Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir irgendwie Rat geben.
Zur Geschichte:
Im August 2014 wurde mir auf dem Weg von der Arbeit nach Hause die Vorfahrt genommen.-Also Wegeunfall-
Dann nahm alles seinen gewöhnlichen Ablauf mit der Gegnerischen Versicherung, behandlung durch den zuständigen D-Arzt usw.
Die AU ging bis zum 12.10.2014 mit verordneter Krankengymnastik, wegen anhaltender Knieprobleme.
Die Arbeitsaufnahme war ohne Folgen möglich, dennoch Kündigte mir mein AG gleich in der ersten Woche, so dass ich keine Möglichkeit fand mein Knie unter volle Belastung zu stellen.
Im Januar 2015 unterschrieb ich eine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung aus verschiedenen Gründen. Mein Anwalt war mit der Summe auch einverstanden und der D-Arzt bescheinigte, dass ich keine Folgeschäden oder Einschränkungen zu erwarten habe.
Nun zu dem Problem
Ich habe zum 02.03.2015 eine neue Beschäftigung über eine Zeitarbeitsfirma gefunden. Toller Job, nette Menschen, ich freute mich sehr!
Vor gut einer Woche fingen dann die Schmerzen wieder an, so dass ich von der Einsatzfirma nach Hause geschickt wurde, ich mich krankschreiben lies und auf Rat der AOK den D-Arzt am. 25.03.15 aufsuchte.
Dieser möchte nun doch noch ein MRT durchführen, um zu Kontrollieren, ob ein Schaden nun doch verblieben sein könnte.
Von der Zeitarbeitsfirma erhielt ich die Kündigung in der Probezeit!
Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, in den ersten vier Wochen.
Da ich die Abfindungserklärung im Januar unterzeichnet habe stellen sich folgende Fragen:
Werden die nun anfallenden Arztkosten durch die BG gedeckt?
Sollte und kann ich die Abfindungserklärung wiederrufen, da nun weiterer Arbeitsausfall entsteht?
Was passiert wenn etwas vom Arzt übersehen wurde, oder sich nun doch etwas nachgebildet hat mit den weiteren Behandlungskosten?
Ich danke schonmal im vorraus für gute Ratschläge, wie ich nun weiter vorgehen soll!
Mit freundlichen Grüßen
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir irgendwie Rat geben.
Zur Geschichte:
Im August 2014 wurde mir auf dem Weg von der Arbeit nach Hause die Vorfahrt genommen.-Also Wegeunfall-
Dann nahm alles seinen gewöhnlichen Ablauf mit der Gegnerischen Versicherung, behandlung durch den zuständigen D-Arzt usw.
Die AU ging bis zum 12.10.2014 mit verordneter Krankengymnastik, wegen anhaltender Knieprobleme.
Die Arbeitsaufnahme war ohne Folgen möglich, dennoch Kündigte mir mein AG gleich in der ersten Woche, so dass ich keine Möglichkeit fand mein Knie unter volle Belastung zu stellen.
Im Januar 2015 unterschrieb ich eine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung aus verschiedenen Gründen. Mein Anwalt war mit der Summe auch einverstanden und der D-Arzt bescheinigte, dass ich keine Folgeschäden oder Einschränkungen zu erwarten habe.
Nun zu dem Problem
Ich habe zum 02.03.2015 eine neue Beschäftigung über eine Zeitarbeitsfirma gefunden. Toller Job, nette Menschen, ich freute mich sehr!
Vor gut einer Woche fingen dann die Schmerzen wieder an, so dass ich von der Einsatzfirma nach Hause geschickt wurde, ich mich krankschreiben lies und auf Rat der AOK den D-Arzt am. 25.03.15 aufsuchte.
Dieser möchte nun doch noch ein MRT durchführen, um zu Kontrollieren, ob ein Schaden nun doch verblieben sein könnte.
Von der Zeitarbeitsfirma erhielt ich die Kündigung in der Probezeit!
Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, in den ersten vier Wochen.
Da ich die Abfindungserklärung im Januar unterzeichnet habe stellen sich folgende Fragen:
Werden die nun anfallenden Arztkosten durch die BG gedeckt?
Sollte und kann ich die Abfindungserklärung wiederrufen, da nun weiterer Arbeitsausfall entsteht?
Was passiert wenn etwas vom Arzt übersehen wurde, oder sich nun doch etwas nachgebildet hat mit den weiteren Behandlungskosten?
Ich danke schonmal im vorraus für gute Ratschläge, wie ich nun weiter vorgehen soll!
Mit freundlichen Grüßen