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Ablehnung RA als Nebenkläger beim Prozess

MEDUSA62

Neues Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2017
Beiträge
17
Habe mich lange nicht gemeldet.
Jetzt habe ich einen neuen Termin als Zeuge bei Gericht auszusagen. Mein RA wurde als Nebenkläger abgelehnt. Jetzt habe ich einwenig Bammel da allein hin zugehen. Mein Mann ist zur Zeit in REHA wegen seinem Unfall. Was mir noch Kopfzerbrechen breitet, in der Polizeiakte wurden meine Verletzungen mit den Verletzungen der Unfallverursacherin verwechselt . Ich hatte das zwar dem Anwalt mitgeteilt, ob er es registriert hat weiss ich nicht. Ob es vor Gericht wichtig ist???
Vielleicht hat jemand ein paar gute Tips für mich.
Die Verhandlung soll am 1.11.2018 stattfinden.
Danke schon mal im Voraus.
Medusa 56
 
Hallo,

ich kann mir vorstellen, dass Dir ein wenig mulmig ist. Aber vor dem Gericht und Deiner Zeugenaussage solltest Du keine Angst haben.
Der vorsitzende Richter befragt Dich ruhig und sachlich. Lass Dir notfalls Zeit um zu antworten. Meine Mutter sagte immer "Vor öffnen des Mundwerkes - Gehirn einschalten" Als Zeuge ist es wichtig sich an möglichst viele Details zu erinnern. Das kannst Du befördern, indem Du jetzt immer wieder Notizen machst, an was Du dich genau erinnerst und so zusammenträgst, was Dir vom Ablauf erinnerlich ist. Wichtig ist, nichts hinein zu interpretieren sondern nur bei dem zu bleiben, was Du gesehen hast und nur das --- also keine Vermutungen. Bewertet wird das ganze durch das Gericht.
Fakten, Fakten, Fakten.
Als Schöffe habe ich es in den Verhandlungen vielfach mit Zeugenaussagen zu tun und kann Dir nur sagen; Ruhig und sachlich bleiben.

Gruß von der Seenixe
 
hallo Medusa,

eine kleine ergänzung aus meiner "feder" zu deiner frage

Was mir noch Kopfzerbrechen breitet, in der Polizeiakte wurden meine Verletzungen mit den Verletzungen der Unfallverursacherin verwechselt . Ich hatte das zwar dem Anwalt mitgeteilt, ob er es registriert hat weiss ich nicht. Ob es vor Gericht wichtig ist???

solltest du nicht ausdrücklich nach DEINEN verletzungen gefragt werden, macht es insofern sinn auf die verwechslung hinzuweisen, das eine mögliche verurteilung und höhe der strafe von den unfallfolgen der beteiligten abhängen kann.


gruss

Sekundant
 
Danke für die schnelle Antwort. Habe nochmal einen Termin beim RA vereinbart vor der Verhandlung, hoffe das mich das etwas ruhiger macht.
Leider habe ich vom Unfall selbst "Null" Erinnerung.
 
Hallo Medusa,

einen Nebenkläger gibt es normalerweise nur im Strafprozess. Handelt es sich denn um einen Strafprozess und wenn ja, gegen wen ist er gerichtet?

Herzliche Grüße vom Rekobär :)
 
Hallo Medusa,

du schreibst, du musst da "alleine hingehen". Auch wenn dein RA nicht für dich sprechen darf, du wirst ja als Zeuge befragt, darfst du doch jemanden mitnehmen - oder liege ich dabei falsch? Es wäre gut, wenn dich jemand begleiten könnte, das macht dich ruhiger.

Dass die Verletzungen im Bericht nicht deine waren, deine Verletzungen demnach wohl auch nicht dir zugeordnet erfasst sind, würde ich schon noch einmal beim RA ansprechen: Hat er dies schriftlich dem Gericht mitgeteilt? Ich würde vorsichtshalber selber diesen Punkt schriftlich fassen und ihm gleich beim Termin überreichen. Zum Gerichtstermin kannst du diese Richtigstellung vorsichtshalber ja auch mitnehmen.

LG
 
Hallo Medusa,

ich verstehe nicht, wie Dein RA als Nebenkläger abgelehnt worden ist?!?

Nebenkläger bist sicherlich Du in Form der geschädigten Person und auch als Zeugin.

Wenn dann müsstest Du als geschädigte Person in Deiner Klage z. B. nach Schmerzensgeld abgelehnt sein - dies ergib aber keinen Sinn!

Also mache Dich mal nicht verrückt - gehe zu Deinem RA und lass Dich aufklären!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Medusa

lass Dir doch einen Arztbericht über Deine Verletzungen, am...xy... erstellen. Neben den, die Du schonhast.Vlt kann Dein Arzt ein Attest auch mit in, erstellen. Was Du dann mitnimmst. Um dieser Verwechslung entgegenzuwirken.

Stimme zu, eine Begleitung würde Dir helfen!

Alles Gute!

LG tina
 
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