Hallo,
es geht um die Zahlung der Haftpflichtversicherung für ein am 28.7.05 als Mitfahrerin verunfallten 22 Monate alten Kindes, das einen kompletten Querschnitt ab Halswirbel (Arme und zwei Finger noch beweglich) erlitten hat.
wer kann damit was anfangen und es beurteilen?
Vergleichs- und Abfindungserklärung
Zur Abgeltung meiner Ansprüche aus obigem Schadenereignis beanspruche ich eine
Entschädigung in Höhe von ....
Ich erkläre mich gegen Zahlung dieses Betrages wegen meiner Ansprüche gegen die .... sowie jeden sonstigen Gesamtschuldner für abgefunden. Die Abfindung gilt ohne Vorbehalt für alle Ansprüche aus Vergangenheit und Zukunft und umfaßt auch nicht erkennbare und vorhersehebare Unfallfolgen.
Abweichende Sondervereinbarung:
Beginnend ab dem 1.6.07 wird eine Schmerzensgeldrente von monatlich ,... gezahlt. Offen ist weiterhin der materielle Schaden ab dem 1.6.07. Die offenen Ansprüche werden bezüglich der Verjährung so gestellt, als ob ein Feststellungsurteil ergangen wäre.
? Fallen Die Entschädigung sollte eigentlich das Schmerzensgeld sein, davon steht aber nichts.
danke für Tipps und Einschätzungen, liebe Grüße, Diana
es geht um die Zahlung der Haftpflichtversicherung für ein am 28.7.05 als Mitfahrerin verunfallten 22 Monate alten Kindes, das einen kompletten Querschnitt ab Halswirbel (Arme und zwei Finger noch beweglich) erlitten hat.
wer kann damit was anfangen und es beurteilen?
Vergleichs- und Abfindungserklärung
Zur Abgeltung meiner Ansprüche aus obigem Schadenereignis beanspruche ich eine
Entschädigung in Höhe von ....
Ich erkläre mich gegen Zahlung dieses Betrages wegen meiner Ansprüche gegen die .... sowie jeden sonstigen Gesamtschuldner für abgefunden. Die Abfindung gilt ohne Vorbehalt für alle Ansprüche aus Vergangenheit und Zukunft und umfaßt auch nicht erkennbare und vorhersehebare Unfallfolgen.
Abweichende Sondervereinbarung:
Beginnend ab dem 1.6.07 wird eine Schmerzensgeldrente von monatlich ,... gezahlt. Offen ist weiterhin der materielle Schaden ab dem 1.6.07. Die offenen Ansprüche werden bezüglich der Verjährung so gestellt, als ob ein Feststellungsurteil ergangen wäre.
? Fallen Die Entschädigung sollte eigentlich das Schmerzensgeld sein, davon steht aber nichts.
danke für Tipps und Einschätzungen, liebe Grüße, Diana