenn das Gericht das GA übersandt hat und vier Wochen Zeit zur Stellungnahme gibt. Muss / Soll man trotz des Ablehnungsantrag Stellung nehmen und Fragen stellen oder kann / sollte man die Bearbeitung des Ablehnungsantrag abwarten ?
Hintergrund des Ablehnungsantrag ist, dass der GA die Fragen des Gericht nicht beantwortet hat, sondern Pauschal auf Vorgutachten verwiesen hat ohne das klar wird, was der GA nun meint.
ich möchte mal gern fragen wie der Verlauf nach einem Ablehnungsantrag gegen einen Gutachter aussieht, wenn das Gericht das GA übersandt hat und vier Wochen Zeit zur Stellungnahme gibt. Muss / Soll man trotz des Ablehnungsantrag Stellung nehmen und Fragen stellen oder kann / sollte man die Bearbeitung des Ablehnungsantrag abwarten ?
Hintergrund des Ablehnungsantrag ist, dass der GA die Fragen des Gericht nicht beantwortet hat, sondern Pauschal auf Vorgutachten verwiesen hat ohne das klar wird, was der GA nun meint.