• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung

Grüß Dich, Aramis, Grüß Dich, Cicibata!

01
Aramis ist auf der richtigen Spur.

02
Irgendjemand muss ja auch dem Briefkasten leeren, gerade nach einem Unfall könnte wichtige Post drin sein.
Und diese Post muss man ihm dann auch bringen. Dann steht unser Unfallopfer vor Problemen. Es muss auf die Post reagieren. Hier müssen Briefe geschrieben werden, Formulare ausgefüllt zurückgeschickt werden, dazu braucht man Briefkuverts, Briefmarken, der beschafften das alles?

Und wer trägt die Post an auf die Post?

- Jemand muss Dir neue Bücher bringen, wenn Du die alten ausgelesen hast. Wer geht für mich in die Bücherei?

- Wer geht für mich runter und holt die heutige Zeitung?

- Ich habe das Ladegerät von meinem Laptop vergessen, wer bringt es mir?

- Es ist ja schön, wenn das Krankenhaus bei notfallmäßigen Einlieferungen einen Schlafanzug stellt. Ich hätte aber lieber gerne meinen Schlafanzug, ein Schlafrock wäre mir recht, mein Rasierapparat, meine Toilettensachen, und ob es jemanden gibt, der mir meine Hausschuhe von zu Hause holt?
Und wenn ich endlich meine eigene Wäsche habe, dann will ich ab und zu auch einmal frische Wäsche haben. Wer zu Hause jeden Tag einen neuen Strafantrag anzieht, der hätte gerne auch einmal im Krankenhaus etwas frisch gewaschenes angezogen!

03
Das ist alles Arbeit, für die häufig Freunde, Bekannte oder Angehörige extra hin – und her fahren. Diese Tätigkeit muss (inklusive Fahrzeit und Fahrtkosten) entschädigt werden. Dafür gibt es sogar einen eigenen Begriff, der hier im Forum öfters auftaucht. Es ist der „Assistenzschaden“.

04
Und was berechnet man da so ungefähr pro Stunde? Das gehört zu den heiß diskutierten Elementen der Schadensbearbeitung. Wer heute noch mit „8,00 € pro Stunde“ rechnet, dem kann ich helfen. Der rechnet nämlich mit Löhnen, die vielleicht vor der Jahrtausendwende angemessen gewesen sein mögen. Unter 10,00 € pro Stunde halte ich für nicht angemessen. In vielen Fällen werden für solche Dienste 12,00 € pro Stunde angebracht sein.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Tscharlie!

Es ist doch schön, wieder in der Herde zu sein. Ich danke für die Begrüßung, nachdem ich un doch ein Weilchen mich auch mal um meine SAchen in Island kümmern musste. Jetzt muss ich schauen, was es Neues gibt in der Herde.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Tscharlie, Grüß Dich, Cicibata!

01
Es ist doch schön, wieder in der Herde zu sein. Tscharlie, ich danke für die Begrüßung, nachdem ich nun doch einen langen Sommer in Island gebraucht habe.

02
Zu Cicibata:

Was zahlt eigentlich die Versicherung sonstfür einen Stundensatz?

Da gibt es nette Fallstricke:

(a)
Der beliebteste ist, ein Urteil zu zitieren. Nehmen wir an, das ist ein Urteil aus dem Jahr 2017. Allerdings...:

(aa)
Maßgeblich für den Nettolohn sind die Lohnverhältnisse, die gegolten haben in der Zeit, für die der Schaden ersetzt verlangt wird. Wenn in einem Urteil des Jahres 2017 der Schaden von 2012 ersetzt verlangt wird, ist da schon wieder 5 Jahre Lohnentwicklung zu berücksichtigen.

(ab)
Wo hat das Gericht seine Zahlen her? Oft von einem anderen Urteil. Und bei genauer Lektüre dieses Urteiles liest man, dass man dort den Satz aus einem noch älteren Urteil hatte. Einer schreibts vom anderen ab, der wieder vom anderen, und dann kommt am Ende als "Aktuell" ein Stundensatz, der 18 Jahre alt ist.

Lacht nicht! Das habe ich schon mal gehabt!


(b)
Beliebt ist auch folgender Denkfehler:

Nehmen wir mal an, ein Unfallopfer braucht in der Woche 39 Stunden Hilfe. Dann wird ganz gerne gesagt: "Aha - das ist das, was eine Vollzeitkraft arbeitet". Und dann wird "entschädigt" auf der Basis "Nettolohn für eine Vollzeitkraft".

Was ist daran falsch?

(ba)
Wenn die Rechnung aufgehen soll, dann müsste eine Vollzeitkraft ja arbeiten:

52 Wochen/Jahr je 39 Std. = 2028 Stunden. Pro Jahr.

(bb)
Nice, wenn sie es täte. Aber die durchschnittliche Vollzeitkraft arbeitet im Jahr etwa 1.650 Stunden. Rest ist Urlaub, Krankheit, Feiertage ect.: Da wird bezahlt, aber nicht gearbeitet.

(bc)
Dazu ist eine kleine Korrektur nötig. Nämlich dann, wenn auch Du trotz Unfalles in Urlaub fährst. Und vielleicht bist auch Du 2 Wochen nicht zu Hause gewesen (in dieser Zeit: keine- Haushaltsarbeit) und, sagen wir, 1 Woche mit Grippe sowieso, also: "Unfall weggedacht" im Haushalt ausgefallen. dann bleiben aber übrig:

52 Wochen abzüglich 3 Wochen = 49 Wochen, je 39 Std. Zeitbedarf, macht 1911 Std. Zeitbedarf. Das sind 115,82 % dessen, was eine Vollzeitkraft arbeitet. Mit einer einzigen Vollzeitkraft fallen da aber tüchtig Überstunden an. Die gehören bezahlt. Und das wir meißt vergessen.

(c)
Stimmt's jetzt wenigstens? Oh nein..... da gibt's schon noch weitere Fehler. Nur: Dann ist man schnell bei 20 % Denkfehler.

ISLÄNDER




nn die
ist das nicht zu 100 % Also muss in diesem Fall ein






Ich habe
.das Akten

Schaut man das Urteil an, stellt man fest: Da ist der Stunden
SChau
 
Grüß Euch alle!

Für alle, denen vorgehalten wird, das Oberlandesgericht Celle habe doch in einem aktuellen Urteil von 2019 festgehalten, die Abrechnung eines Haushaltsführungsschadens auf fiktive Basis sei mit 8,00 € pro Stunde ausreichend:

01
Ich habe auf die Fehlerquelle hingewiesen, dass häufig Stundensätze aus älteren Urteilen abgeschrieben werden, diese wiederum aus älteren Urteilen, und schließlich kommt man auf einen Lohn, der noch vor der Jahrtausendwende gegolten hat.

02
Im Falle des OLG Celle bin ich der Sache nachgegangen. Den Stundensatz hält das OLG Celle deswegen für richtig, weil es in aus einem älteren Urteil entnimmt:

OLG Celle Urteil vom 18.09.2013 – 14 U 167/12

(a)
Meines Erachtens verlässt das OLG Celle den Rahmen von zulässigen Schätzungenauigkeiten, wenn es übergeht, dass zwischen den beiden Urteil 6 Jahre vergangen sind mit entsprechenden Lohnanpassungen!

(b)
Viel schlimmer ist aber, dass es in dem Urteil des OLG Celle vom 18.09.2013
um Schäden geht, die zwischen den Jahren 1989 (!!) und 2006 aufgetreten sind. Auch für diese Zeiträume hat man damals 8,00 € pro Stunde ausgeurteilt, was im Jahr 1989 übrigens durchaus passend gewesen wäre.
Nimmt man einen Mittelwert, so wäre die „Halbzeit" der Zeitspanne von März 1989 - Juni 2006 im Januar 1998 erreicht gewesen. Das war im vergangenen Jahrtausend, kurz nach dem Mittelalter.

Auf Deutsch: Das Oberlandesgericht Celle hält im Jahre 2019 den Nettolohn für so niedrig, wie er vor 21 Jahren war.

Das ist schon schlimm!

(c)
Was würden die Richter sagen, würde man ihnen zumuten wollen, sie selbst sollten mit dem zufrieden sein, was sie vor 21 Jahren verdient haben?


ISLÄNDER
 
meist ist eine Abfindung doch ein guter Schlußstrich, doch voreilig den ersten Anbot gleich zu zu stimmen ist jedenfalls falsch
 
Grüß Dich, cisty!

01
Es gibt sicherlich Fälle, in denen eine Abfindung ein gutes Ende ist. Und bleibt.

02
Gerade aber bei noch jüngeren Unfallopfern ist eine Abfindung in erschreckend vielen Fällen ein Gang in die Sozialhilfe. So z.B. wird bei Verdienstentgang häufig so gerechnet, als gäbe es zwar im Augenblick keine Zinsen, aber langfristig eben doch. EIne Botschaft, die mir seit bald 15 Jahren immer wieder vorgesungen wird, die sich aber einfach nicht verwirklichen will.

03
So reagierten die Autoren Küppersbusch (Ex-Prokurist einer Versicherung) und Höher (Rechtsanwälte BLD, vertritt vermutlich ausschließ´lich Verischerungen) auch in der neusten Auflage ihres Buches "Ersatzansprüche bei Personenschäden", dass sie Tabellen für Abzinsungen vorschlagen: Die niedrigsten Zinsen, die man dauerhaft erwirtschaften können soll, sollen 3,0 % sein.

04
Das macht leicht einmal 6-stellige Fehlbeträge aus.


ISLÄNDER
 
Grüss Dich Isländer,
nachdem ich mehr Gerichtserfahrung machen musste, als ich je vorhatte, und der Instanzenzug, und eröffnete Nebenverfahren einem echt den Nerv kosten können, kommt mein Einwurf. Die Zins- und Zinseszinsrechnung muss aber auch in der anderen Richtung bewertet werden. Ein schneller oder zeitnaher Abfertigungsbetrag, der schon mal rasch am Konto ist, braucht nicht rückverzinst werden wie jener Betrag, den man dann nach 10 Jahren und hohen Eigenkosten zugesprochen erhält. In jedem Fall wird die Gegenseite versuchen einem im ersten Versuch mit einem Minimalbetrag ab zu finden, der wie Du ja auch schreibst mal gründlich nachkalkuliert werden muss, damit man eine eigene Abwägung vornehmen kann. In Wirklichkeit muss jeder selber wissen, wieviel man zu kämpfen bereit ist, und wieviel Zeit einem noch bleibt.
liebe Grüsse
Cisty
 
Grüß Dich, Cisty!

01
Ich danke für den Einwurf! Und ich respektiere Deine Erfahrung mit der Zermürbung!

02
Aber ich habe ihn nicht ganz verstanden. Was verstehst Du unter "Rückverzinsung"?

03
Wenn man sich "durchklagen muss", dann dauert das gewiss - und zwar Jahre. Leider. Aber auf der anderen Seite werden Schadensersatzbeträge in der Regel ab Klageeinreichung verzinst (§ 291 BGB - "Prozesszinsen"), und oft bekommt man schon ab einem Zeitpunkt, der früher liegt, Zinsen, nämlich ab endgültiger Zahlungsverweigerung des Schuldners.

04
Diese Prozesszinsen sind nicht schlecht. 5 % pro Jahr über dem Basiszins. Der ist zwar zur Zeit negativ (- 0,88 %), aber in Summe: 4,12 % seit einiger Zeit. Diese Zinsen allein machen nicht selten einen Summe aus, für die man sich einen neuen VW Golf bestellen kann.

Jetzt bin ich gespannt, was Cisty uns mitteilt.

ISLÄNDER

(Übrigens, Cisty: Mich gibts seit anno domini 1978 im Unfallwesen. Damit ich nicht angebe: Mit "1978" meine ich "nach Christi Geburt". Für "1978 vor Christus" bin ich dann doch eine Winzigkeit zu jung!)
 
Hallo Isländer,
ich hab mich zu einer Teilabfindung mit ca. 2/3 des Streitwertes entschlossen, und das mit der Rückverzinsung, ist das rückwirkende Eintreten der Zahlungsschuld ab Fälligkeitsdatum. Im meinem Fall war der Prozessgegner ein Unternehmen und keine Privatperson. Deshalb gab es sogar 9,2% über dem Basiszinssatz, und das hat die Gegenseite u.a. bewogen sich rasch zu einigen.
Cisty
 
Hallo Isländer,

bei mir hat jetzt der zuständige Richter des OLG eine gütliche Einigung wegen des langen Verfahrens vorgeschlagen, nachdem ein Grund und Endurteil zu meinen Gunsten gefällt wurde, dass sämtlicher Verdienstausfall von der HUK übernommen werden muss.
Zustimmung fehlt noch - und was passiert wenn keine Zustimmung?
Mittlerweile sind 24 Jahre seit dem VU vergangen - wie lange dann noch?

Gruß joest42
 
Grüß Dich, Joest!

Das Schlimmste liegt schon lang hinter Dir. Ich schätze, der Weg vor Dir ist kurz.

01
Ist daran gedacht, dass die Abfindungszahlung steuerpflichtig ist? Vorsicht, das kann Dich um alle Früchte Deines Erfolges bringen.

02
Wie wurde berücksichtigt, dass Lohnsteigerungen wahrschienlich sind?

03
Was wird aus den Zinsen für all die Jahre, die bei Dir möglicherwiese eine eindrucksvolle Summe ausmachen?

04
Ohne Zustimmung zum Vergleich muss ein Urteil gesprochen werden.

05
Wenn ich nur wüßte, was da genauer vorgeschlagen ist, könnte ich gerne mal schuaen, ob das halbwegs realistisch ist.


ISLÄNDER
 
Top