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Ablehnung von verordnetem Hilfsmittel

Atze 1

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Feb. 2008
Beiträge
17
Muß heute auch mal wieder eine Neuigkeit vermelden.
Mein behandelnder Arzt hatte mir im Februar diesen Jahres eine Spezialmatratze verordnet, damit ich nach meiner LWK 1-Fraktur nachts mal ein Auge zu kriege. Gesagt, getan. Anruf bei der BG, alles kein Problem wurde mir gesagt, bräuchte nur das Rezept mit Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus einreichen.
Heute, nach 4 Wochen Bearbeitungszeit und etlichen Anrufen bei der BG meinerseits, kam mir der "erwartete" Ablehnungsbescheid ins Haus geflattert. Die Begründung für die Ablehnung: " Die Versorgung mit dieser Matratze ist aufgrund der Unfallfolgen nicht notwendig."
Nun meine Frage, soll ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, oder lohnt sich das nicht, weil solche Hilfsmittelverordnungen grundsätzlich nicht genehmigt werden?
Vielleicht hat ja einer von Euch Erfahrungen damit!

Gruß Atze1
 
Hallo Atze 1,

kurz und bündig: unbedingt Widerspruch einlegen.
Stör die bitte ordentlich bei ihrem Büroschlaf! :D:D

Gute Besserung wünscht Cateye
 
Hallo Atze,

natürlich Widerspruch...die BG hat alles zu unternehmen um die Folgen des Unfalls oder der BG zu mildern oder zu beheben. Kann doch eigentlich nicht wahr sein, dass sie an einem Hilfsmittel sparen, aber hier stundenlang das Forum beobachten...Pfui

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Atze,

ja, unbedingt Widerspruch einlegen! Die Ablehnungsbescheide sind scheinbar standart dort und sie rechnen damit, dass das viele ohne Gegenwehr hinnehmen...
Ich denke, Du hast gute Chancen, die Matratze genehmigt zu bekommen, zumal sie Dir Dein Arzt ja auch verschrieben hat! Berufe Dich darauf, dass auch Dein Schlaf von größter Wichtigkeit ist, um gesund zu werden und die BG mit dieser Ablehnung Deine Genesung und die Behandlung des Arztes stört!

VG Santafee
 
Hallo,

Wie macht Ihr das denn sonst mit den Hilfsmitteln ?

Ich habe die allerbesten Erfahrungen damit gemacht, daß das Sanitätshaus oder die Apotheke direkt mit der BG abrechnen.

In einem Fall hat die Apotheke zu hoch gepokert und die BG hat ihren eigen Lieferservice eingeschaltet.

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Atze 1,

" Die Versorgung mit dieser Matratze ist aufgrund der Unfallfolgen nicht notwendig."
Wenn das die alleinige Begründung ist, sieht es doch recht dürftig aus.
Welche Matraze ist denn notwendig? Wer legt das fest?
Ist es eine Entscheidung des Sachbearbeiters, der die medizinische Kompetenz Deines Arztes untergräbt?
Wenn man doch weiß, was nicht verordnungswürdig ist, was ist denn der Alternativvorschlag der BG?

Wie alle anderen hier, würde ich auch auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen,
und Deinem Arzt, die ihm von der BG vorgeworfene Inkompetenz vor Augen halten (kann schon Wunder bewirken).
Es geht schließlich um die Linderung deiner Beschwerden, und nicht um die Frage ob Dein Namenszug in Gold eingestickt werden muss.


@fliedertiger
Ich trete bei meinen Verordnungen auch nicht in Vorkasse, und würde es nach Möglichkeit auch nicht tun.
Sanitätshäuser oder sonstige rechnen direkt mit der BG ab, daß erspart mir den Ärger.

Gruß
nightwalker
 
Hallo alle zusammen!

Vielen Dank für Eure hilfreichen Tipps!
Ich bin so froh, daß es dieses Forum gibt und man sich mit anderen Betroffenen austauschen kann.
Gleich Morgen werde ich Widerspruch einlegen. Mal sehen, wie lange die BG dann dieses Mal für die Bearbeitung braucht.
4 Wochen, um einen Kostenvoranschlag zu bearbeiten, sind schon ganz schön fett. Bei meinen wöchentlichen, telefonischen Nachfragen war die zuständige Sachbearbeiterin nie zu erreichen und die Kollegen haben mir dann erklärt, meine Akte wäre im Umlauf. Ich denke, die Ablehnung stand von Anfang an fest. Das ist alles Taktik.
Na, Ihr werdet bestimmt noch öfter von mir hören, denn was ich hier im Forum immer so lese, läßt einen nichts Gutes ahnen.

Gruß Atze 1
 
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