Muß heute auch mal wieder eine Neuigkeit vermelden.
Mein behandelnder Arzt hatte mir im Februar diesen Jahres eine Spezialmatratze verordnet, damit ich nach meiner LWK 1-Fraktur nachts mal ein Auge zu kriege. Gesagt, getan. Anruf bei der BG, alles kein Problem wurde mir gesagt, bräuchte nur das Rezept mit Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus einreichen.
Heute, nach 4 Wochen Bearbeitungszeit und etlichen Anrufen bei der BG meinerseits, kam mir der "erwartete" Ablehnungsbescheid ins Haus geflattert. Die Begründung für die Ablehnung: " Die Versorgung mit dieser Matratze ist aufgrund der Unfallfolgen nicht notwendig."
Nun meine Frage, soll ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, oder lohnt sich das nicht, weil solche Hilfsmittelverordnungen grundsätzlich nicht genehmigt werden?
Vielleicht hat ja einer von Euch Erfahrungen damit!
Gruß Atze1
Mein behandelnder Arzt hatte mir im Februar diesen Jahres eine Spezialmatratze verordnet, damit ich nach meiner LWK 1-Fraktur nachts mal ein Auge zu kriege. Gesagt, getan. Anruf bei der BG, alles kein Problem wurde mir gesagt, bräuchte nur das Rezept mit Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus einreichen.
Heute, nach 4 Wochen Bearbeitungszeit und etlichen Anrufen bei der BG meinerseits, kam mir der "erwartete" Ablehnungsbescheid ins Haus geflattert. Die Begründung für die Ablehnung: " Die Versorgung mit dieser Matratze ist aufgrund der Unfallfolgen nicht notwendig."
Nun meine Frage, soll ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, oder lohnt sich das nicht, weil solche Hilfsmittelverordnungen grundsätzlich nicht genehmigt werden?
Vielleicht hat ja einer von Euch Erfahrungen damit!
Gruß Atze1