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Abfindung JA oder NEIN

Arnt

Nutzer
Registriert seit
25 Jan. 2007
Beiträge
7
Hallo zusammen mein Name ist Arnt,

vor einiger Zeit hatte ich einen Beitrag über meinen Bruder (mitlerweile 25 Jahre alt) in diesem Forum geschrieben wo uns durch die Antworten sehr geholfen wurde, DANKE. (Autounfall wobei der Fahrer ums Leben kam)

Der Anwalt von meinem Bruder hat eine Schmerzensgeldsumme von ca. 150000 € erreicht, wobei wir uns jetzt aber fragen ob wir mit dieser Abfindung die ganze Situation abschliesen sollen oder nicht, ich denke nähmlich nicht.

Ich finde dass eine Sicherheit erstellt werden muß, wenn mein Bruder unfallbedingte Folgeschäden erleidet und seinen umgeschulten Beruf nicht weiter ausüben kann.


Um es mal zu übertreiben: Wenn er z.B aufgrund seiner Rückenprobleme im Rollstuhl sitzen muß und seinen umgeschulten Beruf nicht mehr ausüben kann wird er als berufsunfähig eingestuft und bekommt vielleicht max. 700 € von der LVA. Wer bezahlt ihm dann aber die Differenz zu dem was er vorher verdient hat.

Meine Fragen wären, um den Anwalt irgendwo auch zu unterstützen,

- was müßte, um so etwas abzuschließen, in solch einem
Vertrag berücksichtigt werden, wenn in 20 Jahren Fölge-
schäden auftreten würden.

- Auf was ist zu achten?

- Wo kann man sich Informieren außer beim eigenen Anwalt?

Gruß Arnt
 
Hallo Arndt,

ich kenne zwar nicht den genauen Hintergrund Eurer Geschichte, aber 150.000 Euro erscheinen mir viel zu wenig.

Das wäre bei einem monatlichen Einsatz von ca 833,00 Euro eine Reichweite von nur 15 Jahren.

Eventuelle Unklarheiten oder Uunvorhergesehenes nicht eingeschlossen.

Und dann?

Es gibt so den schönen Spruch.....man soll dem Geld entgegengehen und nicht hinterherlaufen.

Mein Tipp. wende Dich mal an die Ärztekammer und deren Gutachterkommision, weiter kannst Du Dich bei dem früheren Reichsbund, heute Sozialverband mal informieren.
Ich habe beim Sozialverband auch mal nachgefragt, ob Erfahrungen mit den entsprechenden Gutachtern vorliegen. Gerade dieser Verband hat Erfahrungen.
Dann wäre auch hilfreich, sich nach einem wirklich auf dem Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt zu erkundigen. Frage mal bei der Anwaltskammer nach.
Versuche auch mal über das net, Abeilung www.recht.de, Urteile des Sozialgerichtes etc. herauszufinden, die ähnlich Kontruiert sind. Wenigstens als Anhaltspunkt oder Richtlinie zu werten. Und dann wäre da noch die gute alte Bibliothek. Ist zwar alles recht mühsam, aber nützt alles nichts.

Es ist ein so komplexes Thema, da ist gutes Vorabinfomieren einfach wichtig.

Gesundheit kann eben nicht gekauft werden.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen

Schönen Sonntag noch.
 
Vielen Dank Reickja!

Die Mühe sollte man sich schon machen, allein um den Versicherungen verständlich zu machen das man auch eine gewissen Druck ausüben kann!

Gruß Arnt
 
Hallo Arnt,

du schreibst Schmerzensgeldabfindung sprich also die inmateriellen Schaden.

Wenn ich dich richtig wiedergebe, dann meinst du eine Gesamtabfindung, also
materielle und inmaterielle Schäden. (materielle = Verdienstausfallschaden, etc.)

Auf keinen Fall die materiellen Schäden abfinden, wenn dann event. die inmateriellen Schäden. (Schmerzensgeld)

Ich gebe dir Recht mit deinen Bedenken, wenn dein Bruder nach einer event. Umschulung keinen Shop findet oder nicht mehr arbeiten kann und dann Harz 4

Die 150000 € wären schnell verbraten und von der DRV, wenn überhaupt
700 €?

Natürlich würde sich die Versicherung freuen, wenn diese deinen Bruder ganz abfinden könnten, aber das Risiko ist event. zu groß wie du schon sagtest.

Natürlich müsste die Aufgabe des Umschulungsberufes z. B. ""unfallbedingt"" bzw. Unfallkausal nachzuweisen sein.

Was meint euer Anwalt?

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Arndt

Lasst Euch auf keinen Fall auf eine Abfindung ein.
Wir haben auch eine Schmerzensgeldforderung in dieser Höhe gestellt aber die Forderung dazu,dass der Schmerzensgeldanspruch offen gelassen wird bei Verschlechterung des Zustandes und einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung für die nächsten 30 Jahre.
Unser Anwalt hat es auch als eine reine Zwischenabrechnung aufgeführt.
Ich weiß nicht,wie der Zustand Deines Bruders ist,aber dem Alter nach wird es wahrscheinlich so sein dass der Fall nie ganz geschlossen werden sollte da die Spätfolgen nicht vorhersehbar sind.
Sind in den Gutachten keine Prognosen zu den Folgeschäden gestellt worden?
Ich habe mich auch bei Bekannten die bei einer großen Versicherung arbeiten erkundigt und die haben alle davon abgeraten da es nur von Nachteil für die Geschädigten ist.
Was ist in der Zukunft?
Keiner kann voraussehen,wie sich der Zustand verändert.
Bei Michi ist es der Rollstuhl der auf ihn zukommt,was helfen ihm da popelige 150000.
Es werden Verdienstausfälle kommen,evtl Teilzeitbeschäftigung und wer zahlt den Rest drauf?
Also gut überlegen und rechnen.
Alles Liebe und viel Glück
michisma
 
Mit unserem Anwalt haben wir uns bezüglich einer Zukunftsabsicherung noch nicht in Verbindung gesetzt, weil wir uns auch erst einmal schlau machen wollten. Aber durch weitere Telefongespräche wurde mir das gleiche wie von euch geraten. Weiter wurde mir geraten in diesem Forum noch folgendes zu fragen:

Wer kann mir ein Vertragswortlaut sagen, damit Fölgeschäden berücksichtigt werden?

Bei der Mitteilung von michisma kann man schon erkennen wie solch ein Wortlaut aussehen könnte.


Gruß Arnt
 
Hallo Arndt

Euer Anwalt müßte doch die Vorgehensweise kennen,die man einhält.
Ihr fordert Schadensersatz und berechnet auch die anderen Auslagen wie Fahrtkosten,Rezeptgebühren,Zuzahlungen bei Krankengymnastik und so weiter.

Belege aufheben ist immer gut,auch Anzahl der Fahrten am besten mit Datum und die Kilometer.

Anhand der oder des Gutachten ist ja bereits alles zu dem Zeitpunkt aktuelles festgestellt worden.

Die evtl Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Beeinträchtigungen daraus werden mit aufgestellt.

Dann das Alter und die Folgen für Berufs und Privatleben.

Der Schmerzensgeldanspruch muß offen gelassen werden im Hinblick auf eintretende Verschlechterungen bei der MdE und einem Verzicht auf Verjährung für die nächsten 30 Jahre.

Der Mandant muß dabei hinsichtlich des Vorbehaltes so gestellt werden,als wenn er ein Feststellungsurteil gleichen Inhalts gegen den Haftpflichtversicherer bzw Versicherungsnehmer erwirkt hätte.

Dann den Verdienstausfall,bei Michi die Lehre die er nicht beginnen kann wegen seiner Behinderung.

Das muß aber auch offen bleiben wie beim Schmerzensgeld.

Dann ein künftiger Aufwand an Fahrkosten und Zuzahlungen.

Und ganz wichtig der Rentenschaden.Ja nicht vergessen.

Wennn Euer Anwalt daraus nichts machen kann,würde ich dringend raten ihn zu wechseln.
Ich hoffe,das hilft Euch weiter.
Viel Glück
michisma
 
Hallo Arnt,

Beispiel: Abfindungserklärung Formulierung

Grüsse

Siegfried21


Hiermit erklären wir, ............................................... (Name der Versicherung), dass wir verpflichtet sind, alle zukünftigen materiellen wie immateriellen Schäden von Herrn/Frau .........................., die aus dem Verkehrsunfall vom ......................... (Datum) in ........................... (Ort) resultieren in vollem Umfang / gemäß der Haftungsquote von ....... % zu ersetzen, sofern der Ersatzanspruch nicht an Dritte übergegangen ist. Diese Erklärung soll die Wirkung eines gerichtlichen Feststellungsurteils haben, auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet.

...............................................
Ort, Datum und Unterschrift


Z. B.

Vorbehalten bleiben weitere unfallbedingte, immaterielle Ansprüche für den
Fall weiter Verschlechterungen bzw. operativer Behandlungsmaßnahmen
sowie unfallbedingte materielle Schäden.
 
Hallo, bitte keine kompletten Artikel kopieren MfG Seenixe


Hallo Arndt ich bin der Aydin.

Hatte im Jahr 1996 auch einen sehr schweren Motoradunfall.
Seither bin ich erwerbsunfähig und erhalte monatlich eine rente von ca .750 euro
Mein tip an dich .
Lass dich über einen Fachanwalt für Verkehrrecht sehr gut informieren der das maximale rausholt .
Es gibt verschiedene Fachbücher wo du auch selber schauen kannst welche positionen in frage kommen zu empfehlen .
Münchener Anwaltshandbuch Strasenverkehrsrecht herausgegeben von Hans Buschbell .
Bei gutem vorbereiten auf die Abfindung/Vergleich- kapitalisierung holst du mehrere positionen raus z.b.
vermehrte Bedürfnisse
haushaltsführungsschaden
heilbehandlungskosten
erwerbsschaden u.s.w.
 
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