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Ablauf Gutachten PUV Schulter Tossy 3

evilduff

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Aug. 2017
Beiträge
4
Hallo liebes Forum!

Ich hatte vor gut 18 Monaten einen Snowboard-Unfall und habe mir einen Tossy 3 mit der linken Schulter geholt :-(

Nun habe ich Einschränkungen in der Bewegung meiner Schulter und habe Ende der nächsten Woche einen Gutachtertermin für die PUV in der der Armwert festgestellt werden soll. Nun bin ich schon ziemlich aufgeregt und Google die ganze Zeit rum wie so eine Begutachtung abläuft. Was ich beachten sollte und welche Fehler ich eventuell nicht machen sollte etc., so richtig fündig bin ich aber noch nicht geworden.

Ich habe schon einen Fragebogen des Gutachters erhalten den ich ausfüllen soll und bevor es zum eigentlichen Gutachter geht soll ich in das örtliche Krankenhaus zum Röntgen.

Hat schon jemand von euch Erfahrungen wie so eine Begutachtung abläuft und eventuell ein paar Tipps für mich?

Vielen Dank, ich freue mich auf eure Antworten, viele Grüße Philipp
 
Hallo Evilduff,

schön das du zu uns gefunden hast, schade das du es musstest.

Ein Tossy3 okay, ich habe mir kurz Bilder angeschaut und damit Grob ein Bild gemacht!

Führst du ein Schmerztagebuch? Hast du dir zusammen geschrieben was Belastungs und Bewegungstechnisch nicht mehr tun kannst?
Kennst du deine Einschränkungen und deiner Schmerzgrenze? Ändert sich etwas unter Belastung?

Ich selbst habe Schultertechnisch V.a. TOS (Rechts nach Ausbruch der Cavitas und 3 mal das Schulterblatt gebrochen, mein Re. Schulter hängt im stehen wenn ich Sie zurück nehme um 4 cm im vergleich zu Links. Ich habe zum Teil brennende Belastungs-Schmerzen weil das Schulterblatt zu dicht auf den Rippen sitzt und es wird bei mir ein Haltungsbezogen ein Nerv abgedrückt, dadurch wird die Re. Hand Taub und es fallen mir dinge einfach aus der Hand Kannst du so deine Einschrankungen auch aus dem Stehgreiff aufzählen? Ein Gutachter kann nur bewerten was du Ihm sagst! )

Sonst lässt er dich den Arm nach vorne und zur Seite anheben schreibt vorne 120° nach rechts 100° das ergibt dann 10% GdB

Weiteres gerne auf Rücksprache.

MfG


GSXR
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für eure schnellen Antworten!! Ja, ich hätte dieses Forum auch gerne unter anderen Umständen gefunden ;-)

@GSXR, klingt logisch, guter Tipp. Ich werde das einmal selber an mir bis zum Termin beobachten und mir notieren. Ich kann mir z.B. schlecht die Haare waschen mit dem linken Arm. So hoch komme ich fast gar nicht, ich erreiche gerade einmal ca. 90° mit dem Arm.

@Eva, danke für die beiden Links, der Gutachter wird genau dieser sein:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=29904&highlight=olivier

@Kasandra, die Röntgen-Aufnahmen stammen noch direkt von nach der OP. Bei mir wurde das "Dog-Bone Verfahren" angewendet um das Schlüsselbein in die alte Lage zu bringen: https://www.arthrex.com/de/schulter/ac-dog-bone-technik
 
Hallo,

dein Unfall ist 18 Monate her und so alt sind deine MRT und Röntgenaufnahmen?

Wie wirst Du behandelt?

Und wenn ja, wer behandelt Dich?

Bekommst Du noch Physiotherapie?

Oder anders, wie lange warst Du durch welchen Arzt in Behandlung?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

seit der OP bin ich nicht mehr in Behandlung. MRT wurde nie gemacht. Ich habe mich damals genau an den Heilplan gehalten den ich durch den behandelnen Arzt bekommen habe. Ich hatte auch Physiotherapie, aber wirklich super ist es nicht, ich habe derbe Einschränkungen.

Ich habe auch ein bisschen Angst mich noch einmal in Behandlung zu geben, ich habe zwei Bekannte da wurde die Schulter "kaputtoperiert", am Ende war es schlimmer als vorher...
 
Auswirkungen einer neuen BGH-Rechtsprechung auf die Invaliditätsbemessung in der PUV

Entscheidung vom 01. April 2015 (IV ZR 104/13)

http://de.genre.com/knowledge/publications/netletterpc15-1-de.html

Das OLG Karlsruhe lenkte daher nun mit dem

Urteil vom 30.12.2016, 12 U 97/16

ein und "reparierte" das falsche Ergebnis des BGH wie folgt:

"Leitsatz:
Die Bemessung des Invaliditätsgrades - hier für die Schulter - hat sich auch außerhalb der Gliedertaxen an den vereinbarten Taxen zu orientieren und darf insbesondere nicht zu einem Wertungswiderspruch mit diesen führen (Fortführung BGH VersR 2015, 6"

Anschluss OLG Hamm VersR 2008, 389;

OLG Saarbrücken VersR 1997, 956

(vgl. "Konsensempfehlung", abgedruckt in Versicherungsmedizin -Heft 2/2016).

LG
Eva
 
Hi Eva, also wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, habe ich nicht viel zu erwarten?
 
Evilduff, so würde ich das nicht einordnen!

Schau Dir den Leitsatz des OLG Karslruhe noch einmal genau an. Schließlich hat das Gericht versucht, das falsche Ergebnis des BGH zu entkräften.

Es wäre gut, wenn Du einen RS-Versicherung hast und einen guten Rechtsanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht einschalten könntest.
(evtl: Büchner, Rechtsanwalt, Fachbereiche -Gutachter-Orthopädie-Chirurgie))

Von vielen beauftragten medizinischen Gutachtern wird an erster Stelle die Glaubwürdigkeit der verunfallten Patienten geschändet.
Wenn dieser Verdacht der Unglaubwürdigkeit im Raum steht, ist die Vorgabe der PUV an ihre entsprechenden Gutachter erfüllt.

LG
Eva
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für eure schnellen Antworten!! Ja, ich hätte dieses Forum auch gerne unter anderen Umständen gefunden ;-)

@GSXR, klingt logisch, guter Tipp. Ich werde das einmal selber an mir bis zum Termin beobachten und mir notieren. Ich kann mir z.B. schlecht die Haare waschen mit dem linken Arm. So hoch komme ich fast gar nicht, ich erreiche gerade einmal ca. 90° mit dem Arm.

@Eva, danke für die beiden Links, der Gutachter wird genau dieser sein:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=29904&highlight=olivier

@Kasandra, die Röntgen-Aufnahmen stammen noch direkt von nach der OP. Bei mir wurde das "Dog-Bone Verfahren" angewendet um das Schlüsselbein in die alte Lage zu bringen: https://www.arthrex.com/de/schulter/ac-dog-bone-technik

Hallo,

wie ist den die Sache jetzt ausgegangen? Was erhälst du von der Unfallversicherung?
 
Hallo psporting,

wie ich sehe bist du neu hier im Forum. Herzlich willkommen.

Leider ist der Dialog, den du hier aufgerufen hast 16 Monate her. Auch die anderen, wie Pez 98 schon über ein Jahr oder Emma1 seit August 2018 sind stumm.

Wenn du unter dem bunten Großbuchstaben auf den Namen klickst erscheint der Hinweis
"evilduff registriert 21. Aug 2017 und zuletzt gesehen 22 Aug. 2017" Ich glaube daher nicht, dass du hier von Evilduff eine Antwort bekommen wirst, weil der nur zwei Tage aktiv war.

Du kannst unter "Suche" noch nach geeigneten Themen schauen oder direkt an momentan aktiven Forumsteilnehmer deine Fragen stellen. Meist findet sich jemand, der einem helfen kann.

Schönen Abend noch und frag ruhig weiter

LG Teddy
 
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