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Abfindung oder Feststellungstitel ?

Larynx

Nutzer
Registriert seit
10 Sep. 2006
Beiträge
8
Hallo liebe Leute, :)

bin froh, diese Seite gefunden zu haben. Ich brauch Eure Hilfe. Es geht um folgendes: Die Versicherung des Gegners bietet mir nach 4 Jahre hin und her entweder einen Feststellungstittle mit 20 000 Euro , oder 45000 als einmalige Abfindung.

Es geht um einen Behandlungsfehler aus dem Jahr 2002 mit Folge einer einseitigen Stimmbandlähmung und gewisse Schluckstörung. Höchstwahrscheinlich wird keine weitere OP kommen, aber ich bin auf meine Stimme im Beruf absolut angewiesen.:(

Es geht mir konkret um den Feststellungstittel! Was kann ich eig später genau damit bewirken, wie kann ich zB zukünftig Schmerzensgeld geltend machen? Muß ich immer wieder ein GA anfertigen lassen?:confused:
Ich bin auf die ca 25000 Euro nicht angewiesen, verdiene derzeit nicht schlecht und werde in Zukunft auch gut verdienen.
Soll ich nun die 45000 Euro nehmen oder auf Nummer sicher gehen und mich absichern lassen, bin privat und BU -versichert.

Freue mich über jede Antwort !

Danke im Voraus !:)

Larynx
 
Hallo Larynx,
Der Feststellungstitel ist gut, wenn gravierende Spätfolgen zu befürchten sind. Dabei geht es um Folgen, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht voraussehbar sind. Voraussehbare Folgen sind bereits jetzt im Angebot enthalten. Hast Du keinen Anwalt, der Dich eventuell über die Risiken aufklärt? Wenn Du meinst abgesichert zu sein, dann kannst Du auch die Abfindung nehmen, aber dann treibe den Preis der Abfindung noch nach oben. Du wirst sehen, die Versicherung geht darauf ein, um den Fall abzuschließen.

Entscheiden mußt Du, diese Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.

Gruß von der Seenixe
 
hmmm !? 50000 euro oder 23000 euro mit feststellung

Danke für deine antwort!

also wie oben stehen diese beiden alternativen zur verfügung. wenn ich die 23 nehme, was kann ich später noch geltend machen ? weiter schmerzensgeld, weitere behandlungskosten ? inwieferm kann man verdienstausfälle geltend machen?
ich werd in meinem beruf später sehr gut geld verdienen, also kommts auf die 27000 euro nicht an, aber was ist wenn ich wirklich probleme bekomme, dann können ja schnell diese differenz überschritten werden, man weiss ja nie was in 10-20 jahren passiert!


freue mich über deine antwort .
lg
 
Hallo,

zu den später geltend zu machenden Schäden können auch Verdienstausfall usw. gehören. Wenn Du kannst, nimm lieber das Feststellungsurteil es kann sich später wirklich sehr viel mehr auszahlen als jetzt die Summe.
Was genau dazu gehört, dass solltest Du über die Suche im alten Forum finden oder auch Deinen Anwalt befragen.

Gruß von der Seenixe
 
Danke

Hallo Seeniex

im alten Forum gehts ja fast nur um Arbeitsunfälle und sonstige Unfälle, bei mir gehts ja um einen Behandlungsfehler mit nun Angebot der gegnerischen Versicherung zum Vergleich.
Gibts andere hilfreiche links.
Inwiefern könnte sich die Feststellung noch viel mehr auszahlen?? Kannst du paar Beispiele geben.

Vielen Dank dir für die kompetente Tips !

:)
 
Abfindung oder nicht

Hallo Larynx
Bei derart gelagerten Problemen würde ich nie eine Abfindung nehmen sondern immer ein Feststellungsurteil.
Eine Faustregel besagt jedoch, dass die Versicherungen etwa 2/3 der zustehenden Summe freiwillig zahlen.
Was passiert, wenn Du mit dem anderen Stimmband mal Probleme bekommst (nach einer Erkältung oder so)??????????????
Bei einem Feststellungsurteil ist dann die gegnerische Haftpflicht in der Pflicht zu nehmen.
Die gegnerische Haftpflicht muss auch den Verdienstausfall im Fall eines Falles so bezahlen, als wäre das Schadensereignis nicht eingetreten.
Also kann ich seenixe nur beipflichten, mit einem Feststellungsurteil gehst Du immer auf Nummer Sicher. Auch gerade weil Du nach Deinen Aussagen im Beruf auf die Stimme angewiesen bist.
Gruß Gisela
 
Muß es ein Urteil sein?

Hallo liebe Gisela,
Hallo liebe Forum-Teilnehmer,

muß der Feststellungstittel durch ein Gerichtsurteil erreicht werden oder kann es auch durch ein Vergleich abgewickelt werden ?

Worauf muss man bei der Formulierung einer Feststellung achten`....so viele Fragen !!!

Wie sieht es konkret aus, wenn sich aufgrund des Erst-Schadens weitere Probleme / Krankheiten entwickeln, muß das ganze wieder von vorne los, also Gutachten etc.?

Wie kann ich konkret meine Ansprüche wieder geltend machen, Schmerzensgeld Verdienstausfall etc...

Vielen lieben für Eure lieben Antworten
:)
Larynx
 
Feststellungsurteil

Hallo Larynx
Wenn die gegnerische Haftpflicht sich schriftlich verpflichtet für alle aus dem Schadensereignis entstandenen Schäden und Folgeschäden einzustehen, ist das einem Feststellungsurteil gleichgestellt (laut BGH).
Damit bekundet die Versicherung ihren Willen, den Schaden zu begleichen und das ist vor jedem Gericht bindend.
Wenn es zu Folgeschäden kommt und somit zu weiteren Forderungen, ´muss das natürlich von ärztlicher Seite bestätigt werden.
Wenn es in Deinem Fall zu einer Beeinträchtigung des anderen Stimmbandes kommt, kann sich die gegnerische Haftpflicht auch dann nicht aus der Verantwortung stehlen, denn das Ausmass der Problematik ist durch die erste Schädigung entstanden.
Gruß Gisela
 
Hallo liebe Gisela,
Hallo liebe Forum-Teilnehmer,

muß der Feststellungstittel durch ein Gerichtsurteil erreicht werden oder kann es auch durch ein Vergleich abgewickelt werden ?

Worauf muss man bei der Formulierung einer Feststellung achten`....so viele Fragen !!!

Wie sieht es konkret aus, wenn sich aufgrund des Erst-Schadens weitere Probleme / Krankheiten entwickeln, muß das ganze wieder von vorne los, also Gutachten etc.?

Wie kann ich konkret meine Ansprüche wieder geltend machen, Schmerzensgeld Verdienstausfall etc...

Vielen lieben für Eure lieben Antworten
:)
Larynx

Hallo
du solltest in jedem Fall den Tip von Seenixe berücksichtigen und dich anwaltlich von einem Spezialisten für Kunst-/Behandlungsfehler beraten lassen. Es gibt zur Thematik ein interessantes kleines Büchlein "Kunstfehler in der Medizin" von Dirk Christoph Ciper, der auch eine Kanzlei in Düsseldorf hat.
Viel Erfolg!

Micha
 
Bitte noch einmal!

Hallo Micha

nochmals danke für Deinen Beitrag!

Aber wie genau kann ich wenn ich zB aufgrund der Erstschaden nicht arbeiten kann oder nicht so leistungsfähig bin wie früher, dies der Versicherung nachweisen.

Wie muß ich bestimmte Belege oder Arztrechnungen der Versicherung in Rechnung stellen.

Kriegt man dann Rente oder eine MdE, ist ja kein Arbeitsunfall gewesen!

Lg und vielen Dank nochmal

Bitte um dringende Antwort
 
Hallo Gisela
danke für die antwort, also mein rechtsanwalt formuliert nach & 278 " die beklagten verpflichten sich, dem kläger sämtliche künftigen ...immateriellen und materiellen sowie alle weiteren vergangengen Ansprüche .... die infolge des behandlungsfehler entstanden sind und werden, zu ersetzen , soweit diese ansprüche nicht auf sozialversicherungsträger oder sonstige dritte übergegangen sind und übergehen... !

nun bin ja auch privat krankenversichert, wer muß nun für die behandlungenskosten übernehmen ?

hab keine vorstellung was alles darunter fällt ? was sind genau immatrielle schäden ? muß man diese schäden wieder gerichtlich einklagen?

also lohnt sich der feststellungstittel in jedem fall, auch wenn die gegenseite 40 000 euro abfindung zahlen würde?

vielleicht gibts hier einige die als patienten damit erfahrung haben.bitte euch um kommentare bzw antwortenl.
gisela du scheinst dich ja damit richtig auszukennen :)

danke im voraus

larynx
 
schade keine antwort :(

hallo
find es echt schade, daß kaum reaktionen kommen :(
 
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