Hallo,
liebe User, nachdem ich mich nun schon eine ganze Weile nicht mehr gemeldet habe stehe ich nun mit Neuigkeiten wieder hier im Forum.
Nach meinem unverschuldeten Unfall im Juni 2013 fordern mein Anwalt und ich nach wie vor finazielle Entschädigung sowohl im materiellen wie auch im immateriellen Bereich.
Verhandlungen bzw. Forderungen gegenüber der WGV Versicherung ( Haftpflichtschaden ) verliefen bisher sehr zäh und es wurden immer nur kleine Schmerzensgeldvorschüsse bezahlt.
Nachdem ich darauf gedrängt hatte medizinisch begutachtet zu werden und die WGV dies zuerst nicht mehr für notwendig hielt konnten wir uns doch gegenüber der WGV durchsetzen.
Die WGV hat mir dann im Oktober 2019 die BEGUMED in Ulm zur Begutachtung vorgeschlagen bzw. dies war auch das einzige Angebot der WGV.
Zuerst hatte ich ein wenig "Bauchweh" weil ich davon ausgegangen bin die begutachten sowieso alle im Sinne der gegnerischen Versicherung.
Zu meinem Erstaunen verlief zumindest die Untersuchung des Unfallchirurgen für meine Seite gut, d.h. ich habe beim Unfallchirurge eine anerkannte MDE von 50 %, Prognose für die Zukunft, es ist eindeutig mit Verschlechterungen zu rechnen.
Das Gutachten beim Neurolgen brachte hingegen nur eine MDE von 10 % ein da er keine PTBS diagnostizieren konnte.
Also eine gesamte MDE von 60 %.
Damit hat die WGV wohl nicht gerechnet
Mein Anwalt forderte daraufhin ein Schmerzengeld im fünfstelligen oberen Bereich.
Seitens der WGV wurde mir jetzt eine Abfindungserkärung vorgelegt. Der abzufindente Betrag beläuft sich zwar nicht im oberen 5-stelligen Bereich, er liegt jedoch in der Mitte.
Im ersten Moment war ich zufrieden beim darüber nachdenken kam mir die Abfindungserklärung jedoch zu undeutig formuliert vor.
Hier wird nur von einer Entschädigung für alle Ersatzansprüche geschrieben. Es geht nicht darauß hervor ob es eine Abfindung nur für immateriele erlittene Schäden oder auch für materielle Schäden ist oder für beides, eine genaue Auflistung fehlt.
Materielle Schäden deshalb weil ich auch einen Haushaltsführungsschaden ( Gutachten von Frau Warlimont, Sachverständige für Haushaltsführungsschäden ) vorgelegt habe, hier wurde mir eine MDH von 48 % berechnet.
Wenn ich diesen 5-Zeiler der WGV unterschreibe habe ich das Geld binnen 3 Wochen auf meinem Konto, so steht es dabei.
Meinen Anwalt, welchen ich aus der Not 2013 herauß gewählt habe ist bis Mitte November in Urlaub, den kann ich ohnehin nicht groß um Rat fragen da er mit der Sache überlastet zu sein scheint. Wechseln kann ich den Anwalt nicht da die gegnerische Versicherung einen neuen Anwalt nicht bezahlt.
Klagen kann ich auch nicht weil ich keinen Rechtsschutz hatte.
Meine Frage an euch wäre nun folgende.
Wie würdet Ihr entscheiden, das Angebot der Versicherung noch einmal nach oben hin verhandeln mit der Bitte die einzelnen Entschädigungsleistungen aufzulisten oder nicht mehr nach oben verhandeln aber trotzdem mit der Bitte die einzelnen Positionen zu benennen ?
Was ich nicht möchte ist nochmal fast 7 Jahre hinzuhängen und mit der Versicherung zu verhandeln und vlt. das jetztige Angebot über eine Abfindung zu verlieren.
Die Versicherung spielt ja ohnehin nur und auf Zeit.
Ich möchte nun der Sache ein Ende machen und schnellstmöglich zu einer Abfindung kommen, die Risiken über eine weitere Verschlechterung meines körperlichen Zustands sind mir bewußt, aber wie geschrieben es reicht mir jetzt mit den ständigen Diskussionen der Versicherung.
Wie denkt Ihr darüber ?
ich freue mich um jede Rückmeldung.
lavie
liebe User, nachdem ich mich nun schon eine ganze Weile nicht mehr gemeldet habe stehe ich nun mit Neuigkeiten wieder hier im Forum.
Nach meinem unverschuldeten Unfall im Juni 2013 fordern mein Anwalt und ich nach wie vor finazielle Entschädigung sowohl im materiellen wie auch im immateriellen Bereich.
Verhandlungen bzw. Forderungen gegenüber der WGV Versicherung ( Haftpflichtschaden ) verliefen bisher sehr zäh und es wurden immer nur kleine Schmerzensgeldvorschüsse bezahlt.
Nachdem ich darauf gedrängt hatte medizinisch begutachtet zu werden und die WGV dies zuerst nicht mehr für notwendig hielt konnten wir uns doch gegenüber der WGV durchsetzen.
Die WGV hat mir dann im Oktober 2019 die BEGUMED in Ulm zur Begutachtung vorgeschlagen bzw. dies war auch das einzige Angebot der WGV.
Zuerst hatte ich ein wenig "Bauchweh" weil ich davon ausgegangen bin die begutachten sowieso alle im Sinne der gegnerischen Versicherung.
Zu meinem Erstaunen verlief zumindest die Untersuchung des Unfallchirurgen für meine Seite gut, d.h. ich habe beim Unfallchirurge eine anerkannte MDE von 50 %, Prognose für die Zukunft, es ist eindeutig mit Verschlechterungen zu rechnen.
Das Gutachten beim Neurolgen brachte hingegen nur eine MDE von 10 % ein da er keine PTBS diagnostizieren konnte.
Also eine gesamte MDE von 60 %.
Damit hat die WGV wohl nicht gerechnet
Mein Anwalt forderte daraufhin ein Schmerzengeld im fünfstelligen oberen Bereich.
Seitens der WGV wurde mir jetzt eine Abfindungserkärung vorgelegt. Der abzufindente Betrag beläuft sich zwar nicht im oberen 5-stelligen Bereich, er liegt jedoch in der Mitte.
Im ersten Moment war ich zufrieden beim darüber nachdenken kam mir die Abfindungserklärung jedoch zu undeutig formuliert vor.
Hier wird nur von einer Entschädigung für alle Ersatzansprüche geschrieben. Es geht nicht darauß hervor ob es eine Abfindung nur für immateriele erlittene Schäden oder auch für materielle Schäden ist oder für beides, eine genaue Auflistung fehlt.
Materielle Schäden deshalb weil ich auch einen Haushaltsführungsschaden ( Gutachten von Frau Warlimont, Sachverständige für Haushaltsführungsschäden ) vorgelegt habe, hier wurde mir eine MDH von 48 % berechnet.
Wenn ich diesen 5-Zeiler der WGV unterschreibe habe ich das Geld binnen 3 Wochen auf meinem Konto, so steht es dabei.
Meinen Anwalt, welchen ich aus der Not 2013 herauß gewählt habe ist bis Mitte November in Urlaub, den kann ich ohnehin nicht groß um Rat fragen da er mit der Sache überlastet zu sein scheint. Wechseln kann ich den Anwalt nicht da die gegnerische Versicherung einen neuen Anwalt nicht bezahlt.
Klagen kann ich auch nicht weil ich keinen Rechtsschutz hatte.
Meine Frage an euch wäre nun folgende.
Wie würdet Ihr entscheiden, das Angebot der Versicherung noch einmal nach oben hin verhandeln mit der Bitte die einzelnen Entschädigungsleistungen aufzulisten oder nicht mehr nach oben verhandeln aber trotzdem mit der Bitte die einzelnen Positionen zu benennen ?
Was ich nicht möchte ist nochmal fast 7 Jahre hinzuhängen und mit der Versicherung zu verhandeln und vlt. das jetztige Angebot über eine Abfindung zu verlieren.
Die Versicherung spielt ja ohnehin nur und auf Zeit.
Ich möchte nun der Sache ein Ende machen und schnellstmöglich zu einer Abfindung kommen, die Risiken über eine weitere Verschlechterung meines körperlichen Zustands sind mir bewußt, aber wie geschrieben es reicht mir jetzt mit den ständigen Diskussionen der Versicherung.
Wie denkt Ihr darüber ?
ich freue mich um jede Rückmeldung.
lavie