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Abfindung nach Humerusfraktur

kendra

Nutzer
Registriert seit
31 Mai 2008
Beiträge
2
Guten Tag,

schön, dass es dieses Forum gibt!

Einige meiner Fragen wurden mir schon beim Lesen anderer Beiträge beantwortet. So ganz schlau bin ich aber noch nicht geworden.

Letztes Jahr hatte ich eine subcarpitale Humerusfraktur rechts (Oberarmknochenkopf). Die Schulter wurde durch die konservative Behandlung fast steif und mit viel Arbeit kam dann im Laufe der Zeit wieder Bewegung rein. Allerdings ganz sicher nicht mehr so wie es mal war. Das hat mir auch der Orthopäde in der "ärztlichen Feststellung" (Formularvorlage der Versicherung) bestätigt:

Folgende Körperteile bzw. Körperfunktionen sind auf Dauer beeinträchtigt:
"rechtes Schultergelenk"
Die dauernde Funktionsbeeinträchtigungen sind
"Belastungsminderung des rechten Schultergelenks, Einschränkung der Abduktionsbeweglichkeit."

Letzte Woche kam das Schreiben der Versicherung:
- "Leider liegen uns keine medizinischen Unterlagen vor anhand derer wir uns ein aussagekräftiges Bild über die Unfallverletzung und der daraus resultierenden dauernden Funktionsbeeinträchtigung machen können" (ja warum das denn? Sie hätten diesen Wunsch doch dem Formular anheften können, das der Arzt für die ausgefüllt hat?)
- Trotzdem bieten sie im Interesse einer beschleunigten und unbürokratischen Abwicklung eine abschließende Regulierung an.
- Sie berücksichtigen ihre Erfahrungswerte in vergleichbaren Fällen und gehen von einem Dauerinvaliditätsgrad von 1/14 aus - also 5%.

Wenn ich mit diesem Vorschlag einverstanden bin, soll ich die Abfindungserklärung unterschreiben - ansonsten kommt der Gutachter dran.

Meine Frage an die Wissenden hier: Ist aufgrund der Aussagen meines Arztes die Einschätzung 1/14 okay?
Eine Kollegin hatte kurz vor mir den gleichen Bruch - und bei ihr war es 1/7.
 
Hi Kendra,
die Antwort hast du dir schon selbst gegeben. Wenn deine Kollegin mit einer vergleichbaren Verletzung besser abschneidet bleibt nur eins übrig.
Dieses für die Versicherung günstige "Angebot" dankend ablehnen.
Wenn es zu einer Begutachtung kommt, bitte darauf achten das die unverletzte Schulter auch geröngt wird. Die Versicherung könnte irgendwann auf die Idee kommen ein Teil der Komplikationen sind Verschleiß.Dann ist meistens gut diese Bilder zu haben.

Rexibaer
 
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Würden sich denn Belastungsminderung und Bewegungseinschränkung auf dem Röntgenbild überhaupt feststellen lassen?

Wenn ich widerspreche: Kommt dann sofort der Gutachter dran oder besteht die Chance, dass sie dann einfach erhöhen? So nach dem Motto "einen Versuch war's wert?"
 
Hi Kendra,
ein Röntgenbild deiner gesunden Schulter wird als Vergleich dienen (Beweissicherung). Wenn man davon ausgeht das vor dem Unfall normaler Verschleiß vorgelegen hat. Diese Aufnahme währe für den Fall das die Gegnerische Seite den Verschleiß für einen Teil deiner Beschwerden ins Spiel bringt schon wichtig.
Deine rechte Schulter wird ja jetzt durch Fehl und Überbelastung mehr abgenutzt.
Eine Frage noch. Ist nach dem Unfall ein MRT gemacht worden?
Thypisch für solche Unfälle sind nämlich auch Verletzungen der Rotatorenmanschette.
Auf einen Wiederspruch kann ich nur zuraten. Was hast du denn zu verlieren?
Viel Glück
Rexibaer
 
Hallo Kendra,

Dein behandelnder Orthopäde hat in seiner "ärztlichen Feststellung" bestätigt:

"Belastungsminderung des rechten Schultergelenks, Einschränkung der Abduktionsbeweglichkeit."

Ob die Einschätzung des Versicherers mit 1/14 Armwert richtig ist, kann Dir hier keiner sagen. Frag doch den Arzt.

Ein privater Versicherer ist keine Behörde und erteilt keine Bescheide. Dem Abfindungsvorschlag kannst Du nicht widersprechen, Du akzeptierst den Vorschlag oder nicht.

Ob Deine Kollegin genau den gleichen Bruch hatte und nun (oder später) in gleichem Umfang wie Du beeinträchtigt ist und ihre 1/7 richtig sind, kannst Du nicht beurteilen.

Gruß
Luise
 
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