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Abfindungserklärung und wie weiter????

Guntram

Nutzer
Registriert seit
8 Okt. 2007
Beiträge
2
Hallo Seenixe
und alle anderen,

da es zum Thema dieses Threads paßt, möchte ich gerne fragen, ob es die gängige Regel ist, dass man nach der Begutachtung durch den Arzt der PUV erst einmal relativ schnell eine binnen 4 Wochen zu unterzeichnende "Abfindungserklärung" bekommt?

Oder kann man - wenn es nicht üblich ist - schon aus dem Versuch einer Abfindung eventuell schliessen, dass die Versicherung sich in diesem Fall nicht so ganz sicher fühlt und erst einmal "vorfühlen" möchte, wie man reagiert?

Ich habe nämlich gerade auch so ein feines Schreiben bekommen, in der die Versicherung zwei Drittel der festgestellten Schäden "ohne sicheren Nachweis zur Unfallkausalität" gleich ablehnt, aber wenigstens für einen kleinen auch nur "möglichen" Unfallschaden (warum denn dann dafür?) "unter Verzicht auf weitere Nachweise" eine Zahlung anbietet, wenn ich schnell unterschreibe.

Ich hatte keine große medizinische Leidensgeschichte, weshalb ich hier die Details auch gar nicht ausbreiten möchte, aber man fühlt sich als jahrzehntelang beitragszahlender Versicherungskunde im Schadenfall irgendwie systematisch heruntergewertet.

Was passiert denn "normalerweise" wenn man auf so ein Abfindungsschreiben überhaupt nicht reagiert? Der Gutachter hatte ja schon alle Unterlagen, sie müssen ja doch demnächst trotzdem irgendwie entscheiden. Kann es sein, dass sie dann erst mal versuchen, alles abzulehnen wegen des "nicht sicheren Nachweises der Unfallkausalität"? Später Klagen kostet natürlich Zeit und Ärger.

Oder kann ein gewiefter Anwalt bei nicht ganz klaren medizinischen Verhältnissen u. U. im Vorfeld jetzt noch eine höhere Abfindung herausschlagen, um eine Klage zu vermeiden? Ist so eine Abfindung normalerweise noch verhandelbar? Dann müßte man evtl. doch schnell handeln, sich zumindest gut informieren.

Viele Grüße
Guntram
 
Hallo Guntram,

liegt Dir das Gutachten vor und welche AUB sind vereinbart ?

... ist es die gängige Regel, dass man nach der Begutachtung durch den Arzt der PUV erst einmal relativ schnell eine ..... "Abfindungserklärung" bekommt ?

Nach Zugang aller erforderlichen Unterlagen ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb von drei Monaten zu erklären, ob und in welcher Höhe er Ansprüche anerkennt.


Was passiert denn "normalerweise" wenn man auf so ein Abfindungsschreiben überhaupt nicht reagiert?

Was "normalerweise" passiert, kann ich nicht sagen, jedenfalls sind vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

Gruß
Luise
 
Hallo Guntram,

liegt Dir das Gutachten vor und welche AUB sind vereinbart ?

Hallo Luise,

ich glaube, ich habe AUB 88 (vielleicht sogar 85 - kann aber im Moment nicht nachsehen) und das Gutachten liegt mir vor.

Nur ist mein Arzt zur Zeit in Urlaub, so dass ich die Aussagen des Gutachters noch nicht medizinisch abchecken konnte. Das mache ich dann sowieso als Erstes.

Mich hätte nur generell interessiert, ob die Versicherungen oft oder regelmäßig nach dem Gutachten ein Abfindungsangebot machen statt die Anerkenntnis zu erklären und ob man so ein Abfindungsangebot nur annehmen/ablehnen oder auch als "verhandelbar" betrachten kann, damit ich mich etwas besser darauf einstellen kann.

Viele Grüße
Guntram
 
Hallo Guntram,

kann/muss man von 2 Seiten betrachten.

Das Abfindungsangebot ist für die Versicherung meist der günstigst Weg. Sämtliche Ansprüche deinerseits wären damit abgegolten. Falls eine Verschlimmerung eintreten sollte, könntest du keine Ansprüche mehr geltend machen.

Sollte eine Besserung eintreten und letztlich der Grad der Invalidität sinken gegenüber dem Gutachtachten das zur Abfindung führte, hättest du "plus" gemacht. Musst ja nichts zurückzahlen.

Schwere Entscheidung, die einem keiner abnehmen kann.

Gruß Jens
 
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