Ariel
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 23 März 2007
- Beiträge
- 2,697
Hallo kbi1989,
Provozieren ist wirklich nicht meine Intention, stimmt.
Doch, welche Intention verfolgt ein Gutachter, der einen Auftrag zu einem Gutachten bekommt und weiß, dass er verpflichtet ist, vor der Anahme zu überprüfen, ob es seinem Fachgebiet und speziellen Kenntnisbereich gehört.
Wenn er also erkennt, der Fall gehört nicht zu seinen speziellen Kenntnisbereich, warum nimmt er den Auftrag trotzdem an?
Er könnte es wegen der Geldgier tun, oder wegen Mangel an Arbeit, oder wegen weil er dem Auftraggeber einen Gefallen schuldet oder weil er sich überschätzt, oder einfach, weil er einen Kiker auf Unfallopfer (Simulanten) hat usw.
Am Ende verfehlt er den Frageschwerpunkt des Gutachtenauftrag zu Lasten des Klägers (Geschädigten).
Hat er dann ein vorsätzlich falsches Gutachten erstellt, ein grob fahrlässig falsches, ein unverwertbares, oder was sonst?
Das Gutachten muss bezahlt werden.
Wer bezahlt ein bestelltes Auto und bekommt dafür ein fahruntüchtiges Vehikel, wer sagt da nicht berechtigt, das ist Beschiss?
Für meinen Fall würde ich es gerne haben, wenn mich einer der beiden korrupten Gutachter mich wegen übler Nachrede anzeigen würden.
Dann hätte ich endlich die öffentliche Plattform, dem Rest der Welt öffentlich einen Schauprozess zu liefern, von Machenschaften der Versicherungen in Zusammenarbeit mit den Gerichten und weitere beteiligte Mitspieler.
Eine schwer verletzte/behinderte Person der Simulation zu bezichtigen, nur zum Gefallen der Auftraggeber, das ist kriminell nach den Grundgesetzen mit der Würde.
Das Mitspielen des Gerichts bei so einer Nummer, das wäre Grund für einen Befangenheitsantrag.
Jedoch meine ich, dass das Gericht aus einem falschen Wissen heraus verkehrt handelt (med. Wissen anmaßt), anders als der Gutachter.
Der medizinische Sachverständige ist derjenige, der das medizinische Wissen hat (haben sollte). Das Gericht dagegen hat lediglich die fortgebildeten Kenntnisse durch die konstanten Prozessparteien suggeriert. Wenn ein Gericht sich in abwegiger Weise medizinisches Wissen anmaßt, dann muss man das dem Gericht begründet vorhalten.
Sicher könnte man dem Gericht den Vorwurf machen, es könnte sich ja bei der neutralen wissenschaftlichen Medizin kundtun, ob das den aktuellen wissenschaftlichen Standards entspricht, wenn heute noch ein Sachverständiger den Erdmann aus dem Keller holt um einem Unfallopfer seine schwere Verletzung zu verharmlosen.
Eine Sache zu Ende kämpfen ist eine teure Sache, aber es sollte gemacht werden, vor der Befangenheitsfrage gegen den Richter/in.
Allerdings, wenn ein Richter/in sich voll als Gegner des Klägers beweist, also voreingenommen ist, sich von der Klägerseite nichts anhört und alles ablehnt, was vorgetragen und beantragt wird, dann sollte man sich auch dagegen wehren.
Ein Richter/in hat nicht einen unermesslich freien Ermessenspielraum bzw uneingeschränkt freie Bewesiwürdigung. Es muss das Grundgesetz beachtet werden, das das rechtliche Gehör "schenkt".
Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann man auch in weiteren Rechtsmiteln einfordern, aber wer hat schon soviel Geld
Also den Richter beschäftigen mit Beweisanträgen überhäufen, Protokollberichtigungen usw. Wenn der Richter ausrastet, dann den Befangenheitsantrag einsetzen.
Gruß Ariel
Ärzten zu unterstellen, sie würden Falschgutachen abliefern wenn sie nicht der jeweiligen geforderten med. Fachrichtung
angehören, erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede und der Beleidigung.
Der Gutachter kann sich in Form einer Strafanzeige dagegen wehren. Ich
glaube auch nicht, dass dies den Intentionen von Ariel entspricht.
Provozieren ist wirklich nicht meine Intention, stimmt.
Doch, welche Intention verfolgt ein Gutachter, der einen Auftrag zu einem Gutachten bekommt und weiß, dass er verpflichtet ist, vor der Anahme zu überprüfen, ob es seinem Fachgebiet und speziellen Kenntnisbereich gehört.
Wenn er also erkennt, der Fall gehört nicht zu seinen speziellen Kenntnisbereich, warum nimmt er den Auftrag trotzdem an?
Er könnte es wegen der Geldgier tun, oder wegen Mangel an Arbeit, oder wegen weil er dem Auftraggeber einen Gefallen schuldet oder weil er sich überschätzt, oder einfach, weil er einen Kiker auf Unfallopfer (Simulanten) hat usw.
Am Ende verfehlt er den Frageschwerpunkt des Gutachtenauftrag zu Lasten des Klägers (Geschädigten).
Hat er dann ein vorsätzlich falsches Gutachten erstellt, ein grob fahrlässig falsches, ein unverwertbares, oder was sonst?
Das Gutachten muss bezahlt werden.
Wer bezahlt ein bestelltes Auto und bekommt dafür ein fahruntüchtiges Vehikel, wer sagt da nicht berechtigt, das ist Beschiss?
Für meinen Fall würde ich es gerne haben, wenn mich einer der beiden korrupten Gutachter mich wegen übler Nachrede anzeigen würden.
Dann hätte ich endlich die öffentliche Plattform, dem Rest der Welt öffentlich einen Schauprozess zu liefern, von Machenschaften der Versicherungen in Zusammenarbeit mit den Gerichten und weitere beteiligte Mitspieler.
Eine schwer verletzte/behinderte Person der Simulation zu bezichtigen, nur zum Gefallen der Auftraggeber, das ist kriminell nach den Grundgesetzen mit der Würde.
Das Mitspielen des Gerichts bei so einer Nummer, das wäre Grund für einen Befangenheitsantrag.
Jedoch meine ich, dass das Gericht aus einem falschen Wissen heraus verkehrt handelt (med. Wissen anmaßt), anders als der Gutachter.
Der medizinische Sachverständige ist derjenige, der das medizinische Wissen hat (haben sollte). Das Gericht dagegen hat lediglich die fortgebildeten Kenntnisse durch die konstanten Prozessparteien suggeriert. Wenn ein Gericht sich in abwegiger Weise medizinisches Wissen anmaßt, dann muss man das dem Gericht begründet vorhalten.
Sicher könnte man dem Gericht den Vorwurf machen, es könnte sich ja bei der neutralen wissenschaftlichen Medizin kundtun, ob das den aktuellen wissenschaftlichen Standards entspricht, wenn heute noch ein Sachverständiger den Erdmann aus dem Keller holt um einem Unfallopfer seine schwere Verletzung zu verharmlosen.
Eine Sache zu Ende kämpfen ist eine teure Sache, aber es sollte gemacht werden, vor der Befangenheitsfrage gegen den Richter/in.
Allerdings, wenn ein Richter/in sich voll als Gegner des Klägers beweist, also voreingenommen ist, sich von der Klägerseite nichts anhört und alles ablehnt, was vorgetragen und beantragt wird, dann sollte man sich auch dagegen wehren.
Ein Richter/in hat nicht einen unermesslich freien Ermessenspielraum bzw uneingeschränkt freie Bewesiwürdigung. Es muss das Grundgesetz beachtet werden, das das rechtliche Gehör "schenkt".
Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann man auch in weiteren Rechtsmiteln einfordern, aber wer hat schon soviel Geld
Also den Richter beschäftigen mit Beweisanträgen überhäufen, Protokollberichtigungen usw. Wenn der Richter ausrastet, dann den Befangenheitsantrag einsetzen.
Gruß Ariel
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