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Abfindungserklärung anfechten?

tobi1st

Nutzer
Registriert seit
27 März 2015
Beiträge
2
Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir irgendwie Rat geben.


Zur Geschichte:

Im August 2014 wurde mir auf dem Weg von der Arbeit nach Hause die Vorfahrt genommen.-Also Wegeunfall-

Dann nahm alles seinen gewöhnlichen Ablauf mit der Gegnerischen Versicherung, behandlung durch den zuständigen D-Arzt usw.
Die AU ging bis zum 12.10.2014 mit verordneter Krankengymnastik, wegen anhaltender Knieprobleme.
Die Arbeitsaufnahme war ohne Folgen möglich, dennoch Kündigte mir mein AG gleich in der ersten Woche, so dass ich keine Möglichkeit fand mein Knie unter volle Belastung zu stellen.
Im Januar 2015 unterschrieb ich eine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung aus verschiedenen Gründen. Mein Anwalt war mit der Summe auch einverstanden und der D-Arzt bescheinigte, dass ich keine Folgeschäden oder Einschränkungen zu erwarten habe.

Nun zu dem Problem

Ich habe zum 02.03.2015 eine neue Beschäftigung über eine Zeitarbeitsfirma gefunden. Toller Job, nette Menschen, ich freute mich sehr!
Vor gut einer Woche fingen dann die Schmerzen wieder an, so dass ich von der Einsatzfirma nach Hause geschickt wurde, ich mich krankschreiben lies und auf Rat der AOK den D-Arzt am. 25.03.15 aufsuchte.
Dieser möchte nun doch noch ein MRT durchführen, um zu Kontrollieren, ob ein Schaden nun doch verblieben sein könnte.

Von der Zeitarbeitsfirma erhielt ich die Kündigung in der Probezeit!

Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, in den ersten vier Wochen.

Da ich die Abfindungserklärung im Januar unterzeichnet habe stellen sich folgende Fragen:

Werden die nun anfallenden Arztkosten durch die BG gedeckt?

Sollte und kann ich die Abfindungserklärung wiederrufen, da nun weiterer Arbeitsausfall entsteht?

Was passiert wenn etwas vom Arzt übersehen wurde, oder sich nun doch etwas nachgebildet hat mit den weiteren Behandlungskosten?

Ich danke schonmal im vorraus für gute Ratschläge, wie ich nun weiter vorgehen soll!

Mit freundlichen Grüßen

:confused:
 
Hallo Tobi,

Dir werden sicher noch Forenmitglieder mit größerem juristischen Wissen antworten, nur schon mal soweit:

Wenn du aufgrund der Unfallfolgen ärztliche Behandlung benötigst, ist die BG dafür verantwortlich. Es muss also "bewiesen" sein, dass deine Knieprobleme tatsächlich vom Unfall kommen.

Ich glaube nicht, dass du die Abfindungserklärung anfechten kannst. Eine Abfindungserklärung heißt ja gewœhnlich, du bekommst Summe X und für die Versicherung ist der Fall und alle späteren Ansprüche erledigt.

Lieben Gruß
 
OK, danke für deinen Beitrag.



Ich kann es mir nicht anders vorstellen. Es sind die selben Schmerzen und Beschwerden wie damals.
Knie schwillt nach längerer überbelastung an, wird warm und schmerzt in den Seiten und der Kniekehle. Damaliger Befund: "schwere Prellung"
 
Hallo Tobi,
Du kannst dein Knie natürlich auch erst einmal über Krankenkasse untersuchen lassen. Ich weiß nicht, welcher Weg empfehlenswerter ist. Wenn der Befund dann aussieht, dass es zur bescheinigten Unfallfolge passt, was der Arzt ja schauen kann, dann stellst du bei BG einen Antrag (Verschlimmerungs- od Verschlechterungsantrag? Hab vergessen, wie der heißt, kannste googlen od hier bei Suche finden od es schreibt noch jmd).

Wenn das Knie nicht als Unfallfolge gelten sollte, übernimmt deine Krankenkasse die Behandlung erst einmal. Also warte nicht lange mit der Abklärung und Behandlung, damit sich nichts weiter verschlechtert.

Zur Abfindung haben die juristisch darin Erfahrenen vermutlich erst einmal die Frage, was genau vereinbart wurde, such am besten schon mal den genauen Wortlaut heraus, m.W. gibts da Unterschiede.

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo, zu den medizinischen Sachen kann ich nichts sagen, wer zuständig ist.

Aber zu der juristischen Sache, gehe zu deinem Anwalt und fechte die Abfindungserklärung an, hast sowiel ich weiß drei Jahre Zeit, um die Abfindung anzufechten.
 
Grüß Dich, TobiIst,

Deine Anfrage enthält drei Gesichtspunkte, die sind voneinander zu trennen:

01 BG-Leistungen:

Ob und welche BG-Leistungen Du bekommst, das hat mit Deiner Abfindung nichts zu tun. Völlig unabhängig voneinander!


02
Die Abfindungserklärung anfechten ist praktisch unmöglich.

03
Dagegen viel aussichtsreicher ist:

Ein RA muss Dich auch hinsichtlich aller Risiken so aufklären, dass Du sie im Wesentlichen kennst und auch die Dimensionen dazu kennst. Und das ist tatsächich der Hebel: Denn die Zahl der Fälle, in denen in vergleichberen Lagen Mandanten gegen Ihre Anwälte erfolgreich sind, die nehmen in den letzten 10, 15 Jahren deutlich zu. Das Schlupfloch ist, dass der RA in der Regel kaum die Aufklärung nachweisen kann.

04
Tatsächlich ist es so: Gerade das Knie ist eine Konstruktion, die eigentlich sehr schwach dimensioniert ist. Nach Knieverletzung ist das Risiko, dass es wieder schlechter wird, ziemlich hoch.

05
Rechtsschutzversichert? Dann würde ich auf jeden Fall mal die Abfindugnserklärung, aber auch die begleitenden Briefe des RA ansehen lassen.

06
Liebe Leser im Forum: Ich habe mal im Forum geschrieben (so oder so ähnlich): "Abfindung: Da schädigen sich die Geschädigten oft selbst. Abfindung: Gefährlich wie die Klapperschlange!" Das Gelächter im Forum war groß (was Wunder bei der barocken Sprache) - aber die meißten stimmten mir zu.


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