Hallo und guten morgen zusammen,
ich hab mich 10 Jahre nach dem Unfall mit Schmerzensgeld abfinden lassen (1998) und seid 13 ein steifes und 8 cm kürzeres Bein (Bakterie nach Knietap) mehrere schwerwiegende Stürze mit Folgen u seid dem letzten ein nicht zusammengewachsenes Schlüsselbein und ne Pflegegrad. Gibt es da eine Klausel wegen nicht mehr verhältnismässigen Folgen an eine neue Schmerzensgeldforderung zu denken?
Danke schonmal.
Dieses eventl. Vorgehen möchte ich vorher mit meiner RechtschutzVS absichern lassen.
thx Boe
ich hab mich 10 Jahre nach dem Unfall mit Schmerzensgeld abfinden lassen (1998) und seid 13 ein steifes und 8 cm kürzeres Bein (Bakterie nach Knietap) mehrere schwerwiegende Stürze mit Folgen u seid dem letzten ein nicht zusammengewachsenes Schlüsselbein und ne Pflegegrad. Gibt es da eine Klausel wegen nicht mehr verhältnismässigen Folgen an eine neue Schmerzensgeldforderung zu denken?
Danke schonmal.
Dieses eventl. Vorgehen möchte ich vorher mit meiner RechtschutzVS absichern lassen.
thx Boe