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Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

Hallo kbi1989,

Ärzten zu unterstellen, sie würden Falschgutachen abliefern wenn sie nicht der jeweiligen geforderten med. Fachrichtung
angehören, erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede und der Beleidigung.
Der Gutachter kann sich in Form einer Strafanzeige dagegen wehren. Ich
glaube auch nicht, dass dies den Intentionen von Ariel entspricht.

Provozieren ist wirklich nicht meine Intention, stimmt.

Doch, welche Intention verfolgt ein Gutachter, der einen Auftrag zu einem Gutachten bekommt und weiß, dass er verpflichtet ist, vor der Anahme zu überprüfen, ob es seinem Fachgebiet und speziellen Kenntnisbereich gehört.

Wenn er also erkennt, der Fall gehört nicht zu seinen speziellen Kenntnisbereich, warum nimmt er den Auftrag trotzdem an?
Er könnte es wegen der Geldgier tun, oder wegen Mangel an Arbeit, oder wegen weil er dem Auftraggeber einen Gefallen schuldet oder weil er sich überschätzt, oder einfach, weil er einen Kiker auf Unfallopfer (Simulanten) hat usw.

Am Ende verfehlt er den Frageschwerpunkt des Gutachtenauftrag zu Lasten des Klägers (Geschädigten).
Hat er dann ein vorsätzlich falsches Gutachten erstellt, ein grob fahrlässig falsches, ein unverwertbares, oder was sonst?
Das Gutachten muss bezahlt werden.

Wer bezahlt ein bestelltes Auto und bekommt dafür ein fahruntüchtiges Vehikel, wer sagt da nicht berechtigt, das ist Beschiss?

Für meinen Fall würde ich es gerne haben, wenn mich einer der beiden korrupten Gutachter mich wegen übler Nachrede anzeigen würden.
Dann hätte ich endlich die öffentliche Plattform, dem Rest der Welt öffentlich einen Schauprozess zu liefern, von Machenschaften der Versicherungen in Zusammenarbeit mit den Gerichten und weitere beteiligte Mitspieler.

Eine schwer verletzte/behinderte Person der Simulation zu bezichtigen, nur zum Gefallen der Auftraggeber, das ist kriminell nach den Grundgesetzen mit der Würde.

Das Mitspielen des Gerichts bei so einer Nummer, das wäre Grund für einen Befangenheitsantrag.

Jedoch meine ich, dass das Gericht aus einem falschen Wissen heraus verkehrt handelt (med. Wissen anmaßt), anders als der Gutachter.
Der medizinische Sachverständige ist derjenige, der das medizinische Wissen hat (haben sollte). Das Gericht dagegen hat lediglich die fortgebildeten Kenntnisse durch die konstanten Prozessparteien suggeriert. Wenn ein Gericht sich in abwegiger Weise medizinisches Wissen anmaßt, dann muss man das dem Gericht begründet vorhalten.
Sicher könnte man dem Gericht den Vorwurf machen, es könnte sich ja bei der neutralen wissenschaftlichen Medizin kundtun, ob das den aktuellen wissenschaftlichen Standards entspricht, wenn heute noch ein Sachverständiger den Erdmann aus dem Keller holt um einem Unfallopfer seine schwere Verletzung zu verharmlosen.

Eine Sache zu Ende kämpfen ist eine teure Sache, aber es sollte gemacht werden, vor der Befangenheitsfrage gegen den Richter/in.

Allerdings, wenn ein Richter/in sich voll als Gegner des Klägers beweist, also voreingenommen ist, sich von der Klägerseite nichts anhört und alles ablehnt, was vorgetragen und beantragt wird, dann sollte man sich auch dagegen wehren.
Ein Richter/in hat nicht einen unermesslich freien Ermessenspielraum bzw uneingeschränkt freie Bewesiwürdigung. Es muss das Grundgesetz beachtet werden, das das rechtliche Gehör "schenkt".
Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann man auch in weiteren Rechtsmiteln einfordern, aber wer hat schon soviel Geld
Also den Richter beschäftigen mit Beweisanträgen überhäufen, Protokollberichtigungen usw. Wenn der Richter ausrastet, dann den Befangenheitsantrag einsetzen.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen,

ZU ABLEHNUNGSGESUCH !

http://de.wikipedia.org/wiki/Ablehnungsgesuch


Dazu Urteil BSG !
http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_1365.php


Urteil zu Beweisanträgen

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19980406_1bvr219497.html

Urteil zu Gutachten!

http://lexetius.com/2008,1728

Sonderfälle und MDK!

http://www.dgti.org/medizin/kostmdk.htm

Und vom HVBG- BERGMANNSHEIL immer nett es zu lesen?

http://www.bergmannsheil.de/753.0.html

Sollte die BRD nicht ausreichen gehts da lang , aber Anträge (Klagen) dort in einer Fremsprache einreichen .

http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/coe/emrk/emrk-de.htm

Zu Gutachten noch am Rande!

http://www.thieme-connect.com/ejour...ssionid=096C090A2A249CAE996E60E15AFB9EE9.jvm5

aus der Schweiz.!
http://www.saez.ch/pdf_d/2006/2006-25/2006-25-292.PDF

Dargestellt aus der sicht vom Anwalt.
http://www.ra-buechner.de/schwerpunkte/US94-Medizinisches-Sachverst%E4ndigengutachten.php

Und zum Abschluß die Begutachtungs-Experten melden sich zu Wort .
Dr. Hausotter darf nicht fehlen.

http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/leitlini/leitlinienga.pdf

vg natascha
 
Hallo natascha,

danke für deine Recherchearbeit.

Zu dem Link uner "uni-Potsdamm.de"

zitiere:

"(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;"


Dazu habe ich folgende Überlegung:
Wenn ein Gerichtssachverständiger den Probanden der Simulation (dazu gehören auch die anderen beschönigenden Begriffe) bezichtigt wird, dann ist das eine grobe Beschuldigung, meist ohne konkret ausführliche Begründung.

Der Proband ist also ein angeklagter Krimineller, der weder bewusst noch unbewusst eine verbrecherische Tat begangen hat.
Dies wird im ja nur aus Willkür der Parteilichkeit oder anderen Gründen, die in der inneren Haltung des Beschuldigers zu finden sind, dem Probanden unterstellt.
Dadurch entsteht dem Probanden ein Nachteil, der nicht zu rechtfertigen ist, mit den scheinbar ökonomischen Gründen, wie es Richter oder Sachverständigen im Sinne der Versicherungswirtschaft verinnerlicht haben, die Allgemeinheit vor Bereicherungssimulanten beschützen zu müssen.

Dem so Beklagten muss ausreichend Zeit gewährt werden, sich von dieser Anklager erst einmal zu erholen, denn es ist eine enorm psychische Belastung, unschuldig von Hirngespinste einiger Kämpfer für die Belange der Versicherungswirtschaft und den eigenen Bedürfnissen angeprangert zu werden.

Das verstößt gegen jedes Menschenrecht!

Um gegen ein Gerichtsgutachten einen Befangenheitsantrag zu stellen, gibt es keine vorgeschriebene Zeitangabe.
Es obliegt der Willkür des Gerichts, die Frist weder anzugeben, noch eine Verteidigung gegen die Gutachterlichen Unterstellungen/Anklagen zuzulassen.
Stellt dann der Beklagte einen Befangenheitsantrag inerhalb von ca 3 Wochen, was bei Mental-Behinderten ziemlich zügig ist, dann wird willkürlich der Antrag abgelehnt, wegen Fristüberzug. (Eine Frist, die vorher garnicht festgelegt wurde!)

Es ist hier die Überlegung, ob nicht das Gericht wegen Befangenheit abzulehnen ist, das eine solche Entgleisung des Gerichtsgutachters schützt.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ariel,
es kommt noch schlimmer

UO sollten mal das Urteil

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798.html

in voller länge zur Kenntnis nehmen.

Für mich die 1. Bürgerpflicht lesen.

Der Anwalt zumindest keine Hemmungen hätte eine Befangenheitsantrag zu stellen, aber bitte lest selbst .

L e i t s a t z
zum Beschluss des Ersten Senats
vom 6. Dezember 2005
- 1 BvR 347/98 -
Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 347/98 -


adler.gif



Im Namen des Volkes



In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde





des Herrn F...



- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte





gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. September 1997 - 1 RK 28/95 -


hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat – unter Mitwirkung
des Präsidenten Papier,
der Richterin Haas,
der Richter Hömig,
Steiner,
der Richterin Hohmann-Dennhardt,
und der Richter Hoffmann-Riem,
Bryde,
Gaier



am 6. Dezember 2005 beschlossen:


  1. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. September 1997 - 1 RK 28/95 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Es wird aufgehoben. Die Sache wird an das Bundessozialgericht zurückverwiesen.
  2. Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.

Gründe:



A.



1
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für so genannte neue Behandlungsmethoden in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung im Rahmen der ambulanten ärztlichen Versorgung.


Auszug hier zu Ende





In Hinblick unterschiedlicher Rechtsauffassung mancher Forumsteilnehmer orientiere ich mich nach gängiger Rechtssprechung etc. und nicht aufgrund mangelder Sachkenntnis ..


WER LESEN KANN IST ZWEIFELSFREI IM VORTEIL


Im übrigen dulde ich keinerlei Rechtsbeugung im Rechtsstaat egal welcher korrupte Richter meinen Fall bearbeitet.

Alle sind ja nicht so, und belehre deshalb den Kammer- Vorsitzenden in meiner bescheidenen zurückhaltenden Art ,welcher dies außer läßt, Notfalls mit Befangenheitsantrag.



Meine Klage vor dem Arbeitsgericht betreibe ich aus Zeitvertreib um Rechtsstaatliche Verhältnisse herzustellen, sowas solls auch geben ariel.


Muß mich schließlich in Stimmung bringen und einüben fürs Finale, und in der Instanz darf ich mich selbst einbringen ohne Mandantenbetrug und einzuschüchternde Anwälte die im Sitzungssaal Hansaplast Großpackung vorm Mau.. geklebt haben .


In diesem Sinn vg natascha
 
Hallo natascha,

es liegt mir fern hier im Forum eine rechthaberische Diskussion anzuzetteln.
Aber um die ursprüngliche Frage nochmals in den Vordergrund zu stellen,
die da lautet: "Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen" sei schluss-
endlich nochmals angemerkt, während eines anhängigen Gerichtsverfahren
gilt die jeweilige Prozessordnung (Verfahrensrecht) und nicht nach Gusto
nach welchen Vorschriften ein Gutachter auszusuchen ist und ein Gutach-
ten anzufertigen ist. Der Richter ist und bleibt Herr des Gerichtsverfahrens.

Selbstverständlich kann gegen einen Richter ein Befangenheitsantrag ge-
stellt werden, das geschieht täglich hundertfach an den verschiedenen
Gerichten in dieser Republik. Aber nach meiner subjektiven Meinung - und
nur von dieser lass ich mich leiten - sollte grundlegend abgewägt werden,
was bezwecke ich strategisch mit solch einem Antrag und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn der Befangenheitsantrag und die
möglicherweise darauf erfolgte Beschwerde ebenfalls ins Leere führen.

Wer verfahrensrechtlich sachkundig ist, wird wissen, dass in den seltens-
ten Fällen ein solcher Antrag zum erhofften Erfolg führt. Warum das
so ist, sei jetzt dahingestellt, es würde hier zu weit führen. Darum geht es
auch letztendlich nicht. Verfahrenskundige stellen eher einen Befangen-
heitsantrag gegen einen Gutachter - da i.d.R. oftmals der Gutachter selber
verfahrensunkundig ist - und hier die Möglichkeit besteht ihn wegen Befan-
genheit abzulehnen, wenn er sich einerseits durch das Gutachten als
Falschgutachter outet und andererseits mögliche Rechtsauffassungen im
Gutachten äussert, zudenen das Gericht (Richter) ihn garnicht autorisiert hat. Dann und nur dann macht es Sinn einen Befangenheitsantrag zu stel-
len.

User Ariel hat in jüngster Vergangenheit hier im Forum sehr eindrucksvoll
die konstante Prozesspartei - verfahrensrechtlich - und die Eigenart eines Richters geschildert. Wer die Beiträge sorgfältig durchgelesen hat, konnte
explizit erkennen - wie der Gerichtsalltag oder besser gesagt - die verfah-
rensrechtliche Abwicklung eines Prozesses vonstatten geht. Deshalb sollte
man als Klägerpartei tunlichst darauf achten, sich nicht unbedingt mit den
Richter(in) anzulegen - weil der/sie letztendlich immer am längeren Hebel
sitzt, sondern man sollte darauf achten, dass die Beklagtenseite und deren
Gutachter in Erklärungsnöte kommen.
Alles andere wird vom Richter(in) möglicherweise dahingehend gedeutet:
..... und im Übrigen ......... die Klage wird abgewiesen.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo kbi 1989

dazu folgende Antwort.

Siehst du schon wie der richter das messer zückt, wird normalerweise keiner auch noch dahineinlaufen wollen.

Ein Ausweichversuch sollte zumindest gestartet werden, bevor ein falsches Urteil aufgrund unzutreffender Sachverhalte vorliegt ,was dir hinterher sehr schwer im magen liegen dürfte.

vg natascha

Neues aus der Justiz, ich rede von Rechtsstaat und nicht nach Gusto-staatlichkeit

http://www.weissenburger-tagblatt.de/artikel.asp?art=979894&kat=10&man=19

http://www.sueddeutsche.de/652383/817/2804834/Justiz-bekommt-Kontrolleure.html

http://www.abendzeitung.de/nuernberg/lokales/93425

wollen wir doch nicht hoffen, die Klage wird abgewiesen.
 
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