Guten Morgen Forumgemeinde,
nun ist mir von der Stadt Münster ein Abhilfebescheid wegen der Feststellung des GdB vorliegend. Zuerst kam letztes Jahr ein Bescheid der 20 GdB aussagte. Hier habe ich dann in Eigenregie einen Widerspruch verfasst (incl. Zusendung weiterer Unterlagen). Jetzt liegt mir der Abhilfebescheid vor, wo 30 GdB „angeboten“ werden.
Hier der Inhalt des Bescheides:
Abhilfebescheid
Sehr geehrter Herr xxx,
Ihr Widerspruch ist begründet. Den Bescheid vom 23.10.2013 hebe ich ab dem 28.09.2013 wie folgt auf:
Ihr Grad der Behinderung beträgt
30 (dreißig)
Gründe
Einem Widerspruch ist abzuhelfen, wenn er begründet ist. Meine Entscheidung beruht auf den §§ 85 und 86 Sozialgesetz (SGG) und den §§ 2 und 69 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sowie der Versorgungsmedizinversorgung (VersMedV).
Um Ihren Widerspruch zu prüfen, habe ich den medizinischen Sachverhalt weiter aufgeklärt und unter ärztlicher Beteiligung ausgewertet.
Der Grad der Behinderung ist höher zu bewerten.
Bei Ihnen liegt folgende Beeinträchtigung vor:
Schädel-Hirn-Traumafolgen
Ihre Beeinträchtigung ist mit einem Grad der Behinderung von 30 zu bewerten.
…..
Weiteres Verfahren
Dieser Bescheid wird Gegenstand des Widerspruchsverfahrens.
Das Verfahren ist beendet, wenn Sie mir innerhalb eines Monats mitteilen, dass Ihr Widerspruch mit diesem Bescheid erledigt ist. Eine Erklärung ist beigefügt.
Wenn Sie sich nicht melden, wird die Bezirksregierung Münster über Ihren Widerspruch entscheiden.
Das ist der Inhalt des Abhilfebescheides. Anhängend ist eine Erklärung mit folgendem Wortlaut, die ich unterschreiben und zurücksenden kann:
Mit diesem Abhilfebescheid bin ich einverstanden. Meinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 23.10.2013 nehme ich zurück.
Soweit so gut. Ich hatte es so verstanden, wenn ich die Erklärung unterschreibe, gilt der Abhilfebescheid mit den 30 GdB und der Ursprungsbescheid mit den 20 GdB wird mit ihm ersetzt. Nun hat meine Anwältin mit einen Tipp gegeben (NICHT Gegenstand des Mandates). Sie findet den Inhalt des Bescheides im Zusammenhang der Erklärung „merkwürdig“ und ein wenig widersprüchlich. Der Teil der Erklärung „.. Meinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 23.10.2013 nehme ich zurück..“ stört sie. Die Gefahr ist, wenn ich meinen Widerspruch zurückziehe, dass ich dann auf den 20 GdB bleibe. Der Widerspruch ist dann gegenstandlos (weil zurückgezogen), als ob er nie passiert wäre. So verstehe ich die Aussage meiner Anwältin nun. Bin mit der Entscheidung echt nun überfordert, was ich nun machen soll! Denn auch wenn ich die Bezirksregierung entscheiden lasse, ist das keine Garantie, dass dem Widerspruch entsprochen wird.
Kann mich vielleicht jemand von euch „aufklären“?
Viele Grüße
Daniel
nun ist mir von der Stadt Münster ein Abhilfebescheid wegen der Feststellung des GdB vorliegend. Zuerst kam letztes Jahr ein Bescheid der 20 GdB aussagte. Hier habe ich dann in Eigenregie einen Widerspruch verfasst (incl. Zusendung weiterer Unterlagen). Jetzt liegt mir der Abhilfebescheid vor, wo 30 GdB „angeboten“ werden.
Hier der Inhalt des Bescheides:
Abhilfebescheid
Sehr geehrter Herr xxx,
Ihr Widerspruch ist begründet. Den Bescheid vom 23.10.2013 hebe ich ab dem 28.09.2013 wie folgt auf:
Ihr Grad der Behinderung beträgt
30 (dreißig)
Gründe
Einem Widerspruch ist abzuhelfen, wenn er begründet ist. Meine Entscheidung beruht auf den §§ 85 und 86 Sozialgesetz (SGG) und den §§ 2 und 69 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sowie der Versorgungsmedizinversorgung (VersMedV).
Um Ihren Widerspruch zu prüfen, habe ich den medizinischen Sachverhalt weiter aufgeklärt und unter ärztlicher Beteiligung ausgewertet.
Der Grad der Behinderung ist höher zu bewerten.
Bei Ihnen liegt folgende Beeinträchtigung vor:
Schädel-Hirn-Traumafolgen
Ihre Beeinträchtigung ist mit einem Grad der Behinderung von 30 zu bewerten.
…..
Weiteres Verfahren
Dieser Bescheid wird Gegenstand des Widerspruchsverfahrens.
Das Verfahren ist beendet, wenn Sie mir innerhalb eines Monats mitteilen, dass Ihr Widerspruch mit diesem Bescheid erledigt ist. Eine Erklärung ist beigefügt.
Wenn Sie sich nicht melden, wird die Bezirksregierung Münster über Ihren Widerspruch entscheiden.
Das ist der Inhalt des Abhilfebescheides. Anhängend ist eine Erklärung mit folgendem Wortlaut, die ich unterschreiben und zurücksenden kann:
Mit diesem Abhilfebescheid bin ich einverstanden. Meinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 23.10.2013 nehme ich zurück.
Soweit so gut. Ich hatte es so verstanden, wenn ich die Erklärung unterschreibe, gilt der Abhilfebescheid mit den 30 GdB und der Ursprungsbescheid mit den 20 GdB wird mit ihm ersetzt. Nun hat meine Anwältin mit einen Tipp gegeben (NICHT Gegenstand des Mandates). Sie findet den Inhalt des Bescheides im Zusammenhang der Erklärung „merkwürdig“ und ein wenig widersprüchlich. Der Teil der Erklärung „.. Meinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 23.10.2013 nehme ich zurück..“ stört sie. Die Gefahr ist, wenn ich meinen Widerspruch zurückziehe, dass ich dann auf den 20 GdB bleibe. Der Widerspruch ist dann gegenstandlos (weil zurückgezogen), als ob er nie passiert wäre. So verstehe ich die Aussage meiner Anwältin nun. Bin mit der Entscheidung echt nun überfordert, was ich nun machen soll! Denn auch wenn ich die Bezirksregierung entscheiden lasse, ist das keine Garantie, dass dem Widerspruch entsprochen wird.
Kann mich vielleicht jemand von euch „aufklären“?
Viele Grüße
Daniel