Guten Tag,
schön, dass es dieses Forum gibt!
Einige meiner Fragen wurden mir schon beim Lesen anderer Beiträge beantwortet. So ganz schlau bin ich aber noch nicht geworden.
Letztes Jahr hatte ich eine subcarpitale Humerusfraktur rechts (Oberarmknochenkopf). Die Schulter wurde durch die konservative Behandlung fast steif und mit viel Arbeit kam dann im Laufe der Zeit wieder Bewegung rein. Allerdings ganz sicher nicht mehr so wie es mal war. Das hat mir auch der Orthopäde in der "ärztlichen Feststellung" (Formularvorlage der Versicherung) bestätigt:
Folgende Körperteile bzw. Körperfunktionen sind auf Dauer beeinträchtigt:
"rechtes Schultergelenk"
Die dauernde Funktionsbeeinträchtigungen sind
"Belastungsminderung des rechten Schultergelenks, Einschränkung der Abduktionsbeweglichkeit."
Letzte Woche kam das Schreiben der Versicherung:
- "Leider liegen uns keine medizinischen Unterlagen vor anhand derer wir uns ein aussagekräftiges Bild über die Unfallverletzung und der daraus resultierenden dauernden Funktionsbeeinträchtigung machen können" (ja warum das denn? Sie hätten diesen Wunsch doch dem Formular anheften können, das der Arzt für die ausgefüllt hat?)
- Trotzdem bieten sie im Interesse einer beschleunigten und unbürokratischen Abwicklung eine abschließende Regulierung an.
- Sie berücksichtigen ihre Erfahrungswerte in vergleichbaren Fällen und gehen von einem Dauerinvaliditätsgrad von 1/14 aus - also 5%.
Wenn ich mit diesem Vorschlag einverstanden bin, soll ich die Abfindungserklärung unterschreiben - ansonsten kommt der Gutachter dran.
Meine Frage an die Wissenden hier: Ist aufgrund der Aussagen meines Arztes die Einschätzung 1/14 okay?
Eine Kollegin hatte kurz vor mir den gleichen Bruch - und bei ihr war es 1/7.
schön, dass es dieses Forum gibt!
Einige meiner Fragen wurden mir schon beim Lesen anderer Beiträge beantwortet. So ganz schlau bin ich aber noch nicht geworden.
Letztes Jahr hatte ich eine subcarpitale Humerusfraktur rechts (Oberarmknochenkopf). Die Schulter wurde durch die konservative Behandlung fast steif und mit viel Arbeit kam dann im Laufe der Zeit wieder Bewegung rein. Allerdings ganz sicher nicht mehr so wie es mal war. Das hat mir auch der Orthopäde in der "ärztlichen Feststellung" (Formularvorlage der Versicherung) bestätigt:
Folgende Körperteile bzw. Körperfunktionen sind auf Dauer beeinträchtigt:
"rechtes Schultergelenk"
Die dauernde Funktionsbeeinträchtigungen sind
"Belastungsminderung des rechten Schultergelenks, Einschränkung der Abduktionsbeweglichkeit."
Letzte Woche kam das Schreiben der Versicherung:
- "Leider liegen uns keine medizinischen Unterlagen vor anhand derer wir uns ein aussagekräftiges Bild über die Unfallverletzung und der daraus resultierenden dauernden Funktionsbeeinträchtigung machen können" (ja warum das denn? Sie hätten diesen Wunsch doch dem Formular anheften können, das der Arzt für die ausgefüllt hat?)
- Trotzdem bieten sie im Interesse einer beschleunigten und unbürokratischen Abwicklung eine abschließende Regulierung an.
- Sie berücksichtigen ihre Erfahrungswerte in vergleichbaren Fällen und gehen von einem Dauerinvaliditätsgrad von 1/14 aus - also 5%.
Wenn ich mit diesem Vorschlag einverstanden bin, soll ich die Abfindungserklärung unterschreiben - ansonsten kommt der Gutachter dran.
Meine Frage an die Wissenden hier: Ist aufgrund der Aussagen meines Arztes die Einschätzung 1/14 okay?
Eine Kollegin hatte kurz vor mir den gleichen Bruch - und bei ihr war es 1/7.