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Abfindungszahlung

marki68

Nutzer
Registriert seit
25 Okt. 2006
Beiträge
2
Hallo,

ich hatte im Juni 2005 einen Sportunfall bei dem ich mir das vordere Kreuzband riss, beide Minisken zu 50% und einen Knorpelschaden zuzog.
Ich habe bis heute noch grosse Probleme mit dem Knie, kann es kaum belasten, geschweige den Sport betreiben. Eine spätere Athrose würde nicht ausgeschlossen sein lt. Arzt.
Ich hatte meiner Versicherung bis zur 15 Monat Frist einen persönlichen Unfallbericht zukommen lassen, einen Unfallbericht bzw. Attest vom Arzt aber ca. 1 Woche nach der Frist, da sich mein Termin zur 2. Kernspintumographie verzögert hatte.
Meine Versicherung bot mir jetzt eine Abfindungszahlung an die sich auf ca. 5% der Versicherungssumme bezieht. Lt. Versicherung handelt es sich um eine freiwillige Leistung da die Unfallbericht des Arzt nicht fristgerecht eingereicht wurde. Meine Frage, soll ich die Abfindung annehmen?, habe ich ein Recht auf weiteren Anspruch?

Gruss marki68
 
Hallo marki68,

die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) können unterschiedlich sein.

Meistens heißt es: „Die Invalidität muß innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.“

Einige AUB lauten: „Die Invalidität muß innerhalb 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sowie ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.“

Zu den Obliegenheiten (Verpflichtungen des Versicherungsnehmers) zählt: „Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen und der Versicherer zu unterrichten.“


Du hast ca. 1 Woche nach der Frist von 15 Monaten dem Versicherer einen Unfallbericht bzw. Attest (was denn nun?) vom Arzt zukommen lassen.

Die Invalidität dürfte bei Dir innerhalb 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.

Wenn die Invalidität innerhalb 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt wurde und der ärztliche Befund erst nach den 15 Monaten dem Versicherer zuging, ist das auch OK.

Aber: Ist die Invalidität innerhalb der 15 Monate geltend gemacht worden ?
Wenn nicht, bestehen keine Ansprüche mehr.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

erstmal vielen Dank für die Antwort.
Wie gesagt, ich hatte Juni 2005 den Unfall und vier Wochen später die OP.
Mein letzter Artztermin war kurz vor Fristende, bei dem ich den Unfallbericht von der Versicherung meinem Orthopäde zeigte. Er konnte aber noch keine endgültige Entscheidung treffen da die Kernspintumographie noch anstand. Erst als er das Ergebnis der Untersuchung einsah, konnte er mir eine dauernde Schädigung des Knie attestieren. Ich hatte noch in der Frist die Verzögerung der Versicherung mitgeteilt, ich hatte sogar eine Kopie der Überweisung zur Kernspin mitgesendet.

Gruss marki68
 
Hi marki!

Wie hat denn die Versicherung auf Deine Info wegen der Verzögerung reagiert? HAst Du eine Fristverlängerung beantragt und Bescheid gegegeben, dass es sich nur um ca. 1 Woche handelt?

Bei der Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Wird die Frist versäumt, hast Du also keinen Anspruch mehr. An Deiner Stelle würde ich - sofern die Versicherung bei ihrer Haltung bleibt - das Angebot annehmen. Muss man die berühmte Faust in der Tasche machen.

Für die Zukunft würde ich bei weiteren Unfällen darum bitten, vorsichtshalber schon früher die Bescheinigung ausfüllen zu lassen. Bei Kreuzbandrissen verbleibt fast immer was. Das müsste der Orthopäde eigentlich auch gewusst haben.

MFG
Silva
 
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