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Abfindungserklärung unterschreiben

Radler53

Nutzer
Registriert seit
6 Mai 2008
Beiträge
2
ein herzliches hallo an alle,bin neu hier und dies ist mein erster Eintrag.Ich stehe vor der kniffligen Frage, ob ich eine Abfindungserklärung unterschreiben, sie nochmals nachverhandeln, oder ablehnen soll .Im April 2007 fuhr ich mit dem Rad und wurde von einem betrunkenem Autofahrer (3,14 ) von hinten einfach umgefahren. Ich erlitt eine Fraktur des 10 Brustwirbels und diverse Kleinigkeiten, wurde lange 11Tage im KH bewegungsfrei gestellt, dann entlassen und war bis Oktober 2007 krank. Ab Nov.2007 wieder vollbeschäftigt. Bis April 2008 habe ich noch Physio und Rückenschule bekommen. Ich kann zwar arbeiten ( im Büro ) aber bei geringer Belastung immer noch starke Rückenschmerzen ( länger als 3 h sitzen, heben, tragen, bücken ). Mein Arzt sagt, im Prinzip ist alles ausgeheilt, mit dem Restschmerz muß ich leben.Ich war vor meinem Unfall ein sehr aktiver Mensch, 10.000 Km/a mit dem Rad,regelmäßig kegeln und eislaufen. Dies alles ist im Moment immer noch nicht möglich bzw. nur sehr, sehr eingeschränkt. Auch in meinem Garten kann ich viele Arbeiten nicht mehr selber verrichten. Und so zieht sich das durch den gesamten Alltag.Die Versicherung hat mir im Oktober 2007 schon einmal 6.000 € ausgezahlt.Jetzt möchte sie Gesamterledigung und hat nochmals 26.000 € angeboten.Meine Sachschäden, Lohnverlust und Aufwendungen belaufen sich bis dato auf ca. 7.000 €, so dass 25.000€ netto für Schmerzensgeld und alle anfallenden künftigen Ausgaben verbleiben würden.Meine Fragen:1. Wie schätzt ihr die Abfindungssumme ein, ist o.k. , zu niedrig, schon ziemlich hoch ?2. Welche Argumente kann ich der Versicherung noch entgegensetzen, um eventuell die Abfindungssumme zu erhöhen, oder nicht zu unterschreiben?3. Wie stehen die Chancen mit Versicherungen einvernehmlich über höhere Abfindung zu verhandeln? Übrigens, ich bin 55 Jahre und muß demnach noch ca. 10 Jahre Arbeiten.recht vielen dank schon mal bis hierhin und für die hoffentlich reichhaltigen Hilfeneuer radler53
 
Hallo Radler53,

ich habe erstmal für dich folgende Info:

Grüße

Siegfried21


Abfindungen bei einem Unfall

Was ist zu beachten, wenn eine Abfindung wegen der aus Anlaß eines Unfalls entstandenen Ansprüche vereinbart werden soll?

1.
Zu unterscheiden ist zunächst zwischen den materiellen und immateriellen Ansprüchen.
Materielle Ansprüche sind alle von vornherein auf Geld gerichtete Schadensersatzansprüche, also zum Beispiel Sachschaden, Verdienstausfall u.a. Unter immateriellen Ansprüchen versteht man die sogenannten Schmerzensgeldansprüche.

2.
Weiterhin sind zu unterscheiden die Zeit vom Unfallereignis bis zu einer eventuellen Abfindung und die in der Zukunft liegenden Schäden.
Versicherungen sind daran interessiert, im Zuge von Abfindungsvereinbarungen alle Ansprüche, materielle und immaterielle, in der Vergangenheit liegende und zukünftige, zu erledigen. Für den Geschädigten bedeutet dies, daß er prüfen muß, ob er diese Ansprüche der Höhe nach schon überblicken kann oder nicht.
Problematisch ist dies dann, wenn körperliche Dauerschäden entstanden sind und die Auswirkungen für die Zukunft nicht genau abschätzbar sind. Grundsätzlich sollten deshalb Abfindungen nur nach ausdrücklicher Rücksprache mit dem behandelnden Arzt vereinbart werden. Bei Zweifelsfragen muß ein Spezialist hinzugezogen werden.
Bevor Abfindungen anstehen, veranlassen die Versicherungen der Schädiger regelmäßig Abschlußuntersuchungen. Dort wird dann ein eventueller Grad der Dauererwerbsminderung festgestellt.

3.
Die Bemessung des schon in der Vergangenheit entstandenen Sachschadens bereitet in der Regel keine Schwierigkeiten.
Problematisch kann ein in der Zukunft liegender materieller Schaden sein, insbesondere dann, wenn die Frage etwa in Zukunft entstehenden Verdienstausfalls nicht beurteilt werden kann. In solchen Fällen empfiehlt es sich, materielle Ansprüche eben nicht abfinden zu lassen, sondern diese offen zu halten und die Versicherung zu veranlassen, ein Anerkenntnis dem Grunde nach abzugeben.
Dies bedeutet, daß die Ansprüche erst nach 30 Jahren verjähren. Soweit danach Verjährung droht, könnte immer noch ein Feststellungsurteil erwirkt werden.
Wenn ein solches Anerkenntnis dem Grunde nach eingetreten ist, heißt dies aber nicht, daß die Versicherung des Schädigers im Falle einer Verdienstminderung praktisch automatisch zahlen müßte. Der Geschädigte muß auch in diesen Fällen nachweisen, daß die eingetretene Verdienstminderung ursächlich mit dem Unfall in Zusammenhang steht.
Am einfachsten ist dies zu beweisen, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel krankheitsbedingt kündigt und dabei darauf verweist, daß die Unfallverletzung eine weitere Verwendung im Beruf erschwert. In diesem Falle ist praktisch urkundlich die Ursächlichkeit nachgewiesen. Gleiches gilt, wenn nach einem Arbeitsplatzwechsel - der aber nicht von den Geschädigten selbst veranlaßt sein darf ! - eine Wiedereinstellung an der gesundheitlichen Konstitution scheitert. Auch hier müßte eine ärztliche Dokumentation erfolgen.
Zu den zukünftigen materiellen Schäden zählt neben Verdienstausfall auch eventueller Aufwand im Zusammenhang mit Krankenhausaufenthalten und ähnlichem. Auch dies wäre dann, wenn zukünftiger materieller Schaden nicht abgefunden wird, gegebenenfalls von der Haftpflichtversicherung des Schädigers noch zu ersetzen.
Offengehalten werden sollte auch praktisch immer der Zukunftsschaden, der daraus entstehen kann, daß in Zukunft weitere Krankschreibungen wegen einer Unfallverletzung erfolgen. Dies muß deshalb beachtet werden, weil für den Fall einer Gesamtabfindung der Arbeitgeber Lohnfortzahlung verweigern könnte, wenn in Zukunft wegen eines abgefundenen früheren Unfalls Lohnfortzahlung an sich zu leisten wäre und der Arbeitgeber am Regreß gehindert wäre, weil dem die Abfindung entgegensteht.

4.
Die Höhe einer Abfindung hängt immer davon ab, ob auch der zukünftige mögliche Schaden mit abgegolten werden kann oder nicht.
Versicherungen zahlen dann, weil das mögliche Zukunftsrisiko mit abgedeckt wird, häufig deutlich mehr, als wenn das Zukunftsrisiko offengehalten wird. Dies gilt sowohl für den materiellen wie auch für den immateriellen Bereich. Genaue Bemessungsregeln gibt es hierfür nicht.
Die Höhe eines Schmerzensgeldes ist ebenfalls nicht festgeschrieben. Es gibt eine Entscheidungssammlung, die Anhaltspunkte liefert. Dort sind gerichtliche Entscheidungen aufgeführt, die bestimmte Verletzungsbilder beschreiben. Daran orientieren sich die Gerichte, so daß auch in den Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherern davon ausgegangen wird.

5.
Wenn immaterielle Zukunftsschäden mit abgegolten werden, heißt dies, daß bei der Bemessung des Schmerzensgeldes das "normale" Risiko, welches in den Unfallfolgen liegt, mit erledigt ist.
Wenn man also zum Beispiel unter einer Beinverkürzung leidet, bedeutet dies eine dauernde Einschränkung. Diese kann aber ohne weiteres bei der Bemessung des Schmerzensgeldes von vorn herein mitberücksichtigt werden, weil sich an diesem Zustand ja auf Dauer nichts ändert. Dies ist deshalb auch in den Entscheidungen, an denen sich die Verfahrensbeteiligten orientieren, ohnehin einkalkuliert.
Auch typische Spätfolgen für bestimmte Verletzungsbilder können ohne weiteres einkalkuliert werden. Dies gilt zum Beispiel für das Risiko einer Arthrose/Versteifung bei Sprunggelenksverletzungen.
Ausgeklammert werden sollten bei Abfindungen aber immer atypische Spätfolgen oder solche Spätfolgen, die zu ungewöhnlichen weiteren Behandlungsmaßnahmen führen und deshalb auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht von vorn herein berücksichtigt sein konnten.
Insbesondere gilt dies für das Auftreten von Komplikationen im Zuge schon vorausgesehener weiterer Operationen. Hier hilft die Rechtssprechung allerdings ohnehin den Geschädigten, die dann unter Umständen nochmals quasi "nachfordern" können, auch wenn dies nicht ausdrücklich vorbehalten ist, was man aber sicherheitshalber tun sollte. Von solchen Ausschlußklauseln nicht erfaßt sind aber die normalerweise zu erwartenden Spätfolgen, was beachtet werden muß.

6.
Man kann sich auch vorbehalten, daß materielle und immaterielle Folgeschäden von einer Abfindung nicht erfaßt werden. In diesen Fällen wird die Abfindung regelmäßig niedriger sein, insbesondere auch was die Bemessung des Schmerzensgeldes anbelangt. Wenn man sich solche Ansprüche für die Zukunft offenhält, darf man aber nicht davon ausgehen, daß quasi "automatisch" für den Fall, daß Schmerzen auftreten, ein Schmerzensgeld fällig wird. Vielmehr gilt dies nur dann, wenn eine medizinisch faßbare Veränderung im Leidensbild auftritt oder so schwere Verletzungen vorliegen, daß quasi eine Art Schmerzensgeldrente gerechtfertigt ist, wie zum Beispiel im Falle von Schwerstverletzungen (Querschnittslähmung, Amputationen, Blindheit und ähnliches).
 
Hallo Radler

Erstmal herzlich Willkommen hier im Forum.

Zu Deiner Frage: Ich würde die Abfindung auf keinen Fall unterschreiben. Wenn Du unterschreibst und sich Dein Gesundheitszustand verschlechtert hast Du keine Chance mehr dies bei der Versicherung geltend zu machen. Es geht nicht nur um Schmerzensgeld sonder um Haushaltsführungsschaden z.B. .

Du kannst ja auch noch nicht abschätzen wie sich alles weiterentwickelt. Vielleicht mußt du irgendwann in Frührente gehen, oder brauchst Hilfe bei alltäglichen Arbeiten. Es sind soviel Aspekte die in den Schadensersatz reinfallen. Klar hört sich 26000 € erstmal viel an, aber du glaubst gar nicht wie schnell das Geld aufgebraucht ist. Es muß vom Anwalt ausgerechnet werden was du genau an Lohneinbußen hast. Wenn du vorher Ganztags arbeiten warst und mußt wegen den Schmerzen runter auf Halbtags hast du Verluste. Auch wenn du in Frührente deshalb gehen mußt bekommst du nicht das was du mit 65 oder 67 ausgezahlt bekommen hättest.
Hast Du einen guten Anwalt ? Wenn nicht dann such dir schleunigst einen, aber keinen Wald und Wiesen Anwalt sondern einen der sich 100 % damit auskennt. Es gibt hier welche die nach dem Unfall aus Unwissenheit die Abfindungserklärung unterschrieben haben und es jetzt bitter bereuen. Es ist so schon schwer seinen Schaden geltend zu machen, aber bei einer unterschriebenen Abfindungserklärung hast du fast keine Chance mehr.

Also bespreche das ganze mit einem Anwalt. Wie gesagt du darfst nicht von der Momentanen Situation ausgehen, sondern du mußt voraus denken.

Viel Glück

Viele Grüße
 
ein herzliches hallo an alle,bin neu hier und dies ist mein erster Eintrag.Ich stehe vor der kniffligen Frage, ob ich eine Abfindungserklärung unterschreiben, sie nochmals nachverhandeln, oder ablehnen soll .Im April 2007 fuhr ich mit dem Rad und wurde von einem betrunkenem Autofahrer (3,14 ) von hinten einfach umgefahren. Ich erlitt eine Fraktur des 10 Brustwirbels und diverse Kleinigkeiten, wurde lange 11Tage im KH bewegungsfrei gestellt, dann entlassen und war bis Oktober 2007 krank. Ab Nov.2007 wieder vollbeschäftigt. Bis April 2008 habe ich noch Physio und Rückenschule bekommen. Ich kann zwar arbeiten ( im Büro ) aber bei geringer Belastung immer noch starke Rückenschmerzen ( länger als 3 h sitzen, heben, tragen, bücken ). Mein Arzt sagt, im Prinzip ist alles ausgeheilt, mit dem Restschmerz muß ich leben.Ich war vor meinem Unfall ein sehr aktiver Mensch, 10.000 Km/a mit dem Rad,regelmäßig kegeln und eislaufen. Dies alles ist im Moment immer noch nicht möglich bzw. nur sehr, sehr eingeschränkt. Auch in meinem Garten kann ich viele Arbeiten nicht mehr selber verrichten. Und so zieht sich das durch den gesamten Alltag.Die Versicherung hat mir im Oktober 2007 schon einmal 6.000 € ausgezahlt.Jetzt möchte sie Gesamterledigung und hat nochmals 26.000 € angeboten.Meine Sachschäden, Lohnverlust und Aufwendungen belaufen sich bis dato auf ca. 7.000 €, so dass 25.000€ netto für Schmerzensgeld und alle anfallenden künftigen Ausgaben verbleiben würden.Meine Fragen:1. Wie schätzt ihr die Abfindungssumme ein, ist o.k. , zu niedrig, schon ziemlich hoch ?2. Welche Argumente kann ich der Versicherung noch entgegensetzen, um eventuell die Abfindungssumme zu erhöhen, oder nicht zu unterschreiben?3. Wie stehen die Chancen mit Versicherungen einvernehmlich über höhere Abfindung zu verhandeln? Übrigens, ich bin 55 Jahre und muß demnach noch ca. 10 Jahre Arbeiten.recht vielen dank schon mal bis hierhin und für die hoffentlich reichhaltigen Hilfeneuer radler53
hallo bin seit 5 min. auch neu hier.habe deine story gelesen.es tut mir leid,aber du hast etwas zu wenig informationen rausgelassen.folgende fragen.
was sagt dein anwalt
hast du die schmerzensgeldtabelle vom adac
wie hoch ist deine arbeitsbehinderung
wie ist die entwicklung deiner gesundheit krankheit prognostiziert
welche dauerschäden hast dudie aussage deines arztes dass du ausgeheilt bist finde ich nach derart kurzer zeit schon sehr selbstbewusst und mutig
normalerweise schickt man die leute frühestens nach 2 jahren zum gutachter,unfallchirurgisches ga,neuro ga,röntgenologisches ga,psycholog. ga
ohne diese ga würde ich niemals etwas unterschreiben
wer bezahlt all deine arbeiten die du bereits heute nicht mehr machen
kannst und in zukunft noch viel weniger machen wirst können.wie schaut es aus,wenn du 70 bist ?
leider kann ich dir aus dem bauch heraus nur sagen,prüfe erst noch etwas mehr.sind alle meine unvollständigen und nicht abschliessenden fragen beantwortet ?lass dich nicht unter druck setzen,es gibt keinen zeitdruck denk ich.
meine sache läuft seit 7 jahren und ich hatte einen 100 % unverschuldeten unfall.sollte auch mal ne abfindung unterschreiben die fast 10 mal so hoch lag als deine,hab ich aber abgelehnt.
spontan wärs mir zu wenig,wenn du mit den restschmerzen ( wieviele,wie oft,wie stark,wann,tag und nacht,viele offenen fragen ) leben musst.sind deine dauerschäden gutachtlich festgestellt ?prognose ?
sorry meine antwort verunsichert dich wohl eher als dass sie dir hilft.ps:
habe in eigenem parallelem vers fall mit meiner privaten unfallversicherung nachverhandelt.2 mal haben sie noch nachgeschossen.am ende haben sie freiwillig 30 % nachbezahlt,als ich ihnen sagte,wenn sie nicht wollen,ich kann das ganze auch vom gericht prüfen lassen.ne woche später war das geld da..lass dich nicht mit kohle reizen,das ist verführerisch.
die versicherungen wollen die versicherten oder die opfer grundsätzlich unter wert über den tisch ziehen.notfalls das ganze dem ombudsmann schicken für versicherungs fälle.habs noch nicht gemacht,kann aber noch werden.auch so sendungen wie wiso oder ähnlich sind manchmal an versicherungsabzocke interessiert.

schöne grüße
erstmal
c.t.
 
Hallo und erst einmal sorry, dass ich mich erst jetzt melde und mich bei euch Siegfried21, Speetwomen und fritzhatschon für eure guten Hinweise bedanken kann. War einige Tage nicht im Lande.

Mit eueren ausführlichen Erläuterungen kann ich schon eine menge anfangen. Vor allem bestärken sie mich nicht leichtfertig diese Abfindung zu unterschreiben.

Komisch an der Versicherung finde ich auch, dass sie keinerlei Forderungen an mich stellt, wie z.B Gutachten vom Arzt o.ä. . Ich habe jetzt ers einmal meinem Anwalt, der mich eigentlich auch sehr gedrängt hat zu unterschreiben, gesagt, dass ich einen Untersuchungstermin beim Orthopäden geholt habe, um ein Gutachten zu erstellen, und bis dahin nichts unterschreibe. Dies hat er , wenn auch nicht sehr angetan davon, so mein Eindruck, akzeptiert.

Wenn es etwas Neues gibt werde ich Euch berichten.

Bis dahin danke und
cu Radler53
 
Hallo Radler,

da dein RA "heiß" auf einen Vergleich zu sein scheint, hier ein Rat:

Beschränke die Vollmacht des RA zum Abschluss von Vergleichen dahingehend, dass er ohne dein Einverständnis diesen nicht rechtswirksam abschließen kann (laut Vollmachten (den meisten Standardvollmachten) darf das der RA eigentlich ohne dich zu fragen).

Dies unbedingt schriftlich fixieren!

Gruß Jens
 
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