Hallo zusammen mein Name ist Arnt,
vor einiger Zeit hatte ich einen Beitrag über meinen Bruder (mitlerweile 25 Jahre alt) in diesem Forum geschrieben wo uns durch die Antworten sehr geholfen wurde, DANKE. (Autounfall wobei der Fahrer ums Leben kam)
Der Anwalt von meinem Bruder hat eine Schmerzensgeldsumme von ca. 150000 € erreicht, wobei wir uns jetzt aber fragen ob wir mit dieser Abfindung die ganze Situation abschliesen sollen oder nicht, ich denke nähmlich nicht.
Ich finde dass eine Sicherheit erstellt werden muß, wenn mein Bruder unfallbedingte Folgeschäden erleidet und seinen umgeschulten Beruf nicht weiter ausüben kann.
Um es mal zu übertreiben: Wenn er z.B aufgrund seiner Rückenprobleme im Rollstuhl sitzen muß und seinen umgeschulten Beruf nicht mehr ausüben kann wird er als berufsunfähig eingestuft und bekommt vielleicht max. 700 € von der LVA. Wer bezahlt ihm dann aber die Differenz zu dem was er vorher verdient hat.
Meine Fragen wären, um den Anwalt irgendwo auch zu unterstützen,
- was müßte, um so etwas abzuschließen, in solch einem
Vertrag berücksichtigt werden, wenn in 20 Jahren Fölge-
schäden auftreten würden.
- Auf was ist zu achten?
- Wo kann man sich Informieren außer beim eigenen Anwalt?
Gruß Arnt
vor einiger Zeit hatte ich einen Beitrag über meinen Bruder (mitlerweile 25 Jahre alt) in diesem Forum geschrieben wo uns durch die Antworten sehr geholfen wurde, DANKE. (Autounfall wobei der Fahrer ums Leben kam)
Der Anwalt von meinem Bruder hat eine Schmerzensgeldsumme von ca. 150000 € erreicht, wobei wir uns jetzt aber fragen ob wir mit dieser Abfindung die ganze Situation abschliesen sollen oder nicht, ich denke nähmlich nicht.
Ich finde dass eine Sicherheit erstellt werden muß, wenn mein Bruder unfallbedingte Folgeschäden erleidet und seinen umgeschulten Beruf nicht weiter ausüben kann.
Um es mal zu übertreiben: Wenn er z.B aufgrund seiner Rückenprobleme im Rollstuhl sitzen muß und seinen umgeschulten Beruf nicht mehr ausüben kann wird er als berufsunfähig eingestuft und bekommt vielleicht max. 700 € von der LVA. Wer bezahlt ihm dann aber die Differenz zu dem was er vorher verdient hat.
Meine Fragen wären, um den Anwalt irgendwo auch zu unterstützen,
- was müßte, um so etwas abzuschließen, in solch einem
Vertrag berücksichtigt werden, wenn in 20 Jahren Fölge-
schäden auftreten würden.
- Auf was ist zu achten?
- Wo kann man sich Informieren außer beim eigenen Anwalt?
Gruß Arnt