• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Abfindungserklärung - Soll ich unterschreiben?

vilopjdwebreg

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Sep. 2015
Beiträge
3
Hallo zusammen!

Entschuldig mich für mein schlechtes schriftliche Deutsche, weil Englander bin.

Am 05.07.2013 habe ich ein verkehrs unfall gehabt. Ich war mit rennrad unterwegs wann ein taxi hatte entchieden zu umdrehen und leider hatte er mich nicht gesehen.

Naturlich is es klar wass hatte passiert!

Es ist bestaetigt Taxi fahrer war schuld.

Ich habe bis jetzt mein verlust und ein vorschuss von schmerzensgeld erhalten. Wir sind jetzt in die phase wo wir wollen dieses geschichte abschliessen und es gehts nicht um abschluss geld mehrso die begrenzung die klausel der abfindungsekärung.

Bin fast am ende von verschieden medizinische behandlung im bezug des unfalls, (warscheinlich richtung endes dieses Jahr wurde alle behandlung abgeschlossene).

Zu infos, bin ich privat krankenversichert.

Ich habe erhalten folgende Abfindungseklärung:

2015_09_04_1146_Abfindungserklaerung2.png


Ich bin etwas skeptisch um dieses abfindungseklärung zu unterschreiben, wegen die klausel §1

"Ich, ***** ******** , erkläre mich wegen aller bisherigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Schadenereignis vom 05.07.2013 gegen ******** *** und gegen sonstige Personen nach Zahlung von"

Ich mag nicht die folgende 2 worte aller bisherigen in dem klausel.

Ich bin einverstanden mit die Finanzial Summe angeboten beim vesicherung.

Bin nicht einverstanden mit weiterer verlust von unfall!

Wann ich dieses Abfindungseklärung unterschreiben, wie wurde die folgende bearbeitet:

“Regresseansprucher” der krankenversicherung für behandlung im bezug des unfalls das war durchgeführt vor die unterschreiben des Abfindungseklärung aber die rechnung noch nicht eingereicht bei der Krankenkasse.

z.B. Wann die Krankenkasse regressiert rechnungen im bezug des unfalls - warscheinlich die versicherung des taxi unternehmens wurde nicht bezahlen weil ich hab die abfindungseklärung unterschreiben. Kann die krankenkasse wenden an mich und anfordern die rückzahlung die summe die behandlung.

Ich habe mein meinung am mein rechtsanwalt gegeben, und sein feedback ist auf die "art und weiss" er kann nichts mehr machen. Ich habe ein gefühl er drängelt mich die abfindung zu unterschreiben.

Ich hoffe ich habe es geklärt das euch verstehen mein zurückhaltendes dilemma.

Ich freu mich auf emphelungen und feedback

Vielen dank im voraus.

vilopjd
 
Hallo vilopjdwebreg,


erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum für Unfallopfer.

Also ich kann dir nur Raten diese Abfindungserklärung nicht zu unterschreiben. Wenn du dir mal gedanken machst dann schau mal einige Jahre weiter, sollte eine Verschlimmerung der Unfallfogen eintreten (bitte nicht) dann kannst du keine Ansprüche mehr stellen.

Ich weiß zwar nicht wie schlimm dein Unfall war, aber es reicht schon alleine das du Schmerzensgeld bekommen hast, also sei wachsam und lasse dich nicht auf schätze mal (5.000,00 €) Abfindung ein.

Deinen Anwalt solltest du das Mantat entziehen, ich kenne auch solche schnell eine Abfindung Unterschreiben und das wars für immer, nicht darauf einlassen.
Hol dir eine zweite (2)und eventuell eine dritte (3) Meinung ein

Wünsche dir viel Erfolg.

Gruß
Wolle
 
Hallo,

es stellt sich ggf. die Frage von event. Spätschäden
und einer Minderung-Wegfall der Erwerbsfähigkeit?

Erwerbsschaden, weitere OPs, Verschlechterung der Verletzungen.............

Ist dies ggf. zu erwarten und dann von wem

$$$$$$ €€€€€€€:D

Vom Anwalt sicher nicht mehr:eek:


OLG Celle • Urteil vom 6. Mai 2009 • 3 U 294/08

1. Der Rechtsanwalt muss den Mandanten auf Vor und Nachteile eines beabsichtigten Vergleichs hinweisen. Eine Aufklärung ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Rechtsanwalt sich nicht sicher sein kann, dass der Auftraggeber Inhalt und Tragweite des Vergleichs vollständig erfasst hat, sondern er vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Mandant erwartet, durch einen Vergleich eine bestimmte Rechtsposition gewahrt zu wissen. Dann muss der Rechtsanwalt den Mandanten aufklären, wenn er beabsichtigt, den Vergleich mit einem abweichenden Inhalt abzuschließen. Der Rechtsanwalt muss im Einzelnen darlegen, welche Gesichtspunkte für und gegen den Abschluss des Vergleichs sprechen. Er muss alle Bedenken, Unsicherheitsfaktoren und die seinem Mandanten durch den beabsichtigten Vergleich entstehenden Folgen erörtern (vgl. Sieg, in: Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 716).

Quelle:
https://openjur.de/u/30893.html


Aufklärungspflicht:
Der Rechtsanwalt hat den Geschädigten daher darauf hinzuweisen, dass mögliche gesundheitliche Spätfolgen ausführlich von den Ärzten untersucht werden müssen, damit die Angemessenheit des Abfindungsangebots auch unter diesem Gesichtspunkt bewertet werden kann. Insbesondere muss der Rechtsanwalt den Geschädigten darauf hinweisen, dass der Abfindungsvergleich alle nach dem Stand der Medizin im Zeitpunkt der Verletzungshandlung erkennbaren Folgeschäden ausschließt.

Quelle:
http://www.anwaltshaftung-aktuell.d...waltshaftung/abfindungsvergleich-nach-unfall/


BGH IX ZR 64/01

aa) Da der Mandant eigenverantwortlich zu entscheiden hat, wie er seine
Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringt, ist es auch seine Sache, darüber zu befinden, ob und mit welchem Inhalt er einen Rechtsstreit durch Vergleich beendet. Will der Prozeßbevollmächtigte einen solchen abschließen, hat er sich deshalb grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Partei zu versichern. Zuvor muß er diese darüber informieren, mit welchem Inhalt er den Vergleich abzuschließen gedenkt, und sie über die Vor und Nachteile ins Bild setzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Rechtsanwalt Anhaltspunkte dafür hat, daß der Mandant sich mehr davon verspricht.
Selbst wenn der Rechtsanwalt der Meinung ist, das von ihm ausgehandelte
Ergebnis sei schon das Äußerste, was bei der Gegenseite zu erreichen sei,
entbindet ihn das nicht von seiner Aufklärungspflicht (BGH, Urt. v. 14. Januar
1993 - IX ZR 76/92, WM 1993, 1197, 1199; vgl. auch Urt. v. 7. Dezember 1995
- IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567). Für einen Abfindungsvergleich gilt das in
besonderem Maße (BGH, Urt. v. 21. April 1994 - IX ZR 23/93, NJW 1994,
2085, 2086; v. 13. April 2000 - IX ZR 372/98, NJW 2000, 1944).

Quelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=18785&pos=0&anz=1

Grüße
Siegfried21
 
Hello, my Dear,

wellcome here on our Forum!

01
I cannot see, what will be better for You, if You will sign the paper.

02
Please, tell us: What were Your physical injruies?

How long did it take, until it was possible for You to go to work again?


03
I am very sorry, that my english is not so sophisticated. Anyway: We will overcome the problems.


Yours sincerely

ISLÄNDER ("MAN FROM ICELAND")
 
Grüß Dich, Vierfachmami!

Ich gestehe: Ich bin kann nicht gut Englisch. Man versuche es, so gut es geht. Aber helfe mir bitte: Was hast Du mit der kurzen Nachricht sagen wollen? Gibt es da eine Möglichkeit, meine Lücken zu füllen?

Wir müssen nämlich unserem Briten helfen, der nicht weiß, was er tun soll.
Vielleicht habe ich ja Glück. Kannst Du gut Engisch?

(Isländisch wäre einfacher. Aber wer kann das?)


ISLÄNDER
 
Ich danke euch für eure feedback.

Ich wurde alle fragen antworten morgen.

Es ist schön nett das dieses forum hatte mitglieder von verschiedene ländern und ist vielleicht besser das in die interess von alle anderer und zukunftiger forum benutzer das unser "ISLANDER" weiter macht auf Deutsch .
 
Anbei meinen feedback im bezug die verschiedene fragen:

What were Your physical injuries?

Schultereckgelenksprengung tossy 3 bis 4
Stärker Depression

How long did it take, until it was possible for You to go to work again?

Ich war Arbeitunfähig für Ca. 6 monat (zur infos bin selbständig)
Bin immer noch im Psycologischerbehandlung und ab und zu physiotherapautische behandlung.

Schmerzensgeld

Vorschuß von €5,000.00 erhalten Juli 2014
Aktuelles angebote von €7,500.00 (da drin ist die Selbstbeteiligung von €1,600.00 for 2015 und RA sagt das ich muss von diese summe noch offene behandlung abdeckung wann Krankenkasse nicht übernimmt eingereicht rechnung). Ich schätzen noch Ca.€1,500.00

Zusatlich war ich ausbezahlt für materialistich verlust z.B. Rennrad reparatur, Radtrikot, Krankenversicherung selbstbeteiligung von 2013, 2014 Kosten im bezug des unfalls naheverkehr reise nach Physioterhapaut, artzt usw.

Was ist eure meinung im bezug zu dem schmerzensgeldwerte angebote? zu viel oder zu wenig?

Befund Gutachter - Dezember 2014

Die rechte Schulter zeigt eine leichte Einschränkung. Mit einer
wesentlichen Besserung auch mit Krankengymnastik ist nicht zu
erwarten. Es stellt den Endzustand dar. Anhalt für einen
Behandlungsfehler sind nicht erkennbar. Jetzige Beschwerden sind
Folge der leichten Einschränkung und können nur mit
symptomatischen Maßnahmen behandelt werden.

Da es Folge eines Unfalles war, sollte eine finanzielle Kompensation
erfolgen.

Danke im voraus für weiterer info und feedback.

vilopjd
 
Hallo vilopjdwebreg,

Da kannste ganz beruhigt auf Isländer vertrauen, mal sehen was er dazu sagt.


Meine Meinung dazu ist wie ich dir schon geschrieben hatte:

Also ich kann dir nur Raten diese Abfindungserklärung nicht zu unterschreiben. Wenn du dir mal gedanken machst dann schau mal einige Jahre weiter, sollte eine Verschlimmerung der Unfallfogen eintreten (bitte nicht) dann kannst du keine Ansprüche mehr stellen.

Auch ich bin selbständig und durch diesen Unfall und der jetzigen Verschlimmerung habe ich große Verluste nach vielen Jahren und wenn es so weiter geht
kann ich bald Sozialhilfe beantragen, denn ohne Knete keine Fete..... ohne Geld nichts los.

Warum ich dir das so schreibe, kann ich dir auch verraten, denn ich hatte vor vielen Jahren einen Unfall und nach über 30 Jahren trat eine Verschlimmerung ein.
So wenn du eine Abfindungserklärung unterschreibst dann war es das für dich, nichts geht mehr. Du hast zwar jetzt ein paar EURO in der Tasche aber was ist bei einer wesentlichen Verschlimmerung!
Deine Entscheidung die du gut treffen mußt, viel Erfolg und berichte uns wofür du dich entschieden hast.
LG
Wolle
 
Hallo,

wenn... in einer Abfindungserklärung die "Parameter"
stimmen...kann man diese je nach Fall schon unterschreiben.

vilopjdwebreg
Da es Folge eines Unfalles war, sollte eine finanzielle Kompensation
erfolgen.

Wie-wo-was-wann-Beruf...... Erwerbsschaden?

Nochmals:
es geht ggf. nicht nur Schmerzensgeld sondern.... um eine materielle
Absicherung durch eine Abf. Erklärung, die der Wirkung eines Feststellungsurteils gleichgestellt ist.

"Offenlassung von weiteren unfallbedingten Erwerbsschaden"


Ich denke hier gerade an event. weitere Spätschäden (Schulterg. Arthrose weitere Bewegungseinschränkung - Depressionen)
und einer Minderung-Wegfall der Erwerbsfähigkeit?


Treten nach einem Verkehrsunfall durch die dadurch verursachten Verletzungen vorübergehen oder dauernd Einkommensverluste ein, so besteht gegen den Verursacher des Schadens ein entsprechender Ersatzanspruch.

Quelle:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/EinkommensNachteile.php

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Abfindung.php

http://www.verkehrslexikon.de/Module/AEVerjaehrung.php

Grüße
Siegfried21
 
Grüß Dich, Vilopjd!

01
Der Zustand der Schulter ist sicher ein Dauerzustand, weil es nicht mehr besser werden kann.

Aber es kann vielleicht schlechter werden: Das ist die "posttraumatische Arthrose". Das Gelenk geht dann schneller kaputt. Was macht Du, wenn in 5 Jahren das Schultergelenk nicht mehr funktioniert?

(a) Künstliches Schultergelenk? Künstliche Schultergelenke funktionieren schlecht. DAs sagt die Erfahrung.

(b) Wenn Du Dich jetzt abfinden lässt, dann zahlt auch die Versicherung nichts mehr.
Daraus folgt:

Lasse Dich nicht abfinden.


02
Deine Depressionen sind noch nicht ausgeheilt. Das bedeutet: Es ist gut möglich, dass Du geheilt wirst. Es ist nicht sicher. Depressionen mittleren Grades können dazu führen, dass Du mit Deiner Arbeit Porbleme bekommst, weil zu zu oft krank bist. Was zahlt die Versicherung, wenn Du Dich abfinden lässt? Nichts.

Daraus folgt: Lasse Dich nicht abfinden.


ISLÄNDER
 
Ich hänge mich mal kurz rein.

Ich muss Isländer Recht geben.

2008 hatte ich einen Verkehrsunfall (wurde als Radfahrer vom Auto angefahren), später kam eine Abfindungserklärung, der damalige Anwalt klärte mich nicht wirklich auf. Ich war nicht in der Lage, die Sachlage vollständig zu verstehen/begreifen. Der Anwalt gab nur 2 Optionen, entweder Abfindung unterschreiben, 10.000 Euro erhalten (Versicherung ist fein raus) oder vor Gericht gehen, Klagen und eventuell weniger als die Hälfte erhalten. Wegen Folgeschäden/Spätschäden wurde ich nicht wirklich aufgeklärt und da ich nicht voll in der Lage war die Sache richtig zu deuten/verstehen, und mir es vorkam, dass der Anwalt eher zu der Abfindung tendierte, unterschrieb ich die Erklärung, demnach war die Versicherung aus allem raus :mad: Der Unfallverursacher war vor dem Verkehrsunfall wohl ein Mandant in seiner Kanzlei, dies kam heraus, als der Anwalt den Namen des Unfallverursachers kannte. Der Unfallverursacher war übrigens Vorstand bei der Versicherung, wo ebenfalls die Abtretungserklärung her kam.

Jetzt nach über 7 Jahren habe ich immer noch Schmerzen/Probleme, ich hatte schon Reha-Sport, aber nach längerer Zeit sah ich darin keinen Sinn mehr und brach diese ab.

Vor einigen Jahren versuchte ich wieder arbeiten zu gehen, bei einer Firma ging es maximal nur eine Woche (Metallverarbeitung), dann musste ich abbrechen, bei der anderen Firma waren es ca. 4 Wochen (Kommissionierer), die Arbeit war für mich nicht gerade leicht. Auch wenn es niemand zugeben wollte, war es Akkordarbeit und da ja wie schon erwähnt wurde sind die Schmerzen immer noch vorhanden. Seit dem bin ich wieder ohne Job.

Weiteres muss ich nicht schreiben, das würde den Rahmen des Beitrages sprengen.

Ich für meinen Teil hatte den Verkehrsunfall überlebt, dabei einige Verletzungen wie 2-facher Unterkieferbruch, abgebrochenen Schneidezahn, geteilter Backenzahn, Prellungen etc. erlitten. Im Krankenhaus wurde ich meiner Meinung nach auch nicht richtig untersucht, lediglich nur der Kieferbruch im CT. Ich habe immer noch Probleme/Schmerzen mit dem Nacken, den Schultern und sonstigem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Top