Bommel1977
Nutzer
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- 6 März 2009
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Hallo,
ich habe im Juli 2007 einen unverschuldeten Motorradunfall gehabt und wurde dabei schwer verletzt, so dass ich mir die linke Hand und das Handgelenk mehrfach gebrochen habe. Weiterhin sind mir an der li. Hand 3 Strecksehnen der Finger gerissen. Zusätzlich habe ich mir das Handgelenk und den Daumen (Benettfraktur) der rechten Hand und das linke Schulterblatt gebrochen.
Die rechte Hand und das Schulterblatt sind soweit wieder in Ordnung. Die linke Hand ist stark beeinträchtigt, so dass ich keinen Faustschluss hinbekomme. Weiterhin kann ich meinen li. Arm insoweit nicht drehen, dass ich die Handfläche nach oben geöffnet bekomme. Auch ein abknicken des Handgelenks ist nur bis zur Nullstellung möglich.
Trotz dieser massiven Verletzungen habe ich im normalen Gebrauch (Verwaltungsang.) keine Schmerzen. Diese treten erst bei Belastung auf, dann aber sehr stark.
Die Ärzte haben mir zum Abschluss der Behandlung mitgeteilt, dass ich aufgrund der Verletzungen mit einem erhöhten Arthroserisiko zu rechnen habe. Außerdem habe ich noch eine Metallplatte im linken Handgelenk, welche aber nicht entfernt werden muss, wenn ich keine Probleme damit bekomme.
Die gegnerische Versicherung hat sofort den Schaden ersetzt und auch Schmerzensgeldabschläge von bisher 13.000 € gezahlt.
Nachdem die Behandlung abgeschlossen war, hat sich die Versicherung bei meiner RAin gemeldet und 2 Abfindungserklärungen unterbreitet. Wobei die eine Erklärung sich auf die Abfindung ohne weitere Vorbehalte mit einer Summe von 12.000 € bezieht und die andere mit einer Summe von 6.000 € mit dem Vorbehalt des evtl. Verdienstausfalls.
Da für mich fraglich war und auch jetzt noch ist, was für Vorbehalte in meinem Fall noch geregelt werden sollten, da ja dieses Arthroserisiko (und auch Folgeschäden wegen einer evtl. Fehlhaltung) besteht, habe ich erneut Kontakt mit meiner RAin aufgenommen. Diese hat mir erklärt, dass Sie mit dieser Regelung auch nicht einverstanden ist, sie aber einer Abfindungserklärung mit dem Vorbehalt aller materiellen und immateriellen Schäden zustimmen würde. Da hierbei m. E. alles geregelt sein dürfte, hat sie dieses der Versicherung mitgeteilt.
Diese hat daraufhin ihr Abfindungsangebot (mit Vorbehalt Verdienstausfall) erhöht. Hierauf hat meine RAin nochmals auf das Arthroserisiko und somit auf Folgeschäden hingewiesen.
Daraufhin hat die Versicherung nun mitgeteilt, dass es sich im Fall einer Arthrose zu behandelnden Kosten im wesentlichen um Heilbehandlungskosten handelt, die von der Versicherung übernommen werden und das vor diesem Hintergrund die zu erwartenden Ansprüche eher gering sein dürften, soweit nicht die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Die Versicherung hat ihr Angebot (mit Vorbehalt Verdienstausfall) nochmal erhöht. Alternativ haben sie ein neues Abfindungsangebot unterbreitet, wonach die Summe geringer ist, Sie aber einen allg. Vorbehalt der materiellen Ansprüche abgeben.
Nun nach dem langen Text zu meinen Fragen.
1. Sollte man in diesem Fall grds. von einer Abfindung absehen?
2. Reicht in meinem Fall ein Vorbehalt mit Verdienstausfall, so dass das
Angebot angenommen werden sollte?
3. Sollten, wenn Abfindung, noch weitere Vorbehalte aufgenommen
werden.
4. Auf was verzichte ich bei Annahme der Abfindung?
5. Was ist mit dem evtl. auftretenden Folgeschaden, sollte ich die Abfindung annehmen?
6. Was ist eigentlich mit allg. Vorbehalt der materiellen Schäden gemeint?
7. Was kann ich überhaupt noch als immateriellen Schaden in der Zukunft gelten machen?
Ich habe mich bereits versucht mehrfach zu erkundigen, aber leider ist mir dieses bisher nicht gelungen und, ob meine RAin auf der richtigen Fährte ist weiß ich auch nicht, so dass ich hoffe, dass hier irgendjemand auf meine Frage trifft und mir weiter helfen kann.
Gruß
Bommel
ich habe im Juli 2007 einen unverschuldeten Motorradunfall gehabt und wurde dabei schwer verletzt, so dass ich mir die linke Hand und das Handgelenk mehrfach gebrochen habe. Weiterhin sind mir an der li. Hand 3 Strecksehnen der Finger gerissen. Zusätzlich habe ich mir das Handgelenk und den Daumen (Benettfraktur) der rechten Hand und das linke Schulterblatt gebrochen.
Die rechte Hand und das Schulterblatt sind soweit wieder in Ordnung. Die linke Hand ist stark beeinträchtigt, so dass ich keinen Faustschluss hinbekomme. Weiterhin kann ich meinen li. Arm insoweit nicht drehen, dass ich die Handfläche nach oben geöffnet bekomme. Auch ein abknicken des Handgelenks ist nur bis zur Nullstellung möglich.
Trotz dieser massiven Verletzungen habe ich im normalen Gebrauch (Verwaltungsang.) keine Schmerzen. Diese treten erst bei Belastung auf, dann aber sehr stark.
Die Ärzte haben mir zum Abschluss der Behandlung mitgeteilt, dass ich aufgrund der Verletzungen mit einem erhöhten Arthroserisiko zu rechnen habe. Außerdem habe ich noch eine Metallplatte im linken Handgelenk, welche aber nicht entfernt werden muss, wenn ich keine Probleme damit bekomme.
Die gegnerische Versicherung hat sofort den Schaden ersetzt und auch Schmerzensgeldabschläge von bisher 13.000 € gezahlt.
Nachdem die Behandlung abgeschlossen war, hat sich die Versicherung bei meiner RAin gemeldet und 2 Abfindungserklärungen unterbreitet. Wobei die eine Erklärung sich auf die Abfindung ohne weitere Vorbehalte mit einer Summe von 12.000 € bezieht und die andere mit einer Summe von 6.000 € mit dem Vorbehalt des evtl. Verdienstausfalls.
Da für mich fraglich war und auch jetzt noch ist, was für Vorbehalte in meinem Fall noch geregelt werden sollten, da ja dieses Arthroserisiko (und auch Folgeschäden wegen einer evtl. Fehlhaltung) besteht, habe ich erneut Kontakt mit meiner RAin aufgenommen. Diese hat mir erklärt, dass Sie mit dieser Regelung auch nicht einverstanden ist, sie aber einer Abfindungserklärung mit dem Vorbehalt aller materiellen und immateriellen Schäden zustimmen würde. Da hierbei m. E. alles geregelt sein dürfte, hat sie dieses der Versicherung mitgeteilt.
Diese hat daraufhin ihr Abfindungsangebot (mit Vorbehalt Verdienstausfall) erhöht. Hierauf hat meine RAin nochmals auf das Arthroserisiko und somit auf Folgeschäden hingewiesen.
Daraufhin hat die Versicherung nun mitgeteilt, dass es sich im Fall einer Arthrose zu behandelnden Kosten im wesentlichen um Heilbehandlungskosten handelt, die von der Versicherung übernommen werden und das vor diesem Hintergrund die zu erwartenden Ansprüche eher gering sein dürften, soweit nicht die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Die Versicherung hat ihr Angebot (mit Vorbehalt Verdienstausfall) nochmal erhöht. Alternativ haben sie ein neues Abfindungsangebot unterbreitet, wonach die Summe geringer ist, Sie aber einen allg. Vorbehalt der materiellen Ansprüche abgeben.
Nun nach dem langen Text zu meinen Fragen.
1. Sollte man in diesem Fall grds. von einer Abfindung absehen?
2. Reicht in meinem Fall ein Vorbehalt mit Verdienstausfall, so dass das
Angebot angenommen werden sollte?
3. Sollten, wenn Abfindung, noch weitere Vorbehalte aufgenommen
werden.
4. Auf was verzichte ich bei Annahme der Abfindung?
5. Was ist mit dem evtl. auftretenden Folgeschaden, sollte ich die Abfindung annehmen?
6. Was ist eigentlich mit allg. Vorbehalt der materiellen Schäden gemeint?
7. Was kann ich überhaupt noch als immateriellen Schaden in der Zukunft gelten machen?
Ich habe mich bereits versucht mehrfach zu erkundigen, aber leider ist mir dieses bisher nicht gelungen und, ob meine RAin auf der richtigen Fährte ist weiß ich auch nicht, so dass ich hoffe, dass hier irgendjemand auf meine Frage trifft und mir weiter helfen kann.
Gruß
Bommel