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Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit abgewiesen - was nun?

katzenkathy

Mitglied
Registriert seit
30 Juli 2012
Beiträge
60
Ort
Leipzig
Das ganze Thema will ich nicht nochmals ausführlich hier behandeln. Wer mehr Infos haben möchte, der schaue bitte unter meinen Beitrag " Schwierige Situation: Gerichtstermin in 1 Woche und noch keine gerichtl. Entscheidung".

Fazit: Am vergangenen Freitag kam postwendend die Abweisung meines Antrags auf die Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit (Sächs. Landessozialgericht), alles sei korrekt gelaufen. Über meine "PKH - Anträge" sollte in der mündlichen Verhandlung entschieden werden. Zu meinen anderen gestellten Anträgen wie die "Beiordnung eines Rechtsanwalts", "Fahrtkosten von Leipzig nach Chemnitz und wieder zurück", sowie meinen ebenfalls im Voraus gestellten "Antrag auf vorläufige Ruhendstellung der Gerichtsverfahren" wurde überhaupt nichts ausgesagt. Dazu äußerte sich das Landessozialgericht Chemnitz gar nicht.

Über meinen Antrag auf die richterliche Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit gibt es nur einen handschriftlichen Schriftsatz über eine Dienstliche Stellungnahme mit folgendem Wortlaut "Es liegen keine Gründe für die Besorgnis der Befangenheit vor. Über die PKH - Anträge sollte in der mündlichen Verhandlung am 18.8.15 entschieden werden Richter L."

Offensichtlich stellt es kein Problem dar, wenn der entscheidende Richter auf keine Anträge und keinerlei Schreiben reagiert. Das sei Laut Richter L. vom LSG Chemnitz korrekt.

Ich sehe das anders: Der Richter wollte die Klage "nur schnell vom Tisch" haben und war damit zu keiner Zeit interessiert, mir einen Anwalt beizuordnen. Da offensichtlich auch keinerlei gesundheitliche Probleme, wie ein im vergangenen Jahr neu entdecktes weiteres Aneurysma bei mir im Kopf und eine deswegen noch ausstehende weitere notwendige intensive medizin. Diagnostik in der Uniklinik Grund genug sind, einen Prozess bei Gericht vorläufig "ruhend" zu stellen, ist das für mich nur der "Beweis" dafür. Auch erschreckt es mich, wie kalt und abgebrüht, ja "unmenschlich" ein Richter sein kann. Was ist das nur für ein Mensch - offensichtlich gar keiner, statt dessen nur eine emotionslose Maschine (arrogant, "abgebrüht" ich weiß es nicht).

In meinen "Antrag auf die Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit" hatte ich auch reingeschrieben, dass im richterlichen Verhalten für mich der Eindruck entsteht, dass sich genau dieser Richter bereits "entschieden" hat. Für ihn scheint das Urteil bereits im Voraus festzustehen und ganz offensichtlich hat er sich bereits schon vor der mündl. Verhandlung für die Gegenseite entschieden, sonst wäre er ja daran interessiert, umfangreiche ärztliche Befunde über mich zu bekommen. Er hat sich aber weder bei meiner langjährigen Hausärztin, noch bei anderen Fachärzten gemeldet, um dort Befunde abzufordern. Aber alle die sind wichtig, um den genauen Zeitpunkt meines Rentenbeginns tatsächlich korrekt bestimmen zu können.

Dank dieses Forums hier hatte ich außerdem meinen Antrag damit begründet, dass sich ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit auch daraus ergibt, weil der Richter meine PKH - Anträge nicht bearbeitet (OLG Brandenburg, FamRZ 20 01, 5 52). In meinem Antrag steht auch, dass bereits eine verzögerte PKH - Entscheidung einer Ablehnung gleich kommt (OLG Nürnberg, FamRZ 20 03, 10 20).

Was ist jetzt zu tun? Welche Möglichkeiten bleiben mir nun? Sollte es welche geben, welche, was für Fristen, Anwaltszwang dabei oder nicht? Wohin muss ich mich wenden und sind dabei bestimmte Formen zu wahren?

Darüber hinaus brauche ich auch die Info, ob und wie ich einen Richter dazu bekommen kann, über meine Anträge zu entscheiden (also nicht nur die auf PKH, sondern auch über eine anwaltliche Beiordnung, das vorläufige Ruhendstellen der Verfahren, sowie über beantragte Fahrtkosten zur Verhandlung selbst). Da für mich die Notwendigkeit besteht, eine richterliche Entscheidung noch vor einer anberaumten mündl. Verhandlung zu bekommen, lautet die weitere wichtige Frage auch, wie ich es anstellen muss, dass der Richter nicht erst in der Verhandlung darüber entscheidet? Da ich nur eine sehr kleine Rente bekomme und ergänzende Grundsicherung über das Sozialamt, kann ich daher nicht das Risiko eingehen, mir ohne Kostenzusage des Gerichts einen Anwalt zu nehmen und "auf gut Glück" zur Verhandlung nach Chemnitz zu fahren. Wenn ich Pech habe, lehnt dann der Richter alles ab und ich verschulde mich bis über beide Ohren.

Außerdem zweifle ich stark an, dass es rechtmäßig ist, mich 4 Tage nach einem Gerichtstermin darüber erst zu informieren, dass dieser seitens des Gerichts aufgehoben wurde.

Für alle Eure Tipps und Anregungen bin ich sehr dankbar, auch wenn sie noch so klein und unbedeutend erscheinen mögen.
 
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