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Abfindungsangebot nach Motorradunfall

Bommel1977

Nutzer
Registriert seit
6 März 2009
Beiträge
2
Hallo,

ich habe im Juli 2007 einen unverschuldeten Motorradunfall gehabt und wurde dabei schwer verletzt, so dass ich mir die linke Hand und das Handgelenk mehrfach gebrochen habe. Weiterhin sind mir an der li. Hand 3 Strecksehnen der Finger gerissen. Zusätzlich habe ich mir das Handgelenk und den Daumen (Benettfraktur) der rechten Hand und das linke Schulterblatt gebrochen.

Die rechte Hand und das Schulterblatt sind soweit wieder in Ordnung. Die linke Hand ist stark beeinträchtigt, so dass ich keinen Faustschluss hinbekomme. Weiterhin kann ich meinen li. Arm insoweit nicht drehen, dass ich die Handfläche nach oben geöffnet bekomme. Auch ein abknicken des Handgelenks ist nur bis zur Nullstellung möglich.
Trotz dieser massiven Verletzungen habe ich im normalen Gebrauch (Verwaltungsang.) keine Schmerzen. Diese treten erst bei Belastung auf, dann aber sehr stark.

Die Ärzte haben mir zum Abschluss der Behandlung mitgeteilt, dass ich aufgrund der Verletzungen mit einem erhöhten Arthroserisiko zu rechnen habe. Außerdem habe ich noch eine Metallplatte im linken Handgelenk, welche aber nicht entfernt werden muss, wenn ich keine Probleme damit bekomme.

Die gegnerische Versicherung hat sofort den Schaden ersetzt und auch Schmerzensgeldabschläge von bisher 13.000 € gezahlt.

Nachdem die Behandlung abgeschlossen war, hat sich die Versicherung bei meiner RAin gemeldet und 2 Abfindungserklärungen unterbreitet. Wobei die eine Erklärung sich auf die Abfindung ohne weitere Vorbehalte mit einer Summe von 12.000 € bezieht und die andere mit einer Summe von 6.000 € mit dem Vorbehalt des evtl. Verdienstausfalls.

Da für mich fraglich war und auch jetzt noch ist, was für Vorbehalte in meinem Fall noch geregelt werden sollten, da ja dieses Arthroserisiko (und auch Folgeschäden wegen einer evtl. Fehlhaltung) besteht, habe ich erneut Kontakt mit meiner RAin aufgenommen. Diese hat mir erklärt, dass Sie mit dieser Regelung auch nicht einverstanden ist, sie aber einer Abfindungserklärung mit dem Vorbehalt aller materiellen und immateriellen Schäden zustimmen würde. Da hierbei m. E. alles geregelt sein dürfte, hat sie dieses der Versicherung mitgeteilt.
Diese hat daraufhin ihr Abfindungsangebot (mit Vorbehalt Verdienstausfall) erhöht. Hierauf hat meine RAin nochmals auf das Arthroserisiko und somit auf Folgeschäden hingewiesen.
Daraufhin hat die Versicherung nun mitgeteilt, dass es sich im Fall einer Arthrose zu behandelnden Kosten im wesentlichen um Heilbehandlungskosten handelt, die von der Versicherung übernommen werden und das vor diesem Hintergrund die zu erwartenden Ansprüche eher gering sein dürften, soweit nicht die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Die Versicherung hat ihr Angebot (mit Vorbehalt Verdienstausfall) nochmal erhöht. Alternativ haben sie ein neues Abfindungsangebot unterbreitet, wonach die Summe geringer ist, Sie aber einen allg. Vorbehalt der materiellen Ansprüche abgeben.

Nun nach dem langen Text zu meinen Fragen.

1. Sollte man in diesem Fall grds. von einer Abfindung absehen?
2. Reicht in meinem Fall ein Vorbehalt mit Verdienstausfall, so dass das
Angebot angenommen werden sollte?
3. Sollten, wenn Abfindung, noch weitere Vorbehalte aufgenommen
werden.
4. Auf was verzichte ich bei Annahme der Abfindung?
5. Was ist mit dem evtl. auftretenden Folgeschaden, sollte ich die Abfindung annehmen?
6. Was ist eigentlich mit allg. Vorbehalt der materiellen Schäden gemeint?
7. Was kann ich überhaupt noch als immateriellen Schaden in der Zukunft gelten machen?

Ich habe mich bereits versucht mehrfach zu erkundigen, aber leider ist mir dieses bisher nicht gelungen und, ob meine RAin auf der richtigen Fährte ist weiß ich auch nicht, so dass ich hoffe, dass hier irgendjemand auf meine Frage trifft und mir weiter helfen kann.

Gruß

Bommel
 
Also

wenn du die abfindung annimmst dann kannst du jegliche inanspruchnahme der versicherung bei spätfolgen vergessen.
wenn du nicht in finanziellen nöten bist würde ich ein ganz anderes angebot machen : 50000€ schmerzensgeld, jegliche übernahme von verdienstausfall und artztkosten bei spätfolgen.

mit 6000 oder 12 000 euro würde ich mich nicht abspeisen lassen.

was ist den wenn du aufeinmal aufgund deiner verletzung nicht mehr arbeiten kannst? mal drüber nachgedacht!
 
Hy,

wie huio bereits richtig angedeutet hat solltest du nach meiner Meinung nie ein Angebot der Einmalzahlung annehmen, wenn du damit auf alle künftigen Ansprüche verzichten mußt.

Du weist ja nicht ob du kurz oder langfristig dadurch einschränkungen hast, in welcher form auch Immer.

Allein das die Versicherung immer wieder Ihre Angebote erhöht hat zeigt, das die Versicherung es gerne sehen würde wenn du die Einmalzahlung akzeptierst. Aber die Versicherung dafür in Zukunft nicht mehr regresspflichtg machen kannst.

Also mein vorschlag Schmerzensgeld akzeptieren aber nicht unter der Vorrassetzung das du bei eventuellen Folgeschäden deinen anspruch verlierst. Desweiteren würde ich mit den gedanken spielen deinen Anwalt zu wechseln, den was du über deine Anwältin schreibs klingt nicht gerade professionel bzw. zeigt das sie in solchen Fällen nicht so viel Erfahrung hat.

viel Erfolg

giorgio.t
 
Ich muß dazu noch schreiben das du die 50000€ Schmerzensgeld natürlich nicht sehen wirst , aber wenn es hart auf hart vor gericht geht wird der richter versuchen mit einen vergleich dich rauszulocken und dann kannst du immer noch sagen das du natürlich dich mit schweren herzen auch mit 35000€ abfinden könntest aber aber nur wenn die spätfolgen gesichert sind. Erkundige dich mal was eine behandlung kosten könnte im schlimsten fall, und du wirst sehen das es um ein paar tausend euro geht.
 
Hallo Bommel1977 !
Die Sache ist so zu verstehen , das Schmerzensgeld ist ...wenn man es genau nimmt , nur für die Schmerzen die man durch den Unfall erlitten hat . Die materiellen und inmateriellen Schäden sind für die jetzige Situation und die Zukunft , so wurde das uns erklärt ! Z. b. wenn aus den Verletzungen , Folgeschäden entstehen die zur gesundheitlichen Beeinträchtigung führen , wie ,das man seine Arbeit nicht mehr ganz ausüben kann ... Zahlung vom Verdienstausfall . Dann besondere Heilbehandlung , ( man wird wie ein privatpatient behandelt ) durch Regressanspruch .
Bei mir war es jetzt so , habe die zweite Reha hinter mir , die als Heilbehandlung galt , der Kostenträger war der DRV- Träger .. diese gehen nun in Regress , oder , habe nun meine Arbeit nicht mehr , bekomme eine Reabilitation von der Argentur der Arbeit und Arbeitslosengeld , diese gehen auch in Regress .
Man kann Fahrtkosten geltend machen , für die Fahrten zu den Therapien ... !
Mit dem Schmerzensgeld die Höhe ist immer so eine Sache , da gibt es Tabellen , und es kommt auf die Versicherung an , man sollte gut Verhandeln , allerdings sind wir nicht vor Gericht , kann dann weniger ausfallen und die Versicherung sitzt auch am längeren Hebel . Wenn man sachlich bleibt , ist in einem Jahr alles gut gelaufen , es gibt aber auch Fälle , da warten Leut' nach 3 jahren auf ihr Geld und ist noch nichts geregelt .
Wir haben eine Teilabfindungserklärung mit materiellen u. inmateriellen Schäden ausgehandelt . Aber was soll man sagen , ich hoffe, das ist gut so , denn was noch alles kommt weiss man nicht . Und einen schlimmen Unfall lässt sich mit Geld nicht bezahlen ! Es bleibt ein Dauerschaden !
Viel Glück
Gr. clouwn :)
 
Hallo Bommel,

schau mal unter:

http://www.unfallopfer.de/modules.p...ile=index&action=viewtopic&topic=2874&forum=1

Wenn du eine Abfindung machst, dann mit der Offenlassung von event.
weiteren materiellen Schäden z. B. (Arbeitsplatzverlust) kausal unfallbedingt.

Dann z. B. Schmerzensgeld bei weiteren unfallbedingten Operationen.

Das ganze wegen der Verjährung s. u., mit der Wirkung eines gerichtlichen Feststellungsurteils (Verjährung 30 J.) ohne diesen Text 3 J.

Grüße

Siegfried21



Quelle: Der Abfindungsvergleich NJW-Spezial 2004 Heft 5 208

IV. Verjährung

Ist nur ein Teilvergleich bzw. ein Vergleich mit einem Zukunftsvorbehalt geschlossen worden, ist vom Anwalt unbedingt Vorsorge gegen einen Verjährungseintritt zu treffen. Nach st. Rspr. des BGH (zuletzt in NJW 2003, 1524 = NZV 2003, 225 bestätigt) ist Vorbehalten in Abfindungserklärungen („…vorbehalten bleibt ein zukünftiger Verdienstausfallschaden …“
etc.) grundsätzlich nur die Wirkung eines Anerkenntnisses beizumessen. Dies hat die Konsequenz, dass zwar die Verjährung unterbrochen wird, danach aber sofort wieder die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Treten dann Jahre später weitere Schäden auf, sind solche bei einem entsprechenden Vorbehalt zwar nicht abgefunden, aber nicht mehr
durchsetzbar, weil sie verjährt sind. Ist keine endgültige Abfindung vereinbart, so muss zusätzlich eine Feststellung der Ersatzpflicht künftiger Ansprüche (Verjährungsfrist 30 Jahre) erfolgen. Die Rechtspraxis hat hierzu zur Vermeidung von Feststellungsklagen folgende Formulierung entwickelt (vgl. Jahnke, VersR 1995, 1145; Heß, NZV 2002, 68, Fußn. 43):

„Mit Wirkung eines am … rechtskräftigen Feststellungsurteils wird die Ersatzpflicht (u.U. nähere Bezeichnung des Umfangs) für materielle und immaterielle Schäden aus dem Unfallereignis vom … anerkannt.“

VI. Fazit
Der Anwalt des Geschädigten übernimmt bei einem Abfindungsvergleich eine große Verantwortung. Er muss seinem Mandanten, gerade wenn es um dauerhafte Beeinträchtigungen geht, die Vorteile, aber auch sehr deutlich die Risiken einer umfassenden Erledigung aufzeigen. Dem Geschädigten muss klar vor Augen geführt werden, dass er mit der Zahlung des Abfindungsbetrags vom Schädiger keinen Ersatz mehr verlangen kann. Dies muss insbesondere jungen Geschädigten, die sich von dem - im Einzelfall hohen -Abfindungsbetrag leicht verleiten lassen, deutlich gemacht werden. Liegt eine solche umfassende Beratung - die der Anwalt im eigenen Interesse unbedingt schriftlich dokumentieren sollte - vor, kann ein Vergleich geschlossen werden. Es entspricht der praktischen Erfahrung, dass mit einem solchen Schlussstrich unter das Unfallereignis auch dem Geschädigten geholfen sein kann, der dann seine Gedanken wieder auf eine eigene eigenverantwortliche Lebensgestaltung konzentrieren kann.
 
Hallo Leute,

zunächt mal, ich bin völlig neu hier und zu meiner Geschichte.
Hallo Bommel auch ich hatte einen unverschuldeten Motorradunfall im Juli 2007. An Verletzungen gab es folgendes:
- glatter Durchbruch rechter Oberschenkel
- sämtliche Rippen auf der linken Seite gebrochen
- Lungenkonklusion (Zusammenfall des linken Lungenflügels)
- Oberarmtrümmerbruch links
- Riß im Radius (linker Ellenbogen)
- Bruch der linken Speiche am Handgelenk
- Radialisparese (komplette Lähmung linke Hand
Die Prellungen und Schittwunden lass ich mal weg. Momentan hab ich noch als Andenken eine Marknagel im Oberschenkel rechts, eine Metallplatte und 18 Schrauben im Oberarm links, Bewegunseinschränkungen im linken Arm und meine linke Hand kann ich so langsam wieder gebrauchen. So aber Leidensgenosse, ich will mal auf deine Fragen ein bisschen eingehen (Ist natürlich keine Rechtsauskunft, spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder)
1. Sollte man in diesem Fall grds. von einer Abfindung absehen?
Grundsätzlich Abfindung ja, aber nur Teilabfindung (unten mehr). Schließlich solltest du für die Verletzungen und die dabei erlttenen Schmerzen doch wohl entschädigt werden.
2. Reicht in meinem Fall ein Vorbehalt mit Verdienstausfall, so dass das
Angebot angenommen werden sollte?
3. Sollten, wenn Abfindung, noch weitere Vorbehalte aufgenommen
werden.

Also eine Gesamtabfindung soltest du auf gar keinen Fall unterschreiben. Ich habe mit meinem RA eine Teilabfindung abeschlossen mit folgenden Ausschussgründen
- künftiger immaterieller Anspruch nach BGH-Rechtsprechung (VerR 80,975)
- künftiger unfallbedingter Erwerbsschaden
- künftige unfallbedingte Heilbehandlungskosten
- Verzicht der Einrede der Verjährung von gegnerischen Versicherung bei Feststellungsurteil
Diesen Bedingungen hat die Versicherung zugestimmt.
4. Auf was verzichte ich bei Annahme der Abfindung?
Bei der von mir vorgeschlagenen Art der Teilabfindung verzichtest du z. B. auf weitere Stellung von Schmerzensgelsansprüchen aus den direkten Unfallverletzungen.
5. Was ist mit dem evtl. auftretenden Folgeschaden, sollte ich die Abfindung annehmen?
Wie du aus den zitierten Bedingungen oben siehst, sind Folgeschäden extra ausgeklammert bei der Abfindung.
Ein Beispiel gefällig? Ich hatte vier Monate nach dem Unfall eine tiefe Venenthrombose ins rechte Bein bekommen. Der Angiologe (Gefäßarzt) attestierte, dass diese Thrombose eine Folge der Unfallschädigung war. Diese Thrombose hat einen eigenen Schmerzensgeldanspruch begründet, obwohl sie keine direkte Unfallverletzung war, aber als Folgeschaden vom Arzt festgestellt wurde.
6. Was ist eigentlich mit allg. Vorbehalt der materiellen Schäden gemeint?
Die materiellen Schäden (also z.B. beschädigte Gegenstände) dürften nach diesem Zeitraum wohl geklärt sein. Viel wichtiger ist dazu deine Frage.....
7. Was kann ich überhaupt noch als immateriellen Schaden in der Zukunft gelten machen?
Dazu gehört auch meine Ausführung zu Frage 5 und natürlich alles, was zumUnfallzeitpunkt nicht absehbar ist. So geschieht es häufig auch, dass sich psychische Schäden (Neurosen, Angstzustände,Panikattacken) erst viel später zeigen. Vielleicht bekommst du Schweißausbrüche wenn du imAuto sitzst oder kalte Füße wenn du über die Straße gehen sollst? Das sind ganz klar,beispielhaft geannt, immaterielle Schäden.

So Bommel ich hoffe du wirst weiter genesen und ganz kräftig gesund werden.
Ach so und zum Thema Schmerzensgeldhöhe. Ich hoffe es ist jedem klar, dass wir uns nicht in den USA befinden, wo man ein Kaufhaus auf 1 Million Dollar Schmerzensgeld verklagen kann, weil man auf einer Bananschale ausgerutscht ist. Wer solche Beträge in der Zeitung liest. gerät in den Irrglauben, man könnte mit seinen Verletzungen in Deutschland "ein reicher Mann" werden. Das ich nicht lache. Wenn man wissen will, wieviel eine Verletzung "wert" ist, es gibt ja einen ganz dicken Schmöker, in dem eine Unmenge Verletzungen mit der Schmerzensgeldhöhe der Gerichtsurteile aufgelistet ist. Da holt einen die Realität von den Traumsummen aus Amerika schnell wieder ein.

Bis bald
eagle
 
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