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Abfindung, ist das sinnvoll

Hallo Karen,

ich werde mal chronologisch nach Deinem Brief versuchen zu antworten:

Die gegenerische Haftpflichtversicherung hat keinen Anspruch darauf, dass Du eine Abfindungserklärung unterschreibst, schon garnicht eine endgültige, ohne die diskutierten Vorbehalte. Unsinnig ist, dass es im Rahmenn einer Abfindung KEINEN Vorbehalt gibt. Die gibt es sehr wohl, sowohl materiell als auch immateriell. Die Versicherung will nur NICHT . Versicherungen wollen immer einen vorbehaltlosen Vergleich. Die beste Schadenakte aus Sicht der Versicherung ist immer die, die voll erledigt im Keller liegt !!
Da Du bereits Vorschüsse erhalten hast, ist die Verjährung schon aus diesem Grund gehemmt. Aber auch wegen der Verhandlungen. Hierzu später mehr.
Im Prozessfall ist es in der Regel so, dass die Versicherung Dich klaglos stellt, d.h., dass sie die Beträge zahlt, die sie für angemessen hält. Hintergrund ist, dass Du dann das volle Prozessrisiko trägst.Beispiel: Du willst 30000 EUR haben, die Versicherung will aber nur 20000 zahlen, dann zahlt sie die 20000 und stellt Dich damit klaglos, den Rest von 10000 klagst Du ein. Sagt der Richter die gezahlten 20000 seien genug, dann verlierst Du den Prozess und zahlst sowohl Deinen Anwalt, den Anwalt der Versicherung und die angefallen Gerichtskosten.Das wäre dann das worst case für Dich. Die bereits gezahlten 20000 kannst Du natürlich behalten. Eigentlich dürfte jeder Richter Deinem Wunsch nach den begehrten Vorbehalten positiv sehen, d.h. anerkennen. Warum die Versichertung das aussergerichtlich nicht macht, ist unverständlich, sie vergibt sich ja nichts. Sie geht ja auch kein Risiko ein, wenn kein weiterer Schaden bei Dir eintritt, ist die Sache sowieso erledigt. Also spitz Deinen Anwalt an, neu zu verhandeln, aber erst nach der Op, damit Du sicher bist, dass keine weiteren Komplikationen eintreten. Und wie gesagt, die weitere Op ist schmerzensgeld erhöhend.Wenn jetzt keine MDE mehr vorhanden ist, hast Du auch keinen weiteren Haushaltsführungsschadenanspruch, Aber was war in der Vergangenheit? Du warst ja eine gewisse Zeit zu 100% AU, dann hast Du für den Zeitraum einen vollen Anspruch. Und dann weiter abstufend , je nach Prozentsatz. Beispiel: 70,60,50% etc.
In Deutschland ist die Kfz Versicherung eine sogenannte Pflichtversicherung, d.h. dass jeder verpflichtet ist, eine Kfz Versicherung abzuschliessen. Und dafür gibt es das Pflichtversicherungssetz. Das sieht besondere Verjährungszeiten vor. D.h., wenn Du Deinen Direktanspruch bei der Versicherung anmeldest, ist die Verjährung sofort gehemmt, (Bis zu 10 Jahren)bis zur endgültigen Endscheidung der Versicherung. Postiv (sie erkennt an) oder negativ(sie lehnt ab) Im Moment besteht also für Dich überhaupt keine Gefahr. Siehe auch oben.
Was die Nebenkosten angeht, würde ich mal eine Aufstellung machen, was so alles angefallen ist.
Im übrigen, wenn Du mich fragst: Ich würde NIE eine Abfindungserlärung unterschreiben. In diesem Sinne viele Grüße

Dieter
 
Hallo Kaaren,

in Unkenntnis der Sachlage, würde ich dir sowieso aus "materieller Hinsicht"
nicht zu einer vollen Abfindung raten, außer du würdest vor der G. Rente stehen.

Es geht um den Aspekt, wenn du Unfallbedingt, deine Arbeit nicht mehr oder nur teilweise
ausüben köntest.

einen Folgeschaden nachzuweisen, würde auch nicht leicht sein, denke ich. Deshalb gibt dieser Vorbehalt auch keine wirkliche Sicherheit für die Zukunft.
Folgeschäden sind noch nicht absehbar.

Das ist ein Gerücht bzw. natürlich solltest du, in Abständen, in fachärtliche Kontrolle begeben, dass hier eine saubere Dokumentation auf dem Papier steht.

Ein Anwalt darf §§ keiner Abfindung zustimmen, wenn Folgeschäden nicht absehbar sind, außer die Summer wäre adäquat hoch, was ich hier nicht sehe.

Die PTBS ist der Vers. wie ein Dorn im Auge!

Grüße
 
Hallo EES-ES,
mir ist nicht ganz klar, was genau der materielle und was der immaterielle Vorbehalt sind. Die Versicherung meint, dass sie meinen Verdienstausfall schon vollständig abgegolten habe. Ich halte meine Arbeitsplatz wegen des Unfalls für gefährdet. Folgebehandlungskosten sind also immateriell?


Hallo Siegfried,
"G. Rente"?
Nun, ich übe meine Arbeit noch im vorigen Zeitumfang aus. Noch! Ich hoffe, ich kann und darf sie weiterhin ausüben!
Danke für den Hinweis auf die weiteren Kontrolluntersuchungen.


Hallo Dieter,
„Da Du bereits Vorschüsse erhalten hast, ist die Verjährung schon aus diesem Grund gehemmt. Aber auch wegen der Verhandlungen.“ Vielen Dank für diese Botschaft.
„Im Prozessfall ist es in der Regel so, dass die Versicherung Dich klaglos stellt, d.h., dass sie die Beträge zahlt, die sie für angemessen hält. Hintergrund ist, dass Du dann das volle Prozessrisiko trägst. Beispiel: Du willst 30000 EUR haben, die Versicherung will aber nur 20000 zahlen, dann zahlt sie die 20000 und stellt Dich damit klaglos, den Rest von 10000 klagst Du ein. Sagt der Richter die gezahlten 20000 seien genug, dann verlierst Du den Prozess und zahlst sowohl Deinen Anwalt, den Anwalt der Versicherung und die angefallen Gerichtskosten.Das wäre dann das worst case für Dich. Die bereits gezahlten 20000 kannst Du natürlich behalten.“ Prozesskosten belaufen sich in diesem Fall über 10.000 oder 30.000?
„Eigentlich dürfte jeder Richter Deinem Wunsch nach den begehrten Vorbehalten positiv sehen, d.h. anerkennen.“ Und wie wird der Zukunftsvorbehalt im Streitwert taxiert? Oder kostet der nichts?
„ Also spitz Deinen Anwalt an, neu zu verhandeln, aber erst nach der Op, damit Du sicher bist, dass keine weiteren Komplikationen eintreten. Und wie gesagt, die weitere Op ist schmerzensgeld erhöhend.“ Wenn aber die OP nicht schon in 6 Monaten sondern erst in 1 bis 2 Jahren stattfinden kann, wird die Versicherung so lange abwarten wollen oder habe ich einen Anspruch auf ihr Zuwarten? Der Anwalt sagte NEIN.
„Wenn jetzt keine MDE mehr vorhanden ist, hast Du auch keinen weiteren Haushaltsführungsschadenanspruch,“ ich habe einen SBA von 50% und eine MdE, alleine vom Rücken her, von mindestens 20%, aber das weiss auch mein Anwalt. NB. Ich arbeite Teilzeit, Vollzeit wäre gar nicht möglich.
„Aber was war in der Vergangenheit? Du warst ja eine gewisse Zeit zu 100% AU, dann hast Du für den Zeitraum einen vollen Anspruch. Und dann weiter abstufend , je nach Prozentsatz. Beispiel: 70,60,50% etc.“ Ja, das hatte ich alles genau aufgeführt, die Versicherung will nur einen im Vergleich zu meiner Aufstellung kleinen Teilbetrag anerkennen. Dieses würde ich nur akzeptieren, wenn der Rest insb. mit den Vorbehalten stimmen würde.

„Im Moment besteht also für Dich überhaupt keine Gefahr.“ Die Versicherung drängt, der Anwalt hat schon ein Gespräch mit der Versicherung mit für mich ungünstigem Ergebnis geführt.
Es ist für mich wichtig, dass Zeit gewonnen wird für neue Verhandlungen und, dass ich mich und meine Ärzte nicht vorschnell! etwa wegen der Versicherung zu einer zu frühen Operation drängen lasse.

„Was die Nebenkosten angeht, würde ich mal eine Aufstellung machen, was so alles angefallen ist.“ Wie viel Zeit habe ich für diese Aufstellung noch, da ja diese weiteren Ansprüche offensichtlich durch mich und meinen Anwalt noch nicht geltend gemacht wurden?

„Im übrigen, wenn Du mich fragst: Ich würde NIE eine Abfindungserlärung unterschreiben.“ Ich verstehe nicht, wie mein Anwalt zu solch einem Vorverhandlungsergebnis kommen konnte. Wie viel Zeit hat er nun meine fehlende Zustimmung kund zu tun? D.h.: Wie viel Zeit darf zwischen der außergerichtlichen Vorverhandlung und einer schriftlichen Reaktion vergehen?

Ich hätte aber einem angemessenen Ergebnis zugestimmt, aber nur wenn diese Vorbehalte vertraglich zugesichert würden.

VG Karen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo an das unterstützende Forum,
vielen Dank für die wertvollen Antworten.

Gedanken zum Haushaltsführungsschaden:
Mein Anwalt sagt, MdH sei nicht gleich MdE. Wenn ich für etwas länger brauche, sei das kein Haushaltsführungsschaden.
Es gibt aber tatsächlich so einiges was ich gar nicht mehr mache/ machen kann. Jedes nur ein bisschen schwerer tragen, büße ich mit anhaltenden Schmerzen und tauben Füßen. Ich habe mich darauf teils eingestellt und lasse machen, was nicht geht. Mein Umfeld hält mich für ziemlich beeinträchtigt.
Im Bereich des Haushaltsführungsschadens wäre ich mit einer angemessenen endgültigen Abfindung einverstanden, sofern das Gesamtpaket stimmt. Gut so oder ist da ein Fallstrick?

VG Karen
 
hallo Karen,

etwas flapsig gefragt: wieviele jahre wären da eingerechnet, oder anders gefragt: wie lange gedenkst du noch zu leben?

du siehst, es ist schwer bis unmöglich hier überhaupt eine zutreffende summe zu finden und das ansinnen höchst suspekt.


gruss

Sekundant
 
Hallo Kaaren,

über den Haushaltsführungsschaden habe ich nur übers Mitlesen Kenntnis, keine Erfahrung, juristisch Laie.

Es geht m.W. nicht (unbedingt) darum, ob du für eine Tätigkeit X nun etwas länger benötigst, aber wenn andere Personen Arbeiten erledigen, die du vor dem Unfall erledigt hast, dann liegt ein Haushaltsführungsschaden vor.

LG
 
Hallo Karen,

die Kosten in einem Prozess bestimmen sich immer nach dem eingeklagten Betrag. In unserem Beispiel also aus 10000 EUR Streitwert.
Ein Vorbehalt hat natürlich auch einen gewissen "Wert", den dürfte der Richter dann festlegen.

In Deinem Fall dürften nur die Ärzte festlegen, wann die weitere Op medizinisch sinnvoll ist. Das ist ausschließlich eine medizinische Frage, da hat weder die Versicherung noch Dein Anwalt ein Mitspracherecht.Ich würde, um dieses - offensichtliche - Problem zu beseitigen, Deine Ärzte um eine medizinische Stellungnahme bitten, mit dem Tenor, warum aus welchen medizinischen Gründen eine Op erst in .....Monaten sinnvoll ist und diese dann der Versicherung vorlegen. Eine endgültige Regulierung kann - immer - erst dann erfolgen, wenn Dein Fall medizinisch austherapiert ist. Das muss die Versicherung akzeptieren, wenn nicht wäre das ein Fall für eine Vorstandsbeschwerde und für das Amt in Berlin ! Dein Anwalt handelt fahrlässig, wenn er Dir jetzt zu einem Vergleich rät und Deine Beschwerden laufen nach der Op aus dem Ruder. (Dann hättest Du allerdings auch noch einen Anspruch gegenüber Deinem Anwalt - wegen Falschberatung. Aber dafür braucht man Nerven !!)
Es gibt Rechtsprechung, dass eine 20%tige MDE keinen Anspruch zu einem Haushaltsführungsschaden generiert. Wenn aber punktuell gewisse Arbeiten nicht oder nur erheblich erschwert durchführbar sind, dann müsste auch punktuell eine Hilfe her. Lass diese Fragen doch auch mal medizinisch beurteilen. Deine Ärze sollen Dir klipp und klar schriftlich sagen, was Du machen kannst und was nicht. Resultieren dadurch Kosten - ist das Dein Anspruch ! Die Kosten für solche Bescheinigungen muss die Versicherung bezahlen !!
Es gibt eigentlich keine Fristen auf Angebote zu reagieren. In aller Regel dürften 3 -5 Wochen normal sein, dass auf einen Schriftsatz der Versicherung reagiert wird und umgekehrt.

Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig weiterhelfen konnte und grüße Dich gerne aus Köln


Dieter
 
Hallo Karen,

ich hatte übersehen, dass Du noch gefragt hast, was ein "materieller und immaterieller Vorbehalt " ist.

Immateriell ist das Schmerzensgeld. Wenn es bei Deiner weiteren Op zu einer Komplikation kommt mit einem größeren Dauerschaden, dann hättest Du einen weiteren "immateriellen" Anspruch, sprich Du würdest ein weiters Schmerzensgeld bekommen. Oder es käme Jahre danach zu einer signifikanten Verschlimmerung, z.B. einer Lähmung.

Materiell ist alles andere: Sachschaden, Verdienstausfall,Haushaltsführungsschaden, KM-Geld zur Behandlung etc.

Dieter
 
Hallo EES-ES, H-D Eichner, Sekundant, HWS-Schaden,

vielen Dank für eure Antworten, sie helfen mir sehr!
Ich werde somit keiner Abfindung ohne Vorbehalt zustimmen.

Ich habe keinen Schriftsatz der Versicherung.
Mein Anwalt hat mit der Versicherung in einem Termin ohne mich verhandelt, leider nicht ganz in meinem Sinne. Der Termin war sehr sehr kurzfristig angesetzt, auf Wunsch der Versicherung ohne mich. Nun will mein Anwalt noch einmal mit der Versicherung telefonieren. Soll ich etwas Schriftliches einfordern?

Ich will keinen Termin mehr ohne mich zulassen.

VG Karen
 
Hallo Karen,

Dein Anwalt ist verpflichtet, Dir von jedem Schriftsatz der Versicherung eine Kopie zur Verfügung zu stellen !! Auch ohne Worte ist die Forderung der Versicherung mit Deinem Anwalt OHNE DICH zu verhandeln. Was ist das für ein Anwalt? Lass Dich in Zukunft auf garnichts derartiges mehr ein. Sollte Dein Anwalt in Zukunft mehr solcher Dinge draufhaben, feuer ihn.

Dieter
 
Regressanspruch gegen RA

Hallo Hans-Dieter Eichner, Hallo Kaaren,

natürlich kannst Du Deinem RA das Vertrauen entziehen und damit das Mandat kündigen, kostet aber Geld.

Es gibt eine andere Möglichkeit, die dem RA viel mehr weh tut. Sollte er einen Vergleich zu Deinen Ungunsten abschließen und hat Dich nicht ausdrücklich wegen des Vergleichs beraten, dann ist er Dir gegenüber Schadenersatzpflichtig.

Das wäre dann eine Möglichkeit sich den Ausgleich zu holen.

Herzliche Grüße vom RekoBär, der auch im Urlaub mal ein Auge in dieses Forum wirft und versucht zu helfen. :)
 
Hallo Kaaren,

ich würde bei deinen Rahmenbedingungen einer Abfindung auch nicht zustimmen. Das verhalten deines Anwaltes finde ich ebenfalls fragwürdig. Ich bin immer zeitnah von meinem Anwalt schriftlich über jedes Angebot der Versicherung informiert worden (per Mail, Fax oder Brief) und habe Vorschläge bekommen, wie man damit umgehen kann. Ich konnte dann entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll.

Den Hinweis von Rekobär bezüglich der Schadenersatzpflicht des RA finde ich sehr wichtig.

VG Drahtesel
 
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