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Abgefundenes Schmerzensgeld nach ernormer Verschlechterung nachforderbar?

Boegli

Neues Mitglied
Registriert seit
11 Sep. 2018
Beiträge
15
Hallo und guten morgen zusammen,
ich hab mich 10 Jahre nach dem Unfall mit Schmerzensgeld abfinden lassen (1998) und seid 13 ein steifes und 8 cm kürzeres Bein (Bakterie nach Knietap:mad:) mehrere schwerwiegende Stürze mit Folgen u seid dem letzten ein nicht zusammengewachsenes Schlüsselbein und ne Pflegegrad. Gibt es da eine Klausel wegen nicht mehr verhältnismässigen Folgen an eine neue Schmerzensgeldforderung zu denken?
Danke schonmal.
Dieses eventl. Vorgehen möchte ich vorher mit meiner RechtschutzVS absichern lassen.
thx Boe
 
Hallo Boegli,

Du weisst schon, was eine Abfindung rechtlich bedeutet?

Was steht denn in der Vergleichsabfindung drin?

Eine Abfindungsvereinbarung kann nur noch angefochten werden, wenn sie sittenwidrig geschlossen wurde. Und das ist in den meisten Fällen äußerst problematisch.

Wenn Du hier in der Suchfunktion "Vergleich", "Abfindung" eingibst, wirst Du zahlreiche Beiträge dazu finden.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Boegli,

entscheidend ist in der Tat, was in der Abfindungserklärung drin steht. In aller Regel ist wesentlicher Inhalt eines Abfindungsvergleiches, dass die gesamten Schadenersatzansprüche für Vergangenheit und ZUKUNFT für abgefunden gelten. Danach hast Du null Chancen auf eine Anfechtung. Diese besteht nur dann, wenn zwischen Schaden und Abfindung eine so "krasses" Missverhältnis, eine so "ungewöhnliche Diskrepanz" besteht, dass der Schädiger gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er am Vergleich festhält und dadurch eine zumutbare Opfergrenze überschreitende Härte für den Geschädigten eintreten würde, dann kann ein weiterer Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden s. BGH VersR 61,382, BGH VersR 66,243.
Das wäre also in Deinem Fall zu prüfen. Dazu bedarf es auch eines sehr versierten Anwalts

Viel Glück

Dieter
 
Dank euch. Ich muss das genau anschauen. Und auch meinen Rechtschutz mal fragen. Herzliche Dank Dieter u. RekoBär
 
Hey

In der Abfindung von meiner PUV steht es genau so drin wie von rekobär und Dieter beschrieben.

Mfg
 
Hallo Pfong,

leider schmeisst Du hier jetzt was durcheinander. Bei Boegli geht es nämlich um einen Haftpflichtanspruch, nicht um eine Abrechnung der PUV !!! Das sind 2 völlig verschiedene Schuhe, die auch verschieden angezogen werden müssen.

Nichts für ungut.

Dieter
 
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