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Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung

Liebe User,


hier an dieser Stelle möchte ich mich bei allen, welche mir mit vielen Ratschlägen, sowohl im offenen Forum wie auch im privaten Forumsbereich, mit, Ideen, Erfahrungsberichten und Gesetzestexten zur Seite gestanden haben aufs herzlichste danken !!!!:)

Ganz besonders Fälle, die meinem fast zu 100% ähnlich sind, und die dann letztendlich doch gerichtlich geklärt werden mussten sind vor Gericht absolut zu Gunsten des Klägers gegenüber der HV entschieden worden. Dies stärkt dann doch mein Vertrauen in die Deutsche Justiz.

Die Unfallverursacherin hat eine 100 % Schuldzuweisung und wurde rechtskräftig verurteilt !

Alles spricht eindeutig zu meinen Gunsten :

In meinem Fall ist es ja tatsächlich so dass ein HFS von einer vereidigten Sachverständigen erstellt worden ist an dem es nichts zu rütteln gibt ! Eine MDH inkl. Erwerbsminderungsrente liegt also vor.

Ich habe eine 60 % MDE mit in jedem Fall zu erwartenden Zukunftsschäden welche von einer medizinischen Begutachtungsstelle, die die gegnerische HV ausgewählt hat, erstellt worden ist !

Ich habe einen GDB von 50 welcher von einem MDK auf Grund meiner Unfallverletzungen erstellt wurde, und ich leide tagtäglich unter den körperlichen Schmerzen und noch viel mehr an den psychischen Verletzungen, ständigen Arztbesuchen und Sitzungen bei meiner Psychologin bestimmen seit dem Unfall meinen Lebensalltag.

Atteste und Verordnungen liegen zuhauf vor.
Ohne Medikamente wären meine Schmerzen nicht mehr zu ertragen.

Die Fakten sprechen also alle für mich !

Nach einem langen Sitzungsgespräch gestern Abend mit meiner Psychologin und nach einem Telefonat mit meinem Anwalt, welcher, das habe ich bei unserem letzten Telefonat festgestellt sich doch sehr gut im Verkehrsrecht, bezogen auf Personenschaden und Regressansprüche auskennt, ich werde diesen also keineswegs wechseln, habe ich mich bzw. mein Anwalt sich nun entschieden:

Wir, ich werden das „billige“ Angebot der WGV HV Versicherung um mich schnell mit einer Abfindungserklärung welche absolut zu meinen Ungunsten formuliert ist NICHT annehmen !!!

Wie schrieb ein Forum User hierzu: Es ist für die HF-Versicherung nur ein „Sahnehäubchen“ welches mir angeboten wird.

Sollte die HV-Versicherung sich doch nicht noch außergerichtlich einigen wollen, und da denke ich nun an ein Vielfaches gegenüber dem gemachten Angebot in der Abfindungserklärung, so scheue ich es nun auch nicht mehr meine erlittenen körperlichen und seelischen Verletzungen sowie den HFS vor Gericht zu bringen da ich nun doch relativ schnell PZKH erhalten kann/werde.

An meinem jetzigen Statement, meiner „last but not least“ getroffenen Entscheidung seid maßgeblich ihr alle liebe Forum User die Ihr mir zur Seite gestanden habt und steht ein großes Stück weit beteiligt.;)

Ich habe mich zu sehr von der Abfindungserklärung „blenden“ lassen und darüber gefreut,
welche so auf den allerersten Blick sehr verlockend aus sah und mir signalisierte dass die HF-Versicherung nun doch noch einlenkt um die erlittenen Schäden gebührend zu regulieren.

Aber das scheint ja alles Verzögerungstaktik der HF-Versicherung zu sein. Hier gibt es ja auch wohl etliche Urteile die dann das Schmerzensgeld seitens des Urteils der Gerichtbarkeit noch einmal erhöhen weil eindeutig eine Regulierungsverzögerung nachgewiesen werden kann ( diese kann ich auch sehr gut nach Aktenlage nachweisen )

Ihr habt mir die Augen geöffnet und dafür noch einmal vielen vielen Dank.o_O:):)

Ich werde Euch auf dem laufenden halten und meine erfahrungen in Punkto Regulierungsansprüche auch mit anderen Usern teilen die Hilfe und Rat suchen.
lavie.
 
Hallo Lavie, hallo Bobb,

in der Tat muss die HV auch die Kosten Deines in Auftrag gegebenen Gutachtens zahlen. Hier hat Bobb völlig recht.

Hinsichtlich der Dauer zur Berechnung des Haushaltsführungssschadens muss in der Tat dem Umstand Rechnung getagen werden, dass die Arbeitskraft des Menschen mit zunehmenden Alter nachlässt. So schon der BGH 1974 in VersR 74,1016. OLG Celle ZfS 83,291 hat mal die Berechnung auf das 75. Lebensjahr beschränkt. Das ist aber sicher nicht haltbar, da auch nach diesem Zeitpunkt Anspruch auf weiteren Anspruch besteht. Nicht zuletzt auch wegen der gestiegenden Lebenszeit der Menschen. Hier kann der Anspruchsteller im Rahmen des § 287 ZPO nachweisen, dass er ohne den Unfall auch über diesen Zeitpunkt hinaus den Haushalt noch geführt hat und durch den Unfall messbar eingeschränkt ist.

Es ist schlichweg unsinnig anzunehmen, das mit 75 alles aufhört, dass widerspricht jeglicher Lebenserfahrung !!! Wieviele Menschen im betagten Alter versorgen sich noch selbst !!!!!

An Lavie:

Gib doch mal jetzt Butter bei die Fische und sage uns, um welche Summen es hier bei Dir konkret geht: Also wie hoch ist das Angebot zum Schmerzensgeld und wie hoch ist der Anteil des Haushaltsführungsschadens. Berechnungsform? Hilfreich wäre auch, welches konkretes Verletzungsbild Du erlitten hast. Nur so, können wir Dir noch mehr helfen. Was ist mit vermehrten Bedürfnissen ? Das sind bzw. die Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus, Reha usw. Sind die denn bezahlt worden?

Grüße

Dieter
 
Hallo Lavie,

Deine Infos zeigen, dass dein Anwalt aufgrund der vorliegenden Fakten sehr gute Pfeile hat für das Duell vor Gericht. Diese Fakten liegen fest und lassen sich auch nicht mehr herunterspielen, ein Schachzug, den die Nichtzahlenwollenden ständig versuchen.

Da heißt es klaren Kopf zu bewahren und so, wie du es gemacht hast, sich gut informieren. So ein Gerichtsverfahren ist die Chance deine Ansprüche rechtlich überprüfen zu lassen. Dein Anwalt ist dein Ritter beim Zweikampf in der Arena Gerichtssaal. Je mehr er seine Waffen schärfen kann durch klare Fakten und je erfahrener er ist mit Finten und Scheinangriffen, desto deutlicher kann er deine Tatsachen dem Richter vorstellen.

Richter sind Juristen, keine Ärzte und nicht von der Wirtschaft abhängig. Mein Anwalt sagte damals, ein Richter ist nicht allwissend, ein Gericht will glauben, nicht wissen, dass deren anstehende Entscheidung aufgrund der Rechtslage richtig ist. Deine Ansprüche sind gerechtfertigt, dann kann die Gegenseite Purzelbäume schlagen und mit allen Aktivitäten dich mürbe zu machen ins Leere laufen.

Um die eigene Belastung für die Seele so gering wie möglich zu halten, bitte deine Anwalt, dass sämtliche Schreiben der Versicherung und des Gerichts über seine Adresse laufen und du bekommst diese dann von ihm. Er kann das was einen als rechtlicher Laie an den Rand der Verzweiflung bringt vorfiltern und vorab rechtlich bewerten. Man selber gerät bei solchen Wortwahlen ständig in Panik und fühlt sich unter Druck gesetzt.

Klipp und klar, was hast du zu verlieren. Dein gesundheitlicher Zustand wird von gestern auf heute nicht besser und ob es jetzt noch länger dauert, da wird es damit auch nicht wesentlich besser werden. Wichtig ist, dass du in 5 oder 10 Jahren dir selber sagen kannst, ich habe alles getan, damit ich zu meinem Recht komme. Egal, wie es ausgeht, das ist ein persönliches Pflaster auf der Wunde der eigenen Seele. Dir ist nun bewusst, wer nicht kämpft hat schon verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen - du hast gute Chancen. Herzlichen Glückwunsch zur Entscheidung.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

meine Psychologin hat mich so sehr gestärkt, wir haben alle Fakten noch einmal zusammen getragen und von daher kann ich auch vor Gericht mit "nur Tatsachen" an welchen nicht zu rütteln ist auftreten und werde dies dann natürlich meinem Anwalt überlassen welcher auch wenn man seine Historie anschaut wohl ein so gut wie "ungeschlagener Ritter in der Arena" ist.

Danke für deine lieben Worte.

Ich wünsche dir auch alles Gute und ich denke wir werden uns in jedem Fall wieder hier im Forum treffen.

lavie
 
Hallo Dieter,

in meinen bereits verfassten Forumsbeiträgen habe ich alles schon einmal geschrieben.

Ich will´s jetzt nicht nochmal schreiben, ist echt mühsam.

Bitte schau doch in die Beiträge nochmal rein.

Dir auch vielen Dank für deine Hilfe.

lavie
 
Hallo,

liebe User, nachdem ich mich nun schon eine ganze Weile nicht mehr gemeldet habe stehe ich nun mit Neuigkeiten wieder hier im Forum.

Nach meinem unverschuldeten Unfall im Juni 2013 fordern mein Anwalt und ich nach wie vor finazielle Entschädigung sowohl im materiellen wie auch im immateriellen Bereich.

Verhandlungen bzw. Forderungen gegenüber der WGV Versicherung ( Haftpflichtschaden ) verliefen bisher sehr zäh und es wurden immer nur kleine Schmerzensgeldvorschüsse bezahlt.

Nachdem ich darauf gedrängt hatte medizinisch begutachtet zu werden und die WGV dies zuerst nicht mehr für notwendig hielt konnten wir uns doch gegenüber der WGV durchsetzen.

Die WGV hat mir dann im Oktober 2019 die BEGUMED in Ulm zur Begutachtung vorgeschlagen bzw. dies war auch das einzige Angebot der WGV.

Zuerst hatte ich ein wenig "Bauchweh" weil ich davon ausgegangen bin die begutachten sowieso alle im Sinne der gegnerischen Versicherung.

Zu meinem Erstaunen verlief zumindest die Untersuchung des Unfallchirurgen für meine Seite gut, d.h. ich habe beim Unfallchirurge eine anerkannte MDE von 50 %, Prognose für die Zukunft, es ist eindeutig mit Verschlechterungen zu rechnen.

Das Gutachten beim Neurolgen brachte hingegen nur eine MDE von 10 % ein da er keine PTBS diagnostizieren konnte.

Also eine gesamte MDE von 60 %.

Damit hat die WGV wohl nicht gerechnet :)

Mein Anwalt forderte daraufhin ein Schmerzengeld im fünfstelligen oberen Bereich.

Seitens der WGV wurde mir jetzt eine Abfindungserkärung vorgelegt. Der abzufindente Betrag beläuft sich zwar nicht im oberen 5-stelligen Bereich, er liegt jedoch in der Mitte.

Im ersten Moment war ich zufrieden beim darüber nachdenken kam mir die Abfindungserklärung jedoch zu undeutig formuliert vor.

Hier wird nur von einer Entschädigung für alle Ersatzansprüche geschrieben. Es geht nicht darauß hervor ob es eine Abfindung nur für immateriele erlittene Schäden oder auch für materielle Schäden ist oder für beides, eine genaue Auflistung fehlt.

Materielle Schäden deshalb weil ich auch einen Haushaltsführungsschaden ( Gutachten von Frau Warlimont, Sachverständige für Haushaltsführungsschäden ) vorgelegt habe, hier wurde mir eine MDH von 48 % berechnet.

Wenn ich diesen 5-Zeiler der WGV unterschreibe habe ich das Geld binnen 3 Wochen auf meinem Konto, so steht es dabei.

Meinen Anwalt, welchen ich aus der Not 2013 herauß gewählt habe ist bis Mitte November in Urlaub, den kann ich ohnehin nicht groß um Rat fragen da er mit der Sache überlastet zu sein scheint. Wechseln kann ich den Anwalt nicht da die gegnerische Versicherung einen neuen Anwalt nicht bezahlt.

Klagen kann ich auch nicht weil ich keinen Rechtsschutz hatte.

Meine Frage an euch wäre nun folgende.

Wie würdet Ihr entscheiden, das Angebot der Versicherung noch einmal nach oben hin verhandeln mit der Bitte die einzelnen Entschädigungsleistungen aufzulisten oder nicht mehr nach oben verhandeln aber trotzdem mit der Bitte die einzelnen Positionen zu benennen ?

Was ich nicht möchte ist nochmal fast 7 Jahre hinzuhängen und mit der Versicherung zu verhandeln und vlt. das jetztige Angebot über eine Abfindung zu verlieren.
Die Versicherung spielt ja ohnehin nur und auf Zeit.

Ich möchte nun der Sache ein Ende machen und schnellstmöglich zu einer Abfindung kommen, die Risiken über eine weitere Verschlechterung meines körperlichen Zustands sind mir bewußt, aber wie geschrieben es reicht mir jetzt mit den ständigen Diskussionen der Versicherung.


Wie denkt Ihr darüber ?

ich freue mich um jede Rückmeldung.

lavie

Hallo,
ähnlich wie VW beim Diesel sind Haftpflichtversicherer am Anfang immer SEEEHR zögerlich mit Ausgleich. Erst wenn gerichtliche Verhandlungen ins Spiel kommen, wollen sie schnellen Abschluss (könnte ja BGH Urteil bei rauskommen- was auf Jahre Mrd kosten kann). In der Regel sollte Dein Anwalt Deine Interessen vertreten, leider findet man mehr saubere Hippster Toiletten in Berlin als gute leicht findbare Anwälte in diversen Suchplattformen. Wohl Prinzip da Sozialrecht und Medizinrechtshonarare ähnlich mager wie bei Ärzten. Wahrscheinlich nennt sich Gehalt bei Ärzten und RA deshalb gleich;) Jedes Opfer sucht als Anwalt einen MARATHONLÄUFER- in der Regel sind es alles 100m Läufer, welche für 600€ nicht 15 Jahr alte Akten öffnen. Da anscheinend auch keine Kanzlei bestrebt ist ein BGH Urteil in seiner Vita zu haben, musst du am Ende selber entscheiden ob das Schmerzensgeld dir reicht. Da Schmerzensgeld immer nur ein symbolischer Ausgleich sein kann und nie Dein Leid bis zum Lebensende beinhaltet eine schwere Entscheidung. Da es ja die Steinzeitgliedertaxe gibt und Vergleichsurteile hoffentlich von Deinem Anwalt zur Verfügung gestellt worden sind, solltest Du dich nicht wie auf Flohmarkt auf 50% einlassen. Ich hab vor Jahrzehnten akzeptabelem Vergleich zugestimmt und ärgere mich heute noch über Versicherungswerbung 250€ gespart....Nach X Jahren ist man leider schlauer.
 
Hallo ich habe mal eine Frage zu meiner Abfindungserklärung.

Ich habe folgendes Unfall in 2004 Abfindungserklärung 2007 unterzeichnet.


Nach Erhalt der unten genannten Entschädigung erklärt sich der Anspruchsteller hinsichtlich aller Schadenersatzansprüche aus dem schaden bist zum --.--.2007, seien sie bekannt oder nicht bekanntvorhersehbar oder nicht vorhersehbar, für abgefunden.

Er verzichtet auf jede weitere Forderung, gleich aus welchen Gründen, auch aus heute noch nicht erkennbaren Unfallfolgen, gegen die -------Versicherung--------die Versicherten und gegen Dritte, sofern diese Inanspruchnahme durch den Anspruchsteller Ausgleichsansprüche gegen die --------Versicherung und die Versicherten stellen können.

Die Anliegenden Vorbehalte sind Bestandteil dieser Abfindungserklärung!


I.
Vorbehalten bleiben künftige unfallbedingte immaterielle Zukunftsschäden im Rahmen der Haftungsquote für solche Verletzungsfolgen, die zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses noch nicht eingetreten waren oder mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (BGH, VersR. 80,975)


II.
Weiterhin vorbehalten bleibt der künftige unfallbedingte materielle Zukunftsschaden, im Rahmen der Haftungsquote, soweit nicht Rechtsübergang auf Sozialversicherungsträger oder Dritte erfolgt ist.



III.
Die Versicherung verzichtet mit Wirkung eines gerichtlichen Feststellungsurteils auf die Einrede der Verjährung.




Die Versicherung ist der Auffassung das ich keinen Anspruch auf ein weitere Schmerzensgeld Zahlung habe da ich die Abfindungserklärung oben unterzeichnet habe.

Ich bin der Auffassung das die jetzigen Probleme auch Psychisch damals nicht angerechnet bzw zu erwarten waren.
 
hallo cicibata,

eine abfindungserklärung ist zunächst einmal der letzte abschliessende baustein in bezug auf verhandlung über schadensersatz gegenüber versicherungen. nun hast du einige vorbehalte bzgl immaterielle als auch materielle zukunftsschäden aufgeführt, der dem eigentlichen übereinkommen sehr weitgehend widerspricht. da du von "anliegenden vorbehalten" schreibst stellt sich die frage in welcher form diese in die abfindungserklärung wirksam eingebunden sind. die wiedergabe der abfindungserklärung scheint jedenfalls nicht durchgehend inhaltlich vollständig und korrekt wiedergegeben zu sein, wenn zu lesen ist "aus dem schaden bist zum --.--.2007".

sollte eine wirksame einbindung der vorbehalte bestehen, lässt sich auch dann ohne genaueste kenntnis des sachverhalts und des medizinischen verlaufs keine konkrete antwort auf deine frage geben lassen. dazu sind die unwägbarkeiten über vorhersehbar/nicht vorhersehbar und mögliche frühere anzeichen dafür einfach zu gross und im einzelfall zu unterschiedlich.

bei nicht wirksamer einbindung der vorbehalte sieht es natürlich völlig aussichtslos aus, wenn die vergleichsgrundlage und der vergleichsgegenstand zutreffend vereinbart und zugrunde gelegt wurden. eine anfechtung ist jedenfalls nur unter äusserst wenigen fällen erfolgreich, so wenn ein irrtum über eines der gen. kriterien bestand.


gruss

Sekundant
 
hallo cicibata

deine PN habe ich erhalten und eine rückmeldung gegeben. ich habe deine früheren beiträge nachgelesen, aber sie geben nicht wirklich den nötigen aufschluss. ich stelle aber fest, dass ein RA-wechsel bzw eine mandatsniederlegung stattfand, just nach dem abschluss des vergleichs. wurde der vergleich mit wirkung und beratung dieses RA geschlossen? dann würde ich hier einen ansatzpunkt sehen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

der RA -Wechsel war vor dem Vergleich .
Ich bin aber auch selbst hin und her gerissen . Wenn man das mehrfach liest was ich 2007 unterzeichnet habe kann man es so oder so verstehen.

Danke für Deine Hilfe
 
Ich habe da auch noch mal eine Frage wegen des Haushaltsführungsschaden .

ich hatte 2004 einen Unfall mir SprungGelenk Fraktur .
Haushaltsfürungsschaden wurde eigentlich nur direkt nach dem Ereignis bezahlt .
Da ich erst 2014 2016 und 2018 in Reha bzw. in eine Schmerz Klinik zu Behandlung gehen durfte ( ein anderer Teil meiner Geschichte )
Habe bei der gegnerischen Versicherung Haushaltsfürgsschaden geltend gemacht in der Zeit meiner Reha bzw. Klink Aufenthalte. Diese lehnt aber eine Zahlung ab mit der Begründung .

Da ich ja nicht zu Hause war ist ja keine Hausarbeit angefallen . Ist die begrünt OK
 
Hi cicibata,

du hast schon einen Anspruch darauf, dass deine Haustiere oder Pflanzen noch "leben" wenn du aus der Reha kommst!
Evtl. muß der Koffer vor der Reha bestückt und Klamotten gekauft und gewaschen werden.

Weiß ja nicht, aber wer mäht deinen Rasen? Sorgt für den Hausmeisterdienst.

Äh, ich war nach Unfall 2-3 Wochen nicht so fit für Haushalt- man kann zusehen, wie alles verstaubt und verwahrlost!

LG
Aramis
 
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