Hallo kim,
du kannst so viele Fragen stellen wie du magst
Ich hatte auch einen Berstungsbruch LWK 1.
Auch mein Anwalt wollte mir eine Abfindung schmackhaft machen (ich wollte dich schon danach fragen *g)
Vorerst habe ich abgelehnt - das Angebot war ein Witz, wobei es nur um den materiellen Schaden ging. Schmerzensgeld habe bereits erhalten.
Was du bzgl. 20% gehört hast, betrifft sicher BG-Leistungen. Du klagst zurzeit aber gegen die Haftpflichtvers. und das fällt unter das Zivilprozeßrecht.
Wonach das Schmerzensgeld bemessen wird, kannst du hier nachlesen:
Schmerzensgeldbemessung
Es kommt also
auch auf den Dauerschaden an - also die MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese wird in der Regel durch einen Gutachter festgestellt.
Dein Anwalt wird doch sicher eine bestimmte Summe gefordert haben. Dazu kannst du mir auch gern eine PN schicken, wenn du es nicht öffentlich schreiben möchtest.
Wichtig ist (falls du keine Abfindung möchtest), dass du ein Feststellungsurteil erwirkst.
Feststellungsurteil
Dies ist sowohl für immateriellen (Schmerzensgeld) wie auch materiellen Schaden möglich.
Auf der o.g. Seite findest du sehr viel Information, wenn du oben im menue auf 'Lexikonstart' gehst - auch zum materiellen Schaden, wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden! etc.
Nicht nur ich habe die Erfahrung gemacht, dass man als Mandant informiert sein muss und selbst auf Ansprüche achten muss. Dein Anwalt wird dich beraten (und gern einen Vergleich vorschlagen), aber
du entscheidest.
Inzwischen lasse ich mir jeden Schriftsatz, den mein RA an das Gericht schicken möchte, zuvor per Mail zusenden und lasse ändern, was mir nicht recht ist.
Bei deiner Verletzung würde ich keinen Vergleich schliessen, es ist verlockend so schnell Geld zu bekommen, aber was ist in 10 Jahren? Nach einer Berstungsfraktur bleibt meist auch nach OP eine Fehlstellung der WS und dies wirkt sich aus. Ich war erst kürzlich wieder zum MRT und dachte, dass meine Bandscheibenvorfälle in der BWS das Problem sind. Aber nach nun 6 1/2 Jahren leiden immer mehr die angrenzenden Bewegungssegmente unter der Fehlstellung und machen Beschwerden (lt. Arzt).
Dein Schmerzensgeld bekommst du auch durch die Klage. Ich würde allerdings den Anwalt darauf ansprechen, ob du nicht eine Begutachtung verlangen kannst. Dies ist ja auch nachher für den Haushaltsführungsschaden wichtig.
Ein Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover bescheinigt mir Schmerzen bei längerem Sitzen, Gehen und Stehen und bei Belastung. Ebenso, dass ich meinen Haushalt nicht ohne Hilfe führen kann, also nur leichte Tätigkeiten ausführen kann.
Du siehst, es können in den Jahren Beschwerden bestehen bleiben bzw. dazu kommen und daher ist es ratsam, sich Zeit zu nehmen, den Schaden durchzusetzen und für die nächsten 30 Jahre ein Feststellungsurteil zu haben.
Entscheiden musst du allein.
Du kannst mir auch gern eine PN schicken, falls du per Mail Austausch wünscht. Ich habe den Eindruck, dass dein Anwalt eher an sich bei der ganzen Sache denkt.
War es ein Wegeunfall - hast du also auch mit der BG zu tun?
Liebe Grüße
Cindy
PS: Du solltest dir unbedingt Arzt-/Klinikberichte, Röntgenbilder usw. besorgen. Ich habe mir Kopien von der KH-Akte geben lassen. Röntgenbilder etc. nie bei Begutachtungen zurück lassen. Schon viele sind verschwunden, so auch meine.