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Abfindung PUV

Eva

Nutzer
Registriert seit
11 Mai 2007
Beiträge
3
Bei einem Reitunfall im September 2005 habe ich mir eine trimalleoläre OSG Fraktur zugezogen. Insgesamt war ich 4 Wochen im Krankenhaus, da die Wunde am Außenknöchel erst nach 2,5 Wochen genäht werden konnte. Nach 7 Wochen wurde von einem niedergelassenen Chirurgen die Stellschraube am Wadenbein entfernt. Alles übrige Metall ist noch drin. Mir wurde dann 18 x Krankengymnastik verschrieben, das war es an Reha-Maßnahme.

Der Innenknöchel ist nach wie vor stark geschwollen. Ich kann nur in Schuhen 2 bis 3 Nummern größer als vorher laufen, da ich sonst gar nicht reinkomme. Die aber über den Knöchel gehen, da Halbschuhe auf den Bereich unterhalb des Innenknöchels drücken. Da ich beim Gehen nach wie vor Schmerzen habe, ein Abrollen des Fußes nicht möglich ist, war ich im September 2006 nochmals beim Chirurgen. Der sagte mir, ich dürfe nicht zu viel erwarten, der Unfall sei ja erst 1 Jahr her usw. Eine Metallentfernung bringe nach seiner Erfahrung keine Verbesserung.

Weil sich die Beschwerden verstärkten war ich im November 2006 dann beim Orthopäden, da mir der Chirurg ja nicht weiterhelfen konnte. Der Orthopäde meinte beim ersten Besuch, dass eine Metallentfernung vielleicht eine Verbesserung bringen könnte, weil dabei innen liegendes Narbengewebe geglättet werden könnte. Er verschrieb mir aber zunächst 18 x KG. Dadurch wurde die Beweglichkeit etwas besser, aber die Belastbarkeit nicht. Nach Abschluss der KG sagte der Orthopäde mir dann, es sei ja alles viel besser geworden, mehr könne ich nicht erwarten, da bringe auch eine Metallentfernung nichts mehr. Nach so einer Verletzung könne ich nicht erwarten, dass alles wieder wie vorher wird. Ich war ziemlich fassungslos. Ich kann das doch nicht so hinnehmen. Das schlimmste finde ich bei dieser Unfallgeschichte, dass ich mir von den Ärzten so allein gelassen vorkomme.

Im November 2006 sollte dann das Gutachten der PUV erfolgen. Unmittelbar nach dem Unfall hat das mit meiner Versicherung gut geklappt, aber mit dem Gutachten, das war ätzend. Im April 2007 wurde dann dieses Gutachten gemacht. Der Gutachter empfahl mir (im Gegensatz zum Chirurgen und Orthopäden) eine Metallentfernung. Eine Verbesserung der Beweglichkeit sei zwar nicht zu erwarten, aber evtl. eine Verbesserung der Beschwerden an den Weichteilen.

In dem Gutachten wurde eine Funktionsbeeinträchtigung von zur Zeit 2/7, voraussichtlich dauernd von 1/7 bescheinigt. Über diese Verbesserung wundere ich mich, denn wenn sich meine Beschwerden/Schmerzen um 50 % verbessern würden, wäre ich ja super zufrieden, aber bisher wurde mir darauf keine Hoffnung gemacht. Zwischenzeitlich hatte ich einen Termin wg. der Metallentfernung im Krankenhaus, auch der Chirurg sagte, dass ich nicht zu viel an Verbesserung erwarten sollte.

Meine PUV bietet mir jetzt eine Abfindung in Höhe von 1/7 von 70 % = 10 % der Invaliditätssumme an. Damit hätte ich keine lästigen Nachuntersuchungen mehr, würde aber auch alle Ansprüche aus diesem Unfall abtreten. Im ersten Moment war ich geneigt, dieses zu unterschreiben, weil ich das Thema PUV so leid bin, je mehr ich aber darüber nachdenke, desto mehr glaube ich aber, dass ich das nicht unterschreiben werde. Was meint Ihr dazu?

Eine weitere Frage habe ich noch: Ist die Berechnung so richtig, wie sie von der Versicherung erfolgt? Ich habe eine PUV mit Progression, d.h. bei 7/7 gäbe es 220 % der Invaliditätsleistung. Wird die Progression nur bei 7/7 angenommen? Oder ist das 1/7 von diesen 220 % zu rechnen. Wahrscheinlich nicht.

Nun sind meine Ausführungen doch sehr lang geworden. Ich würde mich über Antworten freuen. Überhaupt, seit ich dieses Forum gefunden habe, merke ich erst, wie viele andere ähnliche oder aber schlimmere Probleme wie ich haben.

Danke fürs Lesen
 
Hallo Eva,

schau mal in den Versicherungsbedingungen nach, ab welchen Invaliditätsgrad die Progression greift. Bei mir war das erst ab dem 25 % übersteigendem Prozentsatz. Das findest du unter den Zusatzbedingungen in den AUB.

Das mit der Abtretung würde ich nicht unterschreiben. In den AUB steht auch bestimmt auch dazu was. Du und die Versicherung auch, kann den Infaliditätsgrad jährlich, bis zu 3 Jahre nach Unfalldatum feststellen lassen (so stehts bei mir drin und so habe ich das auch hier im Forum von anderen AUBs gelesen).

Hatt den Brief so ähnlich auch nach dem ersten Gutachten bekommen und nicht eingewilligt. Daraufhin überwies die PUV einen 25 %igen Teilbetrag der zu erwartenden Invaliditätssumme als Vorschuss. Bei mir wurden 3 Gutachten durchgeführt, bei jedem Gutachten war der Invaliditätsgrad ein klein wenig höher geworden.

Du kommst so zwar erst später an dein Geld ran, aber dafür kann es sein, dass du dann im Endeffekt mehr bekommst. Dies aber nur wenn sich der Zustand von heute nicht bessert.

Nun wühl mal in den AUB ob du was findest. Und schön auf die Fristen achten!

Gruß Jens
 
Hallo Eva,

tu es nicht! Wenn Du der Abfindung zustimmst, stellst Du die Versicherung von allen Dir eventuell später noch einmal zustehenden Leistungen frei.

Die Progression wird nach der Schwere des Invaliditätsgrades gestaffelt berechnet. Das ist in den AUB genau festgelegt. Bei meiner PUV sind die Stufen bei 25% und 50% festgelegt. D.h. bis 25% gibt es anteilig von der Versicherungssumme, alles über 25% wird von der doppelten VS berechnet und alles über 50% von der vierfachen. In meinem Fall (Unfall im Aug. 2002) hat die Versicherung mit dem großen "A" einfach das neurologische Gutachten (50%) nicht anerkannt, weil ich mich mit dem Vergleichsvorschlag von 50% - statt begutachteter 78% - nicht anfreunden wollte. Das Gutachten wurde dann von einem Schreibtischgutachter zerpflückt. Man weiß dort halt genau, wer auf welche Fragestellung die richtige Antwort schreibt.
Ich wünsche Dir aber bessere Erfahrungen und alles Gute.
Gruß
KaHeSi
 
Hallo Eva,

eine Progression 220 % ist mir nicht bekannt.

Bei einer Progression 225 % werden der Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:

a) Für den 25 % nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätsfallsumme
b) Für den 25 %, nicht aber 50 %, übersteigenden Teil die doppelte Invaliditätsfallsumme.
c) Für den 50 % übersteigenden Teil die dreifache Invaliditätsfallsumme.


Beispiele: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR und 70 % Beinwert:

1/7 Beinwert = 10 % Invalidität
nach a) 10 % von 100.000 = 10.000 EUR

2/7 Beinwert = 20 % Invalidität
nach a) 20 % von 100.000 = 20.000 EUR


3/7 Beinwert = 30 % Invalidität
nach a) (25 % von 100.000 = 25.000 EUR) +
nach b) ( 5 % von 200.000 = 10.000)
Summe 35.000 EUR


6/7 Beinwert = 60 % Invalidität =
nach a) (25 % von 100.000 = 25.000 EUR) +
nach b) (25 % von 200.000 = 50.000) +
nach b) (10 % von 300.000 = 30.000)
Summe 105.000 EUR

Gruß
Luise
 
Hallo, Leidensgenossin ;-)

im August 2005 brach ich mir auch das OSG. Das eingesetzte Metall hat bei mir große Beschwerden verursacht. Im September 2006 wurde es entfernt. Das war eine unglaubliche Erleichterung. Immerhin ist es ein Fremdkörper, der dein System nicht zur Ruhe kommen läßt. Insofern - wenn es dir so schlecht geht - würde ich auf jeden Fall eine Entfernung des Metalls erwägen. Schlechter wird es dadurch definitiv nicht.

Bin auch gerade im Prozess der Begutachtung (heute war mein Termin) und stehe dem nicht allzu optimistisch gegenüber.

Die Metallentfernung hat mich jedenfalls im Wohlbefinden ein großes Stück weitergebracht.

Gruss von Fiona
 
Danke für die Antworten!

Einer Abfindung werde ich nicht zustimmen, mal sehen, wie die Versicherung reagiert.

@fiona: Deine Antwort läßt mich hoffen! Für Anfang September ist die Metallentfernung vorgesehen. Ich denke auch, es kann nur besser werden.

Gruß Eva
 
@Luise: Ich habe mich falsch ausgedrückt, die Progression beträgt 250 %, d.h. bei 70 % Invalidität 220 % der Invaliditätssumme. Das Problem ist, dass ich mich mit diesen ganzen Begriffen usw. erst noch anfreunden muß. Als ich die Versicherung abgeschlossen habe, habe ich ja nie damit gerechnet, dass ich sie in Anspruch nehmen muß. Ich dachte ja, Unfälle haben immer nur die anderen!
 
Hallo Eva,

Die Versicherung wird Dir jetzt eine Summe nach ihrer Einschätzung überweisen. Achte wegen dem Zeitablauf im nächsten Jahr auf die Fristen und suche nach einem guten Arzt, den Du vorschlagen kannst. Schau in Ruhe in den FAQ´s nach, da steht einiges dazu.

Gruß von der Seenixe
 
Danke für die Antworten!

Einer Abfindung werde ich nicht zustimmen, mal sehen, wie die Versicherung reagiert.

@fiona: Deine Antwort läßt mich hoffen! Für Anfang September ist die Metallentfernung vorgesehen. Ich denke auch, es kann nur besser werden.

Gruß Eva

Ich drücke dir die Daumen! Eigentlich kann es ja nur besser werden, wenn es jetzt so schlecht ist.

Warum willst du bis September warten? Ist doch lange genug drinnen, das Dings.

[Es ist wohl wirklich so, dass der Vor-Unfall-Zustand nicht mehr hergestellt werden kann. Leider.]
 
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