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Abfindungsangebot der Gegnerischen Versicherung

floppy

Nutzer
Registriert seit
29 Juni 2014
Beiträge
2
Hallo,

ich bin neu hier und hab mal ein paar Fragen.

Ich hatte 2009 einen schweren Verkehrsunfall, dabei hatte ich noch viel Glück. Ich bin unverschuldet frontal mit einem LKW zusammen gestoßen, der auf meiner Fahrbahn war, da er einem Fahrzeug auf einer Landstraße ausgewichen ist.
Es war kein Wegeunfall.

Ich hatte folgende Verletzungen Oberschenkelbruch links (Typ 2 offene Femurschaftfraktur) und Schienbeinbruch rechts (gering dislozierte Tibiaschaftfraktur) beides wurde mit Marknägel versorgt und noch andere Kleinigkeiten.
Nach ca. einem halben Jahr hatte ich wieder Vollbelastung beider Beine.

Erst bei einer späteren Arthroskopie wurde festgestellt, dass beim Unfall der Knorpel des rechten Knie abgeschlagen wurde. Dadurch habe ich jetzt Arthrose im Knie (femoral Knorpelschaden Grad 3 und Tibialer Knorpelschaden Grad 4).

Ich habe einen langen Kampf mit meiner Gegnerischen Versicherung hinter mir. Was die Zahlung von Schmerzensgeld und Sachschaden betrifft.
Es wurde auch für das halbe Jahr wo ich keine Vollbelastung hatte einen Haushalstführungsschaden und Verdienstausfall bezahlt.

Jetzt möchte meine Gegnerische Versicherung eine Abfindungsvereinbarung mit mir machen.
2009 hat mir mein Anwalt noch von so einer Abfindung abgeraten.
Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass mein Anwalt eine Abfindung möchte um den Fall abzuschliesen.
Ich habe Ihm schon gesagt, dass ich keine Abfindung eigentlich möchte, da ich erhebliche Schmerzen im Knie habe.
Ausserdem habe ich nachts das Problem, dass ich auf der linken Seite nicht schlafen kann.
Der Gutachter meinte das liegt daran, dass sich am Marknagel eintritt eine sogenannte Ossifikation (Bildung von Knochengewebe) an der Trochanter major-Spitze stattgefunden hat. Diese reibt nun an den Sehnenansätze.
Ebenso habe ich je nach Wetterlage Schmerzen an den Bruchstellen.
Wenn ich Längere Gehstrecken zurücklege (Wanderung, größere Spaziergänge), werden diese für mich mehrere Tage zur Qual (Schmerzen im Knie und im Rücken). Dadurch kann ich mein Hobby Naturfotografie nicht mehr so ausführen wie ich gerne möchte.

Da ich keine volle Abfindung möchte, da ich ja noch einige Schmerzen und Probleme habe, meinte mein Anwalt nun ich solle das Knie ausklammern bei der Abfindung.

Folgendes Bietet mir die Versicherung bei einer Vollabfindung nun an:
-weiteres Schmerzensgeld
-Haushaltsführungsschaden von 5 Stunden wöchentliche bis zum 67. Lebensjahr (ich bin 38)

Sollte ich die Abfindung nicht annehmen, bekomme ich aktuell kein weiteres Schmerzensgeld und einen Haushaltsführungsschaden von 5 TEUR.

Meine Frage ist nun wie sieht es aus, wenn ich eine Abfindung annehme, wenn ich dann später mehr Probleme mit dem Knie bekomme und evtl. ein Künstliches Knie benötige, wer Zahlt dann die Behandlungskosten?
Oder falls ich evtl. Arbeitsunfähig werde nach so einer OP.
Wie stellt sich dann die Rentenversicherung?
Nicht dass ich dann die Kosten selber zu tragen habe oder auch keine Frührente!
Dann wäre das Angebot der Versicherung einen Tropfen auf den heißen Stein.

Der Gutachter hat für das Knie eine unfallabhängige Mitwirkungsanteil an der Gesundheitsstörung des Kniegelenkes mit 75 % eingeschätzt.
Die unfallbedingte Funktionseinschränkung ist zurzeit und auf Dauer mit 3/20 Beinwert einzuschätzen, hierzu zieht der Gutachter 25% unfallfremde Partialkausalität ab.

Der Gutachter meinte ich solle die Abfindung annehmen, da der Grad für die unfallfremde Partialklausalität mit den Jahren steigen würde und ich somit aktuell eine höhre Abfindung bekommen würde.
Nach seiner Auffassung, meint er dass ich dadurch nicht früher in Rente müsse und dass ich da etwas Dramatisiere.

Ich weiss, dass ich seit dem Unfall bezüglich irgendwelcher Eventualiäten eher Vorsichtig geworden bin. Habe aber in der Reha zuviel gesehen (Beinamputation nach Kreuzband Op....). Das mir gezeigt hat, dass die Götter in Weiss nicht immer alles richtig machen.

Würdet ihr mir zu einer Teilabfindung raten und das Knie ausschließen? oder soll ich doch die Finger ganz davon lassen und keine Abfindung machen.

Danke für eure Antworten im Voraus!
 
Hallo Floppy,

lass Dich bloß nicht abfinden:

- der Haushaltsführungsschaden geht auch über Dein Rentenalter hinaus
- ggf. benötigst Du noch einen Treppenlift, Badewannenlift, einen behinderten gerecheten Umbau Deiner Whg. / Haus
- Du musst früher in Rente gehen - wer übernimmt die Differenz.....
- usw. usw. usw......


Fakt ist, laß Dich bloß nicht abfinden. Und auch die Falle: Besorge Dir ein sogn. Feststellungsurteil. Damit hast Du erstmal 30 Jahre weiteren Anspruch. Vor Ablauf der 30 Jahre musst Du dieses Feststellungsurteil "verlängern" lassen!

Hintergrund und das ist super wichtig. Ca. im Jahr 2000 wurde die 30-jährige Verjährungsfrist auf 3 Jahre herunter gesetzt
D. h. Du musst vor Gericht unbedingt ein sogn. Feststellungsurteil erzwingen, denn sonst bist Du wirklich nach 3 Jahren raus aus der Nummer und die Versicherung lacht sich ins Fäustchen.

Viele wissen dies nicht und die eigenen Rechtsanwälte informieren / beraten auch darüber nicht.

Der Rechtsanwalt sieht dann nur noch seine "Provision" vom Streitwert - sprich der Summe des Schmerzensgeldes an Dich und schließt die Akte.
Hat Dich hier Dein Rechtsanwalt aufgeklärt?

Sage mal, welchen Stundenlohn hat die HPV bei Dir für den Haushaltsführungsschaden angesetzt Das ist auch ein sehr wichtiger Betrag. Es wäre sehr nett, wenn Du diesen Stundenlohn mal schreiben würdest (interessiert mich persönlich).

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo floppy,

zunächst einmal herzlich willkommen hier im Forum.

Vielen Dank, dass du deine ärztlichen Diagnosen gleich "übersetzt", damit man nicht erst suchen muss!;)

Wie Kasandra schon geschrieben hat: Jegliche Abfindung der gegnerischen Versicherung ablehnen. Deren Ziel ist es, sich so billig wie möglich aus der Sache raus zu kaufen.

Natürlich möchte dein Anwalt an der Abfindung teilhaben... Was er hat, hat er!

Aber zum Einen ist so eine Einmalzahlung schnell aufgebraucht und zum Anderen, wer weiß was in zwei, drei oder späteren Jahren noch für körperliche Beschwerden auf dich zukommen? Die Versicherung offensichtlich aus Erfahrungswerten schon!

Lasse dich nicht billig abspeisen oder einschüchtern. Du auch das Recht, dass die gegnerische Versicherung für alle Unfallfolgen aufkommt.

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo Kassandra,

nein mein Anwalt hat mich nicht über das Feststellungsurteil aufgeklärt. Werde Ihn gleich am Mittwoch darauf ansprechen, da haben wir den nächsten Termin. Dort will er mir einen Vorschlag zur Teilabfindung unterbreiten.

Der Stundensatz für den Haushaltsführungsschaden hat die HPV 12,50 Euro festgesetzt.

Kann mir noch jemand was dazu sagen, wie es mit der Krankenkasse, Rentenversicherung oder sonstigen Sozialenträger bei einer Abfindung / Teilabfindung aussieht.
Können die evtl. Regress von mir wollen, falls ich eine Abfindung / Teilabfindung annehmen sollte.

Klar möchte ich diese Abfindung nicht, aber ein Arzt hat mir geraten, dass ich langsam die Sache abschließen soll und dann evtl. nicht mehr ständig damit belastet werde.
Denn jedes mal wenn wieder Anwaltstermine oder Briefe der Versicherung zu beantworten sind kommt das ganze hoch.
Ich habe ihm dann gesagt, dass ich es sowiso nicht vergessen kann, denn meine Schmerzen erinnern mich auch immer wieder daran.

Viele Grüße
Floppy
 
Hallo floppy,

da du ja jetzt schon Rückenbeschwerden hast, würde ich denken, dass die von einer Fehlbelastung durch eine Veränderung beim Gehen durch das verletzte Bein kommen (Schonhaltung, andere Stellung des Beins durch den Unfall?). Das kann sich mit den Jahren noch verschlimmern (ich will dir keine Angst machen!). Aber wenn du nur das Knie ausklammerst, trägst du das Risiko der Rückenschmerzen ...

Falls du wirklich eine Fehlstellung des Beins hast durch das verletzte Knie, kann es auch zu Schäden in der Hüfte usw. kommen ... Vielleicht belastest du das gesunde Bein irgendwann auch mehr, um das kranke zu schonen und es kommt zu Schäden am gesunden Bein ...

Ich will dir keine Angst machen - wie gesagt - es gibt nur noch etliche Faktoren, die zusätzlich eintreten können, als Folge der Beinverletzung. Dann aber ausgeschlossen sind, weil dein Anwalt ja nur die Knieverletzung rausnehmen will.

Überlege dir das gut!

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo floppy,

Mir ist was aufgefallen, du schreibst:

Der Gutachter meinte das liegt daran, dass sich am Marknagel eintritt eine sogenannte Ossifikation (Bildung von Knochengewebe) an der Trochanter major-Spitze stattgefunden hat. Diese reibt nun an den Sehnenansätze.

Was sagte er zur Beseitigung der Ossificans? Erwähnte er, dass die nach Entfernung stark Bestrahlt werden müsse, besser mehrmahls (starke -Schmerzen Horrormäßig) weil die sonst wieder kommen können? Sagte er dir auch, dass diese Bestrahlung das Calzium aus dem Knochen ziehen muß um die Ossifikation zu unterdrücken und dein Bein damit an der betroffenen Stelle sehr brüchig ist?
Nein, bestimmt nicht! Sowas erfährts du von erfahrenen Chirurgen (meist wenn`s zu spät ist).
Hast du mal nach Ursachen und Auslösern dieser Ossificans gegoogelt?

Bitte, ich will dir auch keine Angst machen, aber du und dein Anwalt müssen wissen, was eintreten könnte!

Auch sehe ich die Problematik der Verjährungsfrist: lass dir über deinen RA alles schriftlich geben! Gut, solange verhandelt wird tritt keine Verjährung ein,
doch die Gegnerische wird alles , was nicht explizit verhandelt wurde als verjährt ablehnen - ohne Klage vor Gericht wird die Situation immer schwieriger!

So mein augenblicklicher Erfahrungsstand...
VG
Aramis
 
Hallo Floppy,

ich habe damals das Angebot der gegnerischen Versicherung angenommen. Na ja, ich war 18 und fix und fertig.

Mein verpfuschtes Leben war 35.000 DM wert.

Und jetzt, wo es mir richtig schlecht geht, habe ich auch vor ein paar Monaten das mit der 3 Jahres Frist gehört.

Mach es nicht. Es weiß keiner wo das alles noch gesundheitlich hinführt. Suche Dir den besten Anwalt auf diesem Gebiet und beantrage notfalls Prozeßkostenhilfe. Man braucht einen langen Atem.

Die besten Wünsche.

Chris
 
hey Floppy,
hier meine 2 Cents zu dem Thema:
es gibt mehrere Arten um sich abfinden zu lassen.
Dabei geht es um den materiellen und immateriellen Schaden.
ganz wichtig:
die Formulierung in der Abfindungserklärung darüber!

Da sollte Dein Anwalt schon recht versiert sein um das zu erkennen.
Hast Du dann nämlich in 10 Jahren doch nochmal gesundheitliche Probleme, ist die Verjährungsfrist schnuppe, dann gibt es wieder Ansprüche die Du geltend machen kannst.

Der Isländer hat dazu schon mal diverse gute Postings gebracht.
Einfach mal die Suchfunktion mit den Begriffen füttern und durchlesen.

LG Lara
 
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