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Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung

lavie

Mitglied
Registriert seit
11 Aug. 2016
Beiträge
38
Hallo,

liebe User, nachdem ich mich nun schon eine ganze Weile nicht mehr gemeldet habe stehe ich nun mit Neuigkeiten wieder hier im Forum.

Nach meinem unverschuldeten Unfall im Juni 2013 fordern mein Anwalt und ich nach wie vor finazielle Entschädigung sowohl im materiellen wie auch im immateriellen Bereich.

Verhandlungen bzw. Forderungen gegenüber der WGV Versicherung ( Haftpflichtschaden ) verliefen bisher sehr zäh und es wurden immer nur kleine Schmerzensgeldvorschüsse bezahlt.

Nachdem ich darauf gedrängt hatte medizinisch begutachtet zu werden und die WGV dies zuerst nicht mehr für notwendig hielt konnten wir uns doch gegenüber der WGV durchsetzen.

Die WGV hat mir dann im Oktober 2019 die BEGUMED in Ulm zur Begutachtung vorgeschlagen bzw. dies war auch das einzige Angebot der WGV.

Zuerst hatte ich ein wenig "Bauchweh" weil ich davon ausgegangen bin die begutachten sowieso alle im Sinne der gegnerischen Versicherung.

Zu meinem Erstaunen verlief zumindest die Untersuchung des Unfallchirurgen für meine Seite gut, d.h. ich habe beim Unfallchirurge eine anerkannte MDE von 50 %, Prognose für die Zukunft, es ist eindeutig mit Verschlechterungen zu rechnen.

Das Gutachten beim Neurolgen brachte hingegen nur eine MDE von 10 % ein da er keine PTBS diagnostizieren konnte.

Also eine gesamte MDE von 60 %.

Damit hat die WGV wohl nicht gerechnet :)

Mein Anwalt forderte daraufhin ein Schmerzengeld im fünfstelligen oberen Bereich.

Seitens der WGV wurde mir jetzt eine Abfindungserkärung vorgelegt. Der abzufindente Betrag beläuft sich zwar nicht im oberen 5-stelligen Bereich, er liegt jedoch in der Mitte.

Im ersten Moment war ich zufrieden beim darüber nachdenken kam mir die Abfindungserklärung jedoch zu undeutig formuliert vor.

Hier wird nur von einer Entschädigung für alle Ersatzansprüche geschrieben. Es geht nicht darauß hervor ob es eine Abfindung nur für immateriele erlittene Schäden oder auch für materielle Schäden ist oder für beides, eine genaue Auflistung fehlt.

Materielle Schäden deshalb weil ich auch einen Haushaltsführungsschaden ( Gutachten von Frau Warlimont, Sachverständige für Haushaltsführungsschäden ) vorgelegt habe, hier wurde mir eine MDH von 48 % berechnet.

Wenn ich diesen 5-Zeiler der WGV unterschreibe habe ich das Geld binnen 3 Wochen auf meinem Konto, so steht es dabei.

Meinen Anwalt, welchen ich aus der Not 2013 herauß gewählt habe ist bis Mitte November in Urlaub, den kann ich ohnehin nicht groß um Rat fragen da er mit der Sache überlastet zu sein scheint. Wechseln kann ich den Anwalt nicht da die gegnerische Versicherung einen neuen Anwalt nicht bezahlt.

Klagen kann ich auch nicht weil ich keinen Rechtsschutz hatte.

Meine Frage an euch wäre nun folgende.

Wie würdet Ihr entscheiden, das Angebot der Versicherung noch einmal nach oben hin verhandeln mit der Bitte die einzelnen Entschädigungsleistungen aufzulisten oder nicht mehr nach oben verhandeln aber trotzdem mit der Bitte die einzelnen Positionen zu benennen ?

Was ich nicht möchte ist nochmal fast 7 Jahre hinzuhängen und mit der Versicherung zu verhandeln und vlt. das jetztige Angebot über eine Abfindung zu verlieren.
Die Versicherung spielt ja ohnehin nur und auf Zeit.

Ich möchte nun der Sache ein Ende machen und schnellstmöglich zu einer Abfindung kommen, die Risiken über eine weitere Verschlechterung meines körperlichen Zustands sind mir bewußt, aber wie geschrieben es reicht mir jetzt mit den ständigen Diskussionen der Versicherung.


Wie denkt Ihr darüber ?

ich freue mich um jede Rückmeldung.

lavie
 
Hallo Lavie,

aus meiner Erfahrung heraus sind solche Vergleichsangebote bzw. Abfindungen eine Sahnehäubchen für die Versicherungen. Meist entspricht das nicht mal die Hälfte der berechtigten Ansprüche. Wenn du das akzeptierst, lachen die sich ins Fäustchen.

Bedenke, dass damit meist sämtliche Schäden, samt Folgeschäden mit abgegolten werden. Falls dann doch es für dich heftiger wird, was ja auch schon der Gutachter von denen nicht ausschließen konnte, stehst du alleine da und die sind außen vor, weil du mit deiner Unterschrift den schwarzen Peter ziehst.

Ohne Rücksprache mit deinem Anwalt würde ich nichts machen. Wäre es eine Möglichkeit gerade weil dein Rechtsbeistand nicht erreichbar ist um eine Fristverlängerung bitten, weil der Anwalt erst ab ... wieder da ist.

Auch wenn du das Angebot annimmst, sei dir sicher, deine Einschränkungen bestehen gestern und heute und durch dein Akzeptieren werden die nicht besser werden. Ich befürchte es wird der Tag kommen und du ohrfeigst dich selber, weil du erkennen musst auf diesen Deal hereingefallen zu sein. Und dann kommt zum körperlichen Einschränkungen auch dieses Elend noch dazu.

Andererseits kenne ich deine Situation nicht genau, manche sind glücklich mit dem Spatz in der Hand.

Vielleicht gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe für dich und du könntest es gerichtlich klären lassen, in wie weit deine wohl rechtlich klaren Ansprüche gesichert sind und die Versicherung dafür einstehen muss. Erfahrungsgemäß werden die nicht zahlen wollenden sich winden und drehen und raus reden wollen. Auch ein Richter wird normalerweise eine Gütevorschlag machen und beiden Seiten einen Vergleich anbieten, aber der wäre mal von einem unabhängigen Richter ermittelt und nicht vom "Gegner".

Diese Rechtssachen kamen mir in meinem Fall oft vor, wie das Handeln auf einem Bazar - Im üblichen läuft das ja so ab: man macht mal ein Angebot, lockt an, überhöht und der Interessierte fängt mit dem Drittelpreis an und es besteht die Chance sich auf einem höheren Level zu treffen. Diese Verhandlungen führt am besten ein Anwalt, du selbst bist dem fachchinesisch kaum gewachsen.

Gerade dieses: unterschreiben sie mal schnell, dann bekommen sie das schnell, ist sehr gefährlich. Es blendet. Ich habe damals mit dem Anwalt ausgemacht, dass keinerlei Schreiben mehr an mich direkt kommen sollte, weil mich das sehr belastete, sondern alle Post über ihn ging. Er unterrichtete mich dann und wir haben das nächste Vorgehen abgesprochen, nachdem er das ganze schon mal rechtlich überprüft hatte. So habe ich mich selber schützen können und es war psychisch besser erträglich.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Teddy,


vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Du kannst mir glauben, ich habe mir schon lange Gedanken gemacht ob ich denn diese Abfindungserklärung nun so unterschreiben soll, ganz besonders im Hinblick auf meinen Gesundheitszustand welcher sich u.U. noch verschlechtern kann und sich auch mit Sicherheit noch verschlechtert.

Es ist nur so dass ich nicht mehr der Jüngste bin und ich nicht noch einmal einige Jahre mit der Versicherung über meinen Anwalt verhandeln möchte.

Klar verlockt jetzt das schnelle Geld schon sehr, aber Du siehst ja auch ich mache mir schon so meine Gedanken ob ich denn nun das Angebot so schnell annehme.

In jedem Fall werde ich warten bis mein Anwalt wieder aus dem Urlaub zurück ist und ich bin mal gespannt wie er darauf reagiert.
Mein Anwalt selbst drängt ja auch schon seit Jahren darauf ein Angebot über eine Abfindung zu erhalten und dies ist nun auch so passieert.

Natürlich wurde das Abfindungsangebot sicher über das letzte medizinische Gutachten bei der BEGUMED Ulm "beschleunigt".

Auf dieses Gutachten hin hat mein Anwalt die gegnerische Versicherung noch einmal im Oktober scharf angeschrieben und eben auch eine Vorstellung der Abfindungshöhe in eben dem 5-stelligen oberen Bereich gefordert.

Die Versicherung schrieb auf dieses Schreiben in genauem Wortlaut:

...der Ihnen vorschwebende Betrag von xxx.xxx € erscheint uns auch für den Fall einer vollständigen Abfindung nach Aktenlage als zu hoch.

Daraufhin wurde dann eben das Angebot welches 30 % unter dem von uns mindest geforderten Betrag liegt seitens der WGV gemacht.

Was mir auf der Seele brennt ist über meinen Anwalt das Angebot der WGV auf das Niveau zu bringen des von uns geforderten Mindestabfindungsbetrages und dies so schnell wie möglich u.U. noch eine Zugeständnis in diesem Jahr von der WGV zu erhalten.

Wenn es wie auf einem Bazar zugeht, was ich mir gut vorstellen kann, wie schnell steht dann nach deiner Erfahrung ein Angebot im Raum ?

Wir fordern ja nicht den doppelten Betrag sondern nur eine Erhöhung auf 30 %.

Wenn die WGV nicht zustimmt werden wir eben über die PZKH einen gerichtlichen Vergleich anstreben, meine Hoffnung ist dass die WGV dann bei der Ankündigung zu einem gerichtlichen Prozeß diesen dann doch scheut und das Abfindungsangebot doch noch erhöht um den Fall außergerichtlich zu einigen. Gibt es denn da so ähnliche Fälle dass eben die gegnerische Versicherung doch noch den Prozeß scheut und eben das Angebot erhöht da u.U. bei einem Gerichtsprozeß dieses noch höher ausfallen könnte ?

Vielen Dank nochmal für all Eure Rückmeldungen.

lavie
 
hallo lavie,

wenn man dies hier nachliest

Hier wurde ich orthopädisch wie auch psychologisch betreut.
Zurückgeblieben ist ein 27 cm langer Verriegelungsnagel im linken Oberarm, eine Metallplatte im linken Handgelenk und ein zertrümmertes rechtes Sprunggelenk.
Bis heute leide ich körperlich wie auch psychisch sehr stark an den Unfallfolgen, vor allem das rechte OSG schmerzt ständig und schränkt mich sehr ein.

und wie ich eben sehe schreibst du davon, dass weiterhin ernsthafte folgen bestehen, halte ich persönlich das angebot für unseriös und auch jedes nachdenken darüber.
würde dein RA zustimmen, gilt das gleiche. dieser muss dich übrigens eingehend auf die folgen eines solchen vergleichs hinweisen und dich aufklären. das geschieht häufig schon nicht, mit der folge, dass sich RAe regresspflichtig machen, nur weil sie arbeitsintensive fälle vom tisch haben wollen.

wenn noch nicht einmal ein vorbehalt bzgl künftiger folgen enthalten ist, sollte man die finger davon lassen.


gruss

Sekundant
 
Das hätte ich auch schon getan.

Leider bezahlt die gegnerische Versicherung keinen zweiten bzw. neuen Anwalt mehr.

Rechtsschutz habe ich nicht PZKH kann u.U. beantragt werden.

Wie würdet Ihr jetzt mit den z.Zt. gegebenen Zustände umgehen.

-Abfindungserkärung liegt vor. Abfindungsbetrag jedoch zu niedrig
-Anwalt bleibt derselbe
-außergerichtliche Einigung ist angestrebt.

Was schlagt Ihr unter diesen Umständen vor, habt Ihr Tips eine Taktik ?

Gruß und danke

lavie
 
hallo lavie,

verzwickte situation, ja. dein RA hat dir den vergleichsvorschlag zugeschickt - hat er sich dazu schon in irgendeiner weise geäussert? hat eine ausführliche beratung dazu stattgefunden, welche folgen dieser vergleich hat?
in diesem stadium wäre es angebracht, ggü dem RA schriftlich zu reagieren. wenn du ablehnst, ihm die gründe dafür nennst, sollte dann ihm ggü in weiteren gesprächen aber auch deutlich werden, dass DU herr/frau der bestimmung bist. manchmal braucht es deutliche worte und ansagen. und für weiteres lesen wir uns hier wieder, wie du an den vorangegangenen beiträgen siehst ;)

zur unterstützung des RA solltest du dir aber auch alle medizinischen unterlagen und ärztlichen schreiben zusammentragen. damit musst du ggü dem RA und dieser wieder ggü der versicherung auftreten. dabei geht es auch um mögliche folgen und bleibenden einschränkungen, evtl hilfebedarf, mögliche verschlechterungen des gesundheitszustands und auswirkungen in beruf, familie und umfeld. im jetzigen stadium scheint ja vieles ausser vor geblieben zu sein.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,


leider ist mein Anwalt noch in Urlaub und ich habe erst am 19.11. einen Termin bei ihm bekommen.

Ich bin gespannt wie mein Anwalt auf das Abfindungsangebot reagiert !

Gefordert hat er ja 30 % mehr als nun angeboten.

Ich würde die Abfindung dann unterschreiben wenn die Abfindung um 30 % aufgestockt wird.
Die Versicherung die anfallenden Steuern bei der Abfindung zum anteiligen Erwerbsschaden übernimmt
und dass alles außergerichtlich geregelt wird.

Bei Haufe gibt es ein hervorragendes Muster über einen Abfindungsvergleich, dieses werde ich meinem Anwalt vorlegen.

Dass ich natürlich ein Risiko eingehe dass sich die Beschwerden in Zukunft deutlich verstärken ist mir klar aber
"lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach "

...und wer 200 Meter unterhalb von seinem Haus, von einer betrunkenen Autofahrerin, die dann auch noch Fahrerflucht begeht, umgefahren wird der darf doch gerne ein Risiko eingehen, viel schlimmer kann es ja nicht mehr kommen :)
 
hallo lavie,

wenn von allen hier jemand deine verbleibenden gesundheitlichen folgen einschätzen kann, dann sicher nur du. aber ich neige trotzdem dazu (auch wenn man im allgemeinen wert darauf legen sollte) nicht die evtl steuern im vordergrund zu sehen, sondern einen vorbehalt im vergleich zu zukünftigen folgeschäden. das scheint mir jedenfalls wesentlich wichtiger.


gruss

Sekundant
 
Hallo Lavie,
du kannst dir sicher sein das die Versicherung dir das nicht anbietet, weil nicht erheblich mehr drin ist. Laß dich mal extern beraten = Zweitmeinung
Viel Erfolg

Micha
 
Hallo Sekundant,

vielen Dank für Deinen Ratschlag.

Da die gegnerische Versicherung nur einen Betrag x als Abfindung anbietet und dieser überhaupt nicht genau definiert ist kann ich noch nicht einmal sagen ob es denn nun eine immaterielle oder zu versteuernde materielle Abfindung ist.

Ich hoffe mein Anwalt blickt da eher durch.

Natürlich hast du Recht ich sollte mir da eher Gedanken über gesundheitliche Spätfolgen machen und dies dann in der Abfindungserklärung auch so aufnehmen.

Gruß

lavie
 
Hallo lavie,

nur zur Verdeutlichung/Unterscheidung:

Ein Haushaltsführungsschaden ist auch ein materieller Schaden und trotzdem nach derzeitiger Rechtsprechung steuerfrei.

Gruß Bobb
 
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