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Abfindung zustimmen?

Mary.S

Neues Mitglied
Registriert seit
6 Nov. 2017
Beiträge
10
Ich wurde 2013 als Fußgängerin von einem PKW angefahren. Die Schuldfrage ist geklärt – ich bin unschuldig.
Habe durch den Unfall neben diversen Prellungen und Platzwunden eine Außenbandteilruptur im Kniegelenk und ein Bone bruise am Fibulakopf erlitten.
Insgesamt war ich 14 Wochen arbeitsunfähig und musste 11 Wochen eine Schiene tragen, wodurch ich ziemlich eingeschränkt war.
Nach mehreren Behandlungen und einer Arthroskopie des Kniegelenks habe ich nach wie vor Schmerzen im Knie, die auf einen Knorpelschaden zurückzuführen sind.
Ein Gutachter hat mir eine MdE von 10% bescheinigt und im Gutachten u. a. erwähnt, dass mit einer Verschlechterung des derzeitigen Zustandes zu rechnen ist.
Nun geht es um den Schadensersatz. Die gegnerische Versicherung hat 18.000 € angeboten, mein Anwalt fordert 30.000 €.
Hat jemand Erfahrung, mit der Höhe des Schadensersatzes?
Ist eine Abfindung in diesem Fall überhaupt ratsam?
 
Hallo Mary.S,

eine Abfindung in Höhe von 18.000 € hört sich für 10 % MdE wenn man Geld gebrauchen kann gut an.

Aber bedenke bitte wenn es zu einer Verschlimmerung kommt dann stehste auf dem Schlauch und die gegnerische Versicherung zeigt dir die lange Nase und du bekommst nix mehr.

Eine Verschlimmerung kann zu jeder Zeit eintreten bei einem früher bei einem andern später oder selten auch keine Verschlimmerung.

Also kurz ich hatte mal 20 % MdE bis nach vielen Jahren eine Verschlimmerung eintrat und nach langem Kampf 11 Jahre bekam ich 30 % MdE zugesprochen. Dies alles kostet schon viel Kraft und ich Rate dir lass dich nicht auf eine Abfindung ein.

Das ach hätte ich doch kommt.................

LG Wolle
 
Hallo,

ich würde beim Schadensersatz etwas auf Zeit spielen und eher die Forderung des Anwalts unterstützen. Da Du von einer MdE sprichst scheint Dein Unfall ein Wegeunfall gewesen zu sein. Dies bedeutet, dass die BG bei einer Verschlimmerung auch in der Pflicht ist.
Dies relativiert die Sorge um Spätschäden etwas, weil Du ab einer MdE von 20% auch Anrecht auf eine Rente hast.
Dies basiert aber auf der Annahme, dass Dies ein Wegeunfall war. Hast Du auch eine private Unfallversicherung? Dieser müßte der Unfall auch gemeldet worden sein und manchmal hat auch der Arbeitgeber noch eine Gruppenunfallversicherung.

Gruß von der Seenixe
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Bei meinem Unfall handelt es sich nicht um einen Wegeunfall. Ich war zwar mittags von der Arbeit unterwegs, allerdings zu einem privaten Termin. Trotz Widerspruch meines Anwalts, hat die zuständige Unfallversicherung den Unfall nicht als Wegeunfall anerkannt.
Eine private Unfallversicherung habe ich nicht.
Die MdE von 10% über den Unfall hinaus, wurde von einem von mir beauftragten Gutachter festgestellt.

Könnte man einer Abfindung zustimmen, unter Vorbehalt, dass sich keine Verschlechterungen ergeben? Oder lässt sich hierauf keine Versicherung ein?
 
Hallo Mary,
grundsätzlich werden verbleibende Dauerschäden bei Verletzungen in MdE (Minderung der Erwerbstätigkeit) gemessen, unabhängig davon ob BG Unfall oder nicht. Die MdE ist ein Bemessungsgrad der Dauerschäden. Das nur einmal zur Klarstellung.
Da bei Dir eine Verschlechterung prognostiziert wurde, wäre ich vorsichtig, eine Abfindungserklärung zu unterschreiben; denn dann wärst Du für alle Zeiten raus !! Klüger wäre es, einen sinnvoll formulierten Vorbehalt in die Erklärung aufzunehmen, oder ganz darauf zu verzichten. Die Gesellschaft kann Dich nicht zwingen, diese Erklärung zu unterschreiben. Der Vorbehalt könnte bzw. so lauten: " Ausgenommen von diesem Vergleich sind künftige materielle und immaterielle Zukunftsschäden, sofern sich die MdE von derzeit 10% erhöht. Insoweit verzichtet der Haftpflichtversicherer auf die Einrede der Verjährung."

Viel Glück

Dieter
 
Mein Anwalt meint, dass die gegnerische Versicherung sich nicht auf eine Abfindung unter Vorbehalt einlässt.
Die Versicherung hat uns eine Frist bis Ende des Jahres gestellt, in der wir der Abfindung zustimmen können. Falls wir dies nicht tun, möchte sie eine Klaglosstellung einleiten!
Das Problem ist, dass ich zum Zeitpunkt des Unfalles noch keine Rechtschutzversicherung hatte. Daher möchte ich kein Gerichtsverfahren.
Habe ich eine Möglichkeit, mich nicht zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Abfindung einzulassen, ohne dass die Versicherung die angebotene Abfindung durch die Klaglosstellung verringert?
 
Mary,

du hast das entscheidungskriterium doch eigentlich schon selbst geliefert:

Ein Gutachter hat mir eine MdE von 10% bescheinigt und im Gutachten u. a. erwähnt, dass mit einer Verschlechterung des derzeitigen Zustandes zu rechnen ist.

auf dieser basis würde ich eine vorläufige aber angemessene entschädigung erwarten und nicht wegen eines vermeintlichen momentanen vorteils wegen einen zu erwartenden risikoeintritt offenen auges entgegensehen.
die weitere entscheidung liegt alleine bei dir, die durchsetzung angemessener entschädigung beim RA, der anhand feststehender verletzungen und zu erwartender folgen darlegen und zu verhandeln hat. richtwerte findest du/findet er in verfügbaren tabellen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Mary, ich bin/war auch betroffen von einer Entscheidung als Laie. Dein Fall sieht anders aus als meiner und ich sehe bei Dir ( und Du Selbst?) eine Verschlimmerung, oder? Fragen kommen auf. ZB. Brauchst Du das Geld gleich? Hast Du finanzielle Sicherheit undFamilie die Dir beisteht? Hast Du Kraft evtl. über 3 Jahre bis zur gerichtlichen Verhandlungzu kämpfen? Hast Du Vertrauen zu Deinem Anwalt und hast Du das Gefühl das er alles gibt?
Rät Dir Dein Anwalt zur Klage? Hast Du gefragt im Welchem Rahmen die Gesamtkosten der "Prozedur" sich bewegen.

Ich habe das Gefühl das Du aufgrund Deiner evtl. Folgeschäden bzw. Verschlimmerung Klagen könnest und auch angebracht ist. Ob Dabei etwas herauskommt weiss man nicht. Das Restrisiko bleibt. Die Differenz zwischen dem Angebot und Forderung ist im Verhältniss wie bei mir. Das heisst ich bekomme 2/3 vom Geforderten und ich bin damit zufrieden. ( Bei 7 Frakturen, KH-Aufenthalt 4 Wochen, bettläerig 8 Wochen + Reha : Summe: 4 Monate , 2 Nach-OPs) Ich erwarte allerdings keine gravierenden Folgeschäden und bin fast 54 Jahre. (Das Alter sollte man dabei berücksichtigen)

Aufgepasst: Wir haben mitte Dez. und falls Deine Frist zum Jahresende ( nach 3 Jahren) ausläuft hast Du nur Die Chance möglichst vor dem 22. Dez. zu Klagen, eine Einigung zu finden oder um eine schriftliche Fristverlängerung mit Deinem Anwalt auszuhandeln.
Ich hoffe geholfen zu haben.
VG und viel Glück
 
Hallo Mary.S,

mir fiel auf:
Ein "privater Termin" in der Mittagspause muss nicht unbedingt bedeuten, dass die BG nicht zuständig ist.
Es hängt sehr davon ab, wohin du unterwegs warst und aus welchem Grund.

Ein Fallbeispiel: Jemand, der regelmäßig zu einer anderen Person fährt, um dort das Mittagessen einzunehmen, könnte auf dem Weg durch die gesetzl. Unfallversicherung geschützt sein.
Diesen Fall habe ich im www mal gelesen, er ist aber nur ein Bsp. und zeigt, dass es sehr auf den Einzelfall ankommt.

LG
 
Hallo Kaaren,
ich habe der Abfindung von 25.000 € zugestimmt.
Alles Weitere hätte nichts gebracht und die Abfindung wäre sehr wahrscheinlich deutlich geringer ausgefallen.
 
Hallo Mary.S
danke für deine Antwort. Also 25.000 ohne Vorbehalte.
VG Karen
 
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