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Abfindung: JA oder NEIN

Kim

Nutzer
Registriert seit
9 März 2007
Beiträge
2
Nach einem Autounfall bei dem u.a. einer meiner Lendenwirbel gebrochen ist, steht nun die letzte Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung ins Haus. Ich werde wahrscheinlich eine Einmalzahlung angeboten bekommen, damit die Sache dann abgeschlossen ist.
Jetzt sagt mir aber jeder, daß ich das nicht machen soll, da vielleicht noch Spätfolgen auftreten könnten und ich lieber eine monatliche Rentenzahlung (oder so was) verlangen soll.

Meine Frage jetzt (da mein Anwalt sagt, das es so eine monatliche Sache nicht gibt und nur eine Einmalzahlung möglich ist), was soll ich tun, was stimmt Hat mein Anwalt recht und wo bekomme ich da handfeste Infos.

Wenn ich die Einmalzahlung annehme und wirklich Spätfolgen (mit verbundenen Kosten) auftreten, zahlt das dann meine Versicherung, oder sagen die dann NÖ

Irgendjemand hier, der mir helfen kann...
 
Hallo Kim,

mit etwas mehr Infos ist es leichter, dir zu raten.

Mit der Einmalzahlung.. meinst du für Schmerzensgeld oder Schadensersatz oder beides? Geht es um einen Vergleich? Wurde kein Feststellungsurteil beantragt?

Wann war der Unfall?
Welche Verletzung hattest du? Kompressionfraktur / Berstungsfraktur etc., welcher Wirbel?
Wurde eine MdE festgestellt (durch ein Gutachten)?
Ist der Wirbel in der Höhe gemindert?
Hast du jetzt noch Beschwerden?

Es kommt drauf an, ob deine Wirbelsäule in der Statik verändert ist. Wenn ja, dann muss mit Spätschäden gerechnet werden. Aber schreibe bitte erstmal nähere Angaben. Dann können wir dir raten.

Gruß
Cindy
 
Hallo Kim,

mit etwas mehr Infos ist es leichter, dir zu raten.

Mit der Einmalzahlung.. meinst du für Schmerzensgeld oder Schadensersatz oder beides? Geht es um einen Vergleich? Wurde kein Feststellungsurteil beantragt?

Wann war der Unfall?
Welche Verletzung hattest du? Kompressionfraktur / Berstungsfraktur etc., welcher Wirbel?
Wurde eine MdE festgestellt (durch ein Gutachten)?
Ist der Wirbel in der Höhe gemindert?
Hast du jetzt noch Beschwerden?

Es kommt drauf an, ob deine Wirbelsäule in der Statik verändert ist. Wenn ja, dann muss mit Spätschäden gerechnet werden. Aber schreibe bitte erstmal nähere Angaben. Dann können wir dir raten.

Gruß
Cindy
Eine Einmalzahlung für's Schmerzensgeld.
Unfall war im November 2005.
Berstungsfraktur des 1. Lendenwirbels und Bruch des Sprunggelenks im rechten Fuß.
Was ist ein MdE?
Ob der Wirbel in der Höhe gemindert ist, weiß ich nicht. Habe vor ein paar Tagen die Metallentfernung gehabt.
Habe jetzt noch Beschwerden, tut eben noch sehr weh und heben kann ich auch noch nichts. Nächste Woche geht die ReHA wieder los.

Habe nochmal nachgeschaut wegen MdE.
Also, ich kann keine 8 Stunden mehr am Stück im Sitzen arbeiten. Aber wo kann ich MdE oder GdB feststellen lassen?
Nebenher läuft natürlich noch der Erwerbsschaden.
Das Feststellungsurteil - beantragt das mein Anwalt? Hätter er da nicht von selbst drauf kommen können? Ich habe sp das Gefühl, das mein Anwalt mich zu einer Einmalzahlung "drängen" will...
Auch habe ich gehört, daß bei einer Behinderung von unter 20% keine Zahlung stattfindet (oder so ähnlich), stimmt das.
Sorry wenn ich Dich mit Fragen löchere...aber bin froh das mir jemand antwortet! Danke schonmal!
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch habe ich gehört, daß bei einer Behinderung von unter 20% keine Zahlung stattfindet (oder so ähnlich), stimmt das.
Sorry wenn ich Dich mit Fragen löchere...aber bin froh das mir jemand antwortet! Danke schonmal![/quote]

Hallo Kim,
stimmt das man eine Behinderung von mind. 20 % brauch um anspruch zu haben!
LG
vini
 
Hallo kim,

du kannst so viele Fragen stellen wie du magst ;)

Ich hatte auch einen Berstungsbruch LWK 1.
Auch mein Anwalt wollte mir eine Abfindung schmackhaft machen (ich wollte dich schon danach fragen *g)
Vorerst habe ich abgelehnt - das Angebot war ein Witz, wobei es nur um den materiellen Schaden ging. Schmerzensgeld habe bereits erhalten.
Was du bzgl. 20% gehört hast, betrifft sicher BG-Leistungen. Du klagst zurzeit aber gegen die Haftpflichtvers. und das fällt unter das Zivilprozeßrecht.

Wonach das Schmerzensgeld bemessen wird, kannst du hier nachlesen:
Schmerzensgeldbemessung

Es kommt also auch auf den Dauerschaden an - also die MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese wird in der Regel durch einen Gutachter festgestellt.
Dein Anwalt wird doch sicher eine bestimmte Summe gefordert haben. Dazu kannst du mir auch gern eine PN schicken, wenn du es nicht öffentlich schreiben möchtest.

Wichtig ist (falls du keine Abfindung möchtest), dass du ein Feststellungsurteil erwirkst.
Feststellungsurteil

Dies ist sowohl für immateriellen (Schmerzensgeld) wie auch materiellen Schaden möglich.
Auf der o.g. Seite findest du sehr viel Information, wenn du oben im menue auf 'Lexikonstart' gehst - auch zum materiellen Schaden, wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden! etc.

Nicht nur ich habe die Erfahrung gemacht, dass man als Mandant informiert sein muss und selbst auf Ansprüche achten muss. Dein Anwalt wird dich beraten (und gern einen Vergleich vorschlagen), aber du entscheidest.
Inzwischen lasse ich mir jeden Schriftsatz, den mein RA an das Gericht schicken möchte, zuvor per Mail zusenden und lasse ändern, was mir nicht recht ist.

Bei deiner Verletzung würde ich keinen Vergleich schliessen, es ist verlockend so schnell Geld zu bekommen, aber was ist in 10 Jahren? Nach einer Berstungsfraktur bleibt meist auch nach OP eine Fehlstellung der WS und dies wirkt sich aus. Ich war erst kürzlich wieder zum MRT und dachte, dass meine Bandscheibenvorfälle in der BWS das Problem sind. Aber nach nun 6 1/2 Jahren leiden immer mehr die angrenzenden Bewegungssegmente unter der Fehlstellung und machen Beschwerden (lt. Arzt).

Dein Schmerzensgeld bekommst du auch durch die Klage. Ich würde allerdings den Anwalt darauf ansprechen, ob du nicht eine Begutachtung verlangen kannst. Dies ist ja auch nachher für den Haushaltsführungsschaden wichtig.
Ein Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover bescheinigt mir Schmerzen bei längerem Sitzen, Gehen und Stehen und bei Belastung. Ebenso, dass ich meinen Haushalt nicht ohne Hilfe führen kann, also nur leichte Tätigkeiten ausführen kann.

Du siehst, es können in den Jahren Beschwerden bestehen bleiben bzw. dazu kommen und daher ist es ratsam, sich Zeit zu nehmen, den Schaden durchzusetzen und für die nächsten 30 Jahre ein Feststellungsurteil zu haben.
Entscheiden musst du allein.

Du kannst mir auch gern eine PN schicken, falls du per Mail Austausch wünscht. Ich habe den Eindruck, dass dein Anwalt eher an sich bei der ganzen Sache denkt.

War es ein Wegeunfall - hast du also auch mit der BG zu tun?

Liebe Grüße
Cindy

PS: Du solltest dir unbedingt Arzt-/Klinikberichte, Röntgenbilder usw. besorgen. Ich habe mir Kopien von der KH-Akte geben lassen. Röntgenbilder etc. nie bei Begutachtungen zurück lassen. Schon viele sind verschwunden, so auch meine.
 
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