Hallo heincole,
wie ariel es beschrieb besitzt der Gutachter nicht die entsprechende Fachkompetenz liegt eine falschbegutachtung vor, hier ist anzusetzen...
Richtig ist der Richter benennt einen Gutachter, jedoch und jetzt kommts bereits im vorfeld hätte dein Anwalt bei Antragstellung auf die zur Begutachtung vorliegende gezielte Fachkompetenz wie auch in deinem Fall hinweisen müssen welche erfüllt sein müssen seitens des Gutachters.
Diese Sachkunde obliegt dir und deinem Anwalt es in erforderlicher weise vorzutragen und zu beantragen..
Richter vermögen nicht Bananen von Gurken zu unterscheiden dieses Beurteilungsvermögen obliegt ausschließlich euch. (Klagepartei).
Bei Unsicherheit wendet euch an den Gemüsehändler, grins.
Es erscheint aussichtsreicher das Falschgutachten anzugreifen,als die Vorbringung der Neutralitätspflicht -Verletztung.
Richter verstehen keinen Spass und reagieren beleidigt wie eine pubertierende Göre auf Kritik.
Du befindest dich bekanntlich auf hoher See, und weit und breit keine Schlägertruppe in der nähe die dir bei dem Überfall zur seite steht.
Deshalb meine Empfehlung wähle die 1. Bürgerpflicht, im Zweifel zeige dem Richter den Mastbaum mit der Fahne vieleicht bringt ihn dass zur Besinnung.
Um dir den Umgang mit der Justiz näher zu bringen zieh dir die links rein und schau dir die Gutachtervorschriften besser an!
http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/farbgericht/instanz1/befangenantrag.html
GANZ WICHTIG DER LINK - Brechmittel sind UO täglich ausgesetzt.
http://www.thevoiceforum.org/node/820
Urteil Befangenheitsantrag von einem RA dargestellt.
http://www.ra-kotz.de/befangenheit.htm
Fazit es gibt immer einen Weg korrupte Richter und Kapitäne zur See auszuschalten.
Die Frage welche jedoch dann auftaucht ob der nachfolger deines abgelehnten Richters objektiv ist steht in den Sternen.
Zumindest ist er gewarnt vor dir du verstehst keinen Spass mit kriminellen Richtern und ziehst in aus dem Verfahren.
Bedenke Richter fassen jeden Befangenheitsantrag als Beleidigung auf, und sein Kollege wird ihm bei Ablehnung zur seite stehen und auf Rache sinnen .
Dein Begehren auf Recht steht nur in Büchern, der Richter aber sein Gewissen und Beziehungen zur Rechtsprechung hinzuzieht.
Nun zurück zur 1. Bürgerpflicht
http://www.freace.de/artikel/200805/260508a.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20040414_2bvr222503.html
Nur am Rande, jeder Richter ist bereits von sich aus verpflichtet, bereits bei Verdacht befangen zu sein den Vorsitz abzugeben.
Nur haben diese 2. Bürgerpflicht die Richter nach Geldeingang auf ihrem Konto diese 2. Bürgerpflicht zu oft vergessen.
Es bleibt also immer Spannend und Aufregend den Klüngel auf die Finger zu schlagen! und bleib auf der Sachebene gegen den Richter , denn vorbestehende Sumpf in welchen sich manche Richter suhlen wirste ohne 4 Jähriger Trockenperiode nicht austrocknen.
Habe um 06:30 bereits genug Brechmittel geschluckt und gebe mich nun dem EU dasein hin.
In diesem sinn vg natascha
Hallo Pussi nein er wird sich nicht den AR ...versohlen lassen , aber ich glaube an die Unwissenheit vom Volk und das ist was Sorge bereitet. Wissen ist Macht , nichts wissen macht auch nichts pussi.. lg natascha