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Ablauffrist 3 Jahre überschritten

uwe-hansen

Neues Mitglied
Registriert seit
15 Nov. 2008
Beiträge
16
habe dez.2005 einen arbeitsunfall gemacht ,nach mehrmaliger op musste mir mittelfinger amputiert werden und den ringfinger versteifft,die hand ist nicht besser gwurden ,wurde mehrmals noch operiert,ist noch immer nicht ok,war dann ende november in der bg klinik bermannsheil und die sagen das in feburar die hand neu operiert werden muss strahlamputation l.adelmann mit versetzung des zeigefinger und handverschmällung,krankenhausaufenthalt ca.10 mit wahrscheinlicher reha,dies habe ich meiner unfall versicherung gemeldet wegen krankenhaustagegeld und sie sagte mir sie zahll nicht weil die 3 jahre überschritten sind frage ist das wahr ,kann ich dar gegen was tun?
danke gruss uwe
 
Hallo Uwe-Hansen,

wenn in Deinen Versicherungsbedingungen steht (so wie bei uns) das höchstens für 3 Jahre gezahlt wird, dann wirst Du ganz sicher nach den 3 Jahren kein Geld(KTG+GG) mehr bekommen.
(die PUV stellt sich ja schon in der 3-Jahresfrist an:eek:)
Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Uwe,

in meinen Versicherungsbedingungen sind sogar nur 2 Jahre vereinbart. Schau mal in die AUB.

Wenn die vereinbarte Zeit überschritten ist, ist die Versicherung von der Leistung frei.

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

bei uns steht 3 Jahre, Gott-sei-Dank den Kai-Uwe war ja nach 2 Jahren wieder in einer Reha.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
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