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Ablehnung stationäre Reha

schlummerle

Nutzer
Registriert seit
18 Feb. 2007
Beiträge
10
Meine eingereichte Kur wurde mit folgenden Gründen abgelehnt: ... wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfült sind.
Die Rentenversicherung ist nur zuständig, wenn medizinischen Voraussetzungen des § 10 SGB VI erfüllt sind. Dies ist dann der Fall, wenn
Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
voraussichtlich bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur med. Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann oder
die Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur med. Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kan der deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

Nach unseren Feststellungen liegen diese Voraussetzungen nicht vor.

Wegen LWS-Syndrom ist eine ambulante orthopädische Therapie erforderlich. Zweite Teil kommt gleich.

Lt. Rentenversicherungsträger sollte ich Anfang 2007 einen Rentenantrag (wegen 4 Arbeitsunfälle) stellen. Dieses tat ich auch. Ich mußte zu einem Gutachter zur Untersuchung. Diesem erzählte ich alles, warum, wieso und weshalb. In seinem Gutachten gab er unter Diagnosen Posttraumatische Retropatellararthrose links, Koxarthrose beidseits, Degeneratives LWS-Syndrom und Degeneratives HWS-Syndrom an. Unter Punkt Beurteilung: Für die bisherige Tätigkeit als Fensterputzer ist ein hoher Anspruch an die Funktionsfähigkeit des Bewegungsapparates zu stellen, so dass der Versicherte für diesen Beruf nicht mehr geeignet ist. Alternativ leichte bis mittelschwere berufliche Tätigkeit ohne Arbeiten in Zwangshaltung, ohne hohen Anspruch an Gang- und Standsicherheit sowie ohne erhöhte Unfallgefahr und ohne häufige Kniebeugebelastung. Durch eine ambulante oder stationäre Rehamaßnahme ist nicht mit einer wesentlichen Besserung zu rechnen. Ambulante Behandlung am Wohnort ist als ausreichend anzusehen. (Ist doch ein Widerspruch in sich)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Schlummerle,

zum besseren Verständnis Deines Problems, habe ich die beiden Beiträge zusammengeführt.

Durch eine ambulante oder stationäre Rehamaßnahme ist nicht mit einer wesentlichen Besserung zu rechnen. Ambulante Behandlung am Wohnort ist als ausreichend anzusehen.


Voraussetzung für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung ist, dass die Erwerbsfähigkeit durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

Was sagen denn Deine behandelnden Ärzte?

Liebe Grüsse

Petra
 
Vielen Dank Petra für die Zusammenfassung der beiden Beiträge. Ich bin leider noch nicht so vertraut mit diesen Regeln.
Mein Orthopäde hat beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag gestellt und ist für eine stationäre Reha. Vielleicht habe ich die ablehnende Begründung nicht verstanden. Es sieht für mich so aus, als wenn die Begründung sich im Kreis dreht.

Gruß Schlummerle
 
Hallo Schlummerle,

ich würde trotzdem Widerspruch dagegen einlegen. Wenn die Rentenversicherung sich für nicht zuständig hält, ist sie verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Das wäre dann doch eigentlich die Krankenkasse. Oder die BG, da es ja auch mit Arbeitsunfällen zusammen hängt. So ist es in den Sozialgesetzen geregelt.

Ich würde es jedenfalls probieren.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo schlummerle,

ich wollte Dich nicht noch mehr verunsichern, sondern Dir die Begründung liefern, warum die Rentenversicherung die Leistung abgelehnt hat, nämlich weil der Gutachter dies so geschriebn hatte.

Nun schreiben einige Gutachter erfahrungsgemäß viel, wenn der Tag lang ist und oft auch ganz großen Mist.

Wenn Dein Orthopäde jedoch eine Rehamaßnahme für erforderlich hält, lohnt es sich auf jeden Fall Widerspruch einzulegen, wie Seenixe bereits vorgeschlagen hatte!

Erhälst Du diese Meinung schriftlich von dem Arzt?

Außerdem kannst Du noch parallel einen Kur-Antrag bei Deiner Krankenkasse stellen.


Liebe Grüsse

Petra
 
Ablehnung Reha

Hallo Ihr Lieben, gegen den Bescheid werde ich natürlich Widerspruch einlegen. Den Bescheid habe ich jetzt noch einmal durchgelesen und da ist mir dieser Absatz ins Auge gefallen. "Darüber hinaus haben wir geprüft, ob Sie rehabilitationsbedürftig sind. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Deshalb konnten wir Ihren Antrg auch nicht an einen anderen Träger weiterleiten."

Ich frage mich, was sie geprüft haben. Liegt das Gutachten, welches von der Rentenversicherung in Auftrag gegeben wurde, denn nicht vor? Oder will die Rentenversicherung der BG nicht die Verantwortung abnehmen?

Liebe Grüße

schlummerle:confused:
 
Ablehnung stationärer Reha

Hallo Petra,

ich habe jetzt den Widerspruch abgeschickt und habe mir noch einmal den § 10 SGB VI durchgelesen. Auf diesen §§ bezieht sich die Rentenversicherung bei der Ablehnung. Hierbei bin ich auf http://www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php/nav/tpc/nid/1/aid/457

diese Seite gekommen. Verstehe ich es jetzt richtig? Die Rentenversicherung prüft, weil ich auch einen Rentenantrag auf Minderung der Erwerbsfähigkeit oder lt. Gutachten auf Berufsunfähigkeit gestellt habe, ob ich evtl. eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit bekomme? Seit meinem ersten Unfall 1997 kann ich nur noch 5 Stunden arbeiten.
 
Hallo Schlummerle,
auch wenn ich nicht Petra bin, darf ich vielleicht versuchen, Dir eine Antwort zu geben. Wichtigster Einwand ist: Nur im Bereich des SGB VII erfolgen Leistungen ohne Antrag. In allen anderen Sozialgesetzen erfolgt eine Bearbeitung nur auf Antrag. Wenn Du keinen Antrag stellst auf eine bestimmte konkrete Leistung passiert garnichts und es wird auch nicht geprüft, ob eventuell eine andere Leistung zu erbringen ist.

Gruß von der Seenixe
 
Ablehnung stat. Reha

Hallo, Ihr dürft mir alle antworten. Liebe Seenixe, muß ich jetzt auch noch bei Krankenkasse einen Rehabilitationsantrag stellen oder was meinst Du damit "Wenn Du keinen Antrag stells auf eine bestimmte konkrete Leistung passiert gar nichts und es wird auch nicht geprüft, ob evtl eine andere Leistung zu erbringen ist"

Habe ich etwas vergessen zu beantragen?

Liebe Grüße, Schlummerle
 
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