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Abfindung nach Schlüsselbeinbruch zustimmen?

Alison25

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Jan. 2020
Beiträge
1
Hallo,
Ich bin noch recht neu hier und habe jetzt schon einige Beiträge durchgelesen, konnte aber nicht wirklich etwas finden, was auf meinen Fall passt.
Mit Rechtssachen kenne ich mich absolut nicht aus und musste mir alles neu anlesen, und weil ich jetzt überfordert bin, hoffe ich, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Vorab zu meiner Geschichte:
Ich bin 19 Jahre alt und am 17.08.2019 mit meinem Freund auf einer Seilrutsche in einem Kletterwald zusammengeprallt, und habe darauf hin eine Clavicula-3-Segment-Fraktur erlitten. Er hatte zu 100 Prozent Schuld an dem Vorfall und hat dies seiner Versicherung gegenüber auch geäußert.
Ich war daraufhin vier Tage im Krankenhaus, wurde operiert und habe eine Platte eingesetzt bekommen. Für die nächsten 12 Wochen war ich sehr eingeschränkt, weil eine Frakturheilung nicht nach den prognostizierten sechs Wochen erkennbar war. Ich durfte nur zwei Kilo heben, konnte nicht, wie ich es eigentlich vorhatte, neben dem Studium jobben und bin immer noch in physiotherapeutischer Behandlung.
Nach momentanem Stand soll die Platte jetzt wahrscheinlich bald entfernt werden, obwohl das eigentlich erst für nächsten August veranlasst war, weil ich große Probleme damit habe. Ich habe dauerhaft Nackenschmerzen und kann auf der Schulter immer noch nicht richtig liegen. Zusätzlich dazu werde ich regelmäßig von einem Kribbeln im kleinen Finger geplagt, das an schlechten Tagen auch in ein Taubheitsgefühl umschlagen kann. Meine Ärzte vermuten, dass es von der Platte kommt, aber ob das stimmt bleibt abzuwarten. Das Gewebe an meiner Schulter ist teilweise komplett gefühlslos, und da habe ich wenig Hoffnung, dass sich das durch die Operation verbessert - eher im Gegenteil.

Jetzt ist es so, dass ich mich bereits an die Versicherung meines Freundes gewendet habe, sie haben mir eine Abfindung in Höhe von 2500 Euro angeboten. An sich ein schöner Betrag, aber weil ich Bedenken wegen der zweiten Operation hatte, deren Zeitpunkt und Folgen ich noch nicht kenne, habe ich erwidert, dass ich nur unter Vorbehalt eines guten Verlaufes ohne Spätfolgen zustimmen würde. Ursprünglich wollte ich nur Schmerzensgeld, sie haben jedoch gleich deutlich gemacht, dass nur eine Abfindung in Frage kommt.
Meinen Vorbehalt haben sie abgelehnt, und angeboten, 1000 Euro im Voraus zu bezahlen und danach nochmals auf mich zuzukommen, um eine Abfindung auszuhandeln. Ich möchte allerdings keine Abfindung, vor allem nicht in naher Zukunft, weil ich was meinen Finger und den Nacken anbelangt befürchte, dass es mir vielleicht erhalten bleiben wird.

Ich bin mir unsicher, was ich der Versicherung jetzt antworten soll, und hoffe, dass vielleicht jemand, der sich besser auskennt, mir einen Rat geben kann.
Liebe Grüße,
Alison
 
Hallo Alison25,

herzlich willkommen im Forum. Schön, dass du hergefunden hast.

Du hast ganz richtig gehandelt, dass du einen so frühen Vergleich abgelehnt hast. Erst einmal musst du wissen, wie es mit deiner Schulter ausgeht und ob etwas zurück bleibt.

Falls es so ist - was keiner hofft - und du nicht richtig arbeiten kannst, sind 2.500 Euro evtl. weniger als ein Monatsgehalt. Und das soll dann die evtl. gesundheitlichen Einschränkungen für den Rest deines Lebens ausgleichen?

Was kannst du tun:

1. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, suche dir einen guten Rechtsanwalt. Wenn nein, informiere dich beim VdK o. ä. Einrichgtungen vor Ort, ob es da eine gute Rechtsberatung gibt. Eigentlich müsste die Versicherung deines Freundes auch deinen Anwalt bezahlen. Erkundige dich dahingehend einmal.

2. Lass dir von allen Behandlungen die Unterlagen in Kopie geben und hefte sie chronologisch ab. Lass dir vom Krankenhaus die Kopie deiner Patientenakte geben und den OP-Bericht.

3. Führe ein kleines Tagebuch, notiere dir, was wann passiert ist, welche Einschränkungen du hast (z. B. Schmerzen), wobei du Hilfe brauchst (kochen, putzen, waschen, einkaufen, Fahrten,...) Das muss niemand unentgeltlich machen, du hast ein Recht auf Entschädigung. Suche im Forum mal unter 'Haushsltsführungsschaden'.

4. Die Versicherung muss dir auch alle Unfall bedingten Kosten ersetzen (Krankenhaustagegeld, Kilometerpauschale für alle Fahrten zum Krankenhaus, Physiotherapie, Zuzahlungen für die Medikamente und Krankengymnastik, ja sogar den Verdienstentgang, weil du nicht jobben konntest (musst du natürlich nachweisen, z. B. durch die Tatsache, dass du in den Ferien immer gejobbt hast)...

5. Wenn es geht, lass dir von deinem Freund, der den Unfall verursacht hat, die Kopie seiner Versicherungsunterlagen geben und lies mal nach, was dort steht. Er will dir sicher helfen und dich unterstützen.

Du siehst sicher, allein durch die o. g. Aufzählungen kommt schon eine ganz schöne Summe zusammen - und nun setze das mal in Relation zur angebotenen Summe.

Da du Studentin bist, kannst du das Geld sicher brauchen, aber damit kommst du nicht weit. Hole dir Rückendeckung durch einen Anwalt.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
OLG Düsseldorf v. 02.01.2019: Auswirkungen eines Schlüsselbeinbruchs auf den Haushaltsführungsschaden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 02.01.2019 - 1 U 158/16) hat entschieden:


1. Ausführliche Schilderung der Auswirkungen eines Schlüsselbeinbruchs auf den Haushaltsführungsschaden

2. Gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten. Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinne ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen. Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen

einfach ausgoogeln und weiterlesen :):):):)
 
Hallo Alison ,

du brauchst, die Hilfe von einem RA (muss die gegnerische Versicherung ausgleichen), außer du bist geil auf die paar Lappen €€o_O
und möchtest... dir einen schöne Urlaub gönnen, was ich eigentlich von deinem Intellekt, nicht vermute.
Bist du Rechtsschutz versichert?

Die 1000€ sind ist bloß..... ein billiges Lock-Angebot:D

17.08.2019 ist noch keine Zeit:eek:
Natürlich muss ein Vorbehalt, vertraglich ausgehandelt werden, was bringt dir ein paar €, wenn du in der Zukunft,
ggf. Probleme hast und nicht mehr kannst, wie du willst Beruf-Sport!


zfs 6/2014, Anerkenntnis mit Wirkung eines Feststellungsurteils; Verjährungsfristen; ...

"konnte nicht, wie ich es eigentlich vorhatte, neben dem Studium jobben"
Das würde ich auch, fiktiv geltend machen!

Grüße

Jetzt ist es so, dass ich mich bereits an die Versicherung meines Freundes gewendet habe, sie haben mir eine Abfindung in Höhe von 2500 Euro angeboten. An sich ein schöner Betrag, aber weil ich Bedenken wegen der zweiten Operation hatte, deren Zeitpunkt und Folgen ich noch nicht kenne, habe ich erwidert, dass ich nur unter Vorbehalt eines guten Verlaufes ohne Spätfolgen zustimmen würde. Ursprünglich wollte ich nur Schmerzensgeld, sie haben jedoch gleich deutlich gemacht, dass nur eine Abfindung in Frage kommt.
Meinen Vorbehalt haben sie abgelehnt
, und angeboten, 1000 Euro im Voraus zu bezahlen und danach nochmals auf mich zuzukommen, um eine Abfindung auszuhandeln. Ich möchte allerdings keine Abfindung, vor allem nicht in naher Zukunft, weil ich was meinen Finger und den Nacken anbelangt befürchte, dass es mir vielleicht erhalten bleiben wird.
 
Hallo Alison,
die noch nicht geklärte Frage ist was gemeinsam mit den € 1.000,- acconto verbunden ist. Must Du irgendwas zustimmen, oder irgendeine Vereinbarung unterfertigen - >> dann nur mir Anwalt. Wenn es nur eine Vorauszahlung sein soll, ohne irgendwelche Verpflichtungen oder präjudizielle Wirkung, dann könnte es man überlegen - aber auch nur wenn du absolut klamm in der Kasse bist - sonst Finger weg, und lass Deinen Anwalt die Sache regulieren, doch erst wenn die Spätfolgen so in etwa absehbar sind. Wünsche Dir bei der anstehenden 2. OP alles Gute.
Cisty
 
hallo Alison,

du hast völlig richtig enschieden und reagiert! mit einer abfindung - auch wenn du absolut klamm wärst, wie an anderer stelle geschrieben - hättest du sämtliche (!!) weitere ansprüche verloren. das vor allem schon aus dem grund, dass eine weiter OP (mit unbekanntem/r ausgang/heilung) ansteht. aber auch aus den anderen gründen, die du genannt hast:

Ich habe dauerhaft Nackenschmerzen und kann auf der Schulter immer noch nicht richtig liegen. Zusätzlich dazu werde ich regelmäßig von einem Kribbeln im kleinen Finger geplagt, das an schlechten Tagen auch in ein Taubheitsgefühl umschlagen kann.

hast du erinnerung daran, wie der zusammenstoss erfolgte? welche umstände (körperhaltung, festhalten, stützen, einfach alles was auf eine einwirkung des körpers abstellt) hatte der zusammenprall, welche bereiche wurden betroffen, lag bewusstlosigkeit oder benommenheit vor?

die beschreibung könnte auf beeinträchtigung bestimmter nerven hinweisen, die ggf in mitleidenschaft gezogen wurden. das sollte neurologisch unbedingt abgeklärt werden, wenn nicht schon geschehen. vergleiche auch aufprall mit kfz, hier können ähnliche mechanismen vorliegen.


gruss

Sekundant
 
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