Hallo,
ich würde gerne ein eigenes Thema eröffnen, aber das funktioniert leider nicht.
Ich hatte 2013 einen schweren unverschuldeten Unfall mit komplizierter Fraktur eines Wirbelkörpers, die operativ stabilisiert wurde. In der Folge habe ich eine PTBS.
Ich habe eine Anwaltskanzlei, die in einem Schreiben eine Teilschmerzensgeldforderung von mindestens 30.000 forderte. Unabhängig von einer weiteren Schmerzensgeldzahlung sei ein materiellem und immateriellem Vorbehalt mit den Wirkungen eines Feststellungsurteils zu fordern.
Nun gab es eine außergerichtliche Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung. Die Schmerzensgeldgabe werde nun auf 20.000 als Abfindung reduziert, evtl auch etwas mehr. Da man noch in Verhandlungen steht, ist die 3 jährige Verjährung noch nicht abgeschlossen. Aber zu dem o.g. Vorbehalt sei die Versicherung nicht bereit.
Was nun?
Vielen Dank für eure Antworten.
VG Karen
ich würde gerne ein eigenes Thema eröffnen, aber das funktioniert leider nicht.
Ich hatte 2013 einen schweren unverschuldeten Unfall mit komplizierter Fraktur eines Wirbelkörpers, die operativ stabilisiert wurde. In der Folge habe ich eine PTBS.
Ich habe eine Anwaltskanzlei, die in einem Schreiben eine Teilschmerzensgeldforderung von mindestens 30.000 forderte. Unabhängig von einer weiteren Schmerzensgeldzahlung sei ein materiellem und immateriellem Vorbehalt mit den Wirkungen eines Feststellungsurteils zu fordern.
Nun gab es eine außergerichtliche Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung. Die Schmerzensgeldgabe werde nun auf 20.000 als Abfindung reduziert, evtl auch etwas mehr. Da man noch in Verhandlungen steht, ist die 3 jährige Verjährung noch nicht abgeschlossen. Aber zu dem o.g. Vorbehalt sei die Versicherung nicht bereit.
Was nun?
Vielen Dank für eure Antworten.
VG Karen