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Abfindung Haushaltsführungsschaden

Udo Schindler

Neues Mitglied
Registriert seit
9 Juni 2009
Beiträge
23
Ort
Bischoffen
Hallo Freunde,

die gegnerische Haftpflichtversicherung hatte mir angeboten,
den Haushaltsführungsschaden bis zu meinem Lebensende
zu kapitalisieren.
Nach einem Tag ist sie dann zurückgerudert und möchte nun
nach angeblich "einschlägiger Rechtssprechung" lediglich bis
zum 75. Lebensjahr kapitalisieren.

Gibt es a) diese "einschlägige Rechtssprechung" bzw.
b) wo gibt es die "einschlägige Rechtssprechung" wonach
nach der Sterbetafel zu kapitalisieren ist?

Im Voraus besten Dank....

Udo Schindler
 
Sterbetafeln und Lebenserwartung

Die Periodensterbetafeln der amtlichen Statistik basieren auf den Daten über die Gestorbenen und die Durchschnittsbevölkerung der letzten drei Jahre. Eine Sterbetafel ist ein demografisches Modell, das die zusammenfassende Beurteilung der Sterblichkeitsverhältnisse einer Bevölkerung unabhängig von ihrer Größe und Altersstruktur ermöglicht. Die Sterbetafel zeigt hierzu in einer nach Geschlecht getrennten Tabelle, wie viele Personen eines Ausgangsbestandes aufgrund von Sterbewahrscheinlichkeiten in den einzelnen Altersjahren überleben und sterben werden. Darüber hinaus gibt die Sterbetafel Auskunft über die geschlechtsspezifische durchschnittliche Lebenserwartung in den einzelnen Altersjahren. Die sogenannte fernere Lebenserwartung gibt daher an, wie viele weitere Lebensjahre Menschen eines bestimmten Alters nach den in der aktuellen Berichtsperiode – zum Beispiel 2010/2012 – geltenden Sterblichkeitsverhältnissen im Durchschnitt noch leben könnten. Eine Periodensterbetafel beinhaltet damit keine Zukunftserwartung zur weiteren Entwicklung der Lebenserwartung. Die mit Hilfe der Sterbetafel berechnete durchschnittliche Lebenserwartung wird in internationalen und zeitlichen Vergleichen als Indikator für den Entwicklungsstand eines Landes verwendet.
Ausführliche methodische Erläuterungen zur Berechnung von Periodensterbetafeln (Sterbetafel 2010/12) und einen Aufsatz zum Thema: "Amtliche Sterbetafeln und Entwicklung der Sterblichkeit" erschienen in Wirtschaft und Statistik 03/2011 finden Sie in den Publikationen.
Auf Grundlage der Absterbeordnung der Sterbetafel werden weiterführende Berechnungen zu den Kommutationszahlen und Versicherungsbarwerten für Leibrenten durchgeführt.
Zu Generationensterbetafeln hat das Statistische Bundesamt Modellrechnungen zur Lebenserwartung nach Geburtsjahrgängen veröffentlicht. Diese Modellrechnungen enthalten Generationensterbetafeln für die Geburtsjahrgänge von 1896 bis 2009.
Eine Generationensterbetafel beschreibt die Lebenserwartung der Angehörigen eines Geburtsjahrgangs. Hierzu werden die Sterbefälle eines Geburtsjahrgangs über die gesamte Lebenszeit hinweg betrachtet. Generationensterbetafeln sind als Modellrechnungen anzusehen, weil Schätzungen zur Sterblichkeit der Geburtsjahrgänge notwendig sind, deren Angehörige noch leben. Diese Schätzungen werden um so unsicherer, je jünger der betrachtete Jahrgang ist. Für heute Geborene müssen die Sterbewahrscheinlichkeiten für mehr als 100 Jahre geschätzt werden. Bei älteren Geburtsjahrgängen müssen Datenlücken, Gebietsveränderungen und Wanderungsbewegungen berücksichtigt werden, die in Deutschland insbesondere durch die beiden Weltkriege verursacht wurden. Ausgewählte Ergebnisse aus den Modellrechnungen zu Generationensterbetafeln finden Sie im Tabellenteil.
Weitere Informationen erhalten Sie über unser Kontaktformular


https://www.destatis.de/DE/ZahlenFa...d=ED5FFEE4C8DA93A20B627AC16BD7D6FE.cae1#Start
 
Grüß Dich, Udo!

01
Die Begrenzung auf das 75. Lebensjahr beruht nicht auf der Lebenserwartung, sondern darauf: Es gibt tatsächlich eine Rechtsprechung, die besagte: Klagt jemand Hasuhaltsführungsschaden für die Zukunft ein (nur "...Zukunft", klar), dann kann er das tun für die Zeit, bis er 75 Jahre alt ist. Darüberhinaus meint man, sei es zu unsicher vorherzusagen, ob der Geschädigte dann noch einen eigenen Haushalt führt.

02
Es ist aber eines unproblematisch: Wenn jemand mit 75 Jahren noch seinen Haushalt tatsächlich führt, worin er eingeschränkt ist durch einen Unfall, so muss der Haushaltsführungsschaden selbstverständlich auch weiterhin entschädigt werden.

03
Da es häufig vorkommt, dass Personen in diesem Alter noch eigenständige Haushalte führen, ist das Angebot der Versicherung unattraktiv. Ich kenne mehrere Leute, die knapp 90 bzw. über 90 sind: Und nach wie vor selbständige Haushalte haben.

04
Wahrscheinlich ist das Angebot der Versicherung aus zwei weiteren Gründen nicht brauchbar:

(a)
Es geht davon aus, dass es in alle Zukunft keine Lohnerhöhungen mehr gibt.
Seit 1949 hat es ein einziges Jahr (von 67 Jahren) gegeben, in denen die Löhne nominal gesunken sind.

(b)
Es geht vermutlich davon aus, dass Du das Geld, das Du nicht gleich, sondern erst in 20 Jahren brauchst, anlegen kannst: Mit 3 oder 4 % Zins. Gleichzeitig jammern die Lebensversicherungen (zutreffend!), sie könnten den Garantiezins für ihr Kunden nicht mehr erwirtschaften: Und der bei 1,25 %! Aber Du sollst netto (nach Abzug der Zinsabschlagsteuer) mehr als das Doppelte erwirtschaften.

Die Fehler potenzieren sich. Diese Abfindungsangebote hat der Teufel gesehen und führen häufig in Verarmung. Das habe ich schon oft sehen müssen.
Ich habe einmal im Forum geschrieben*): "Abfindung - gefährlich wie die Klapperschlange!", viele haben gelacht über mein "barockes Sprachbild" (so ein früherer Chef über mein Deutsch). Bestürzend war, wie viele voller Trauer über einen schweren Fehler zugestimmt haben.


ISLÄNDER

*) Weil wir gerade beim "Im-Forum-schreiben" sind:

Heute habe ich so eine Art "Geburtstag"! Das wird gefeiert! Stellt mal den Sekt kalt! Und Musik! "Tsching-darassa-bäh-bumm-bumm!" Was los ist? Na, ganz einfach! Dieser Beitrag ist ISLÄNDERS Beitrag Nr. 1000. Und erstaunlich: Das Forum hat's ganz gut ausgehalten mit mir. Zu der Durchhalteleistung muss man dem Forum gratulieren.
 
@ISLÄNDER

GLÜCKWUNSCH! - ans forum natürlich ;)

wie viele flaschen sollens denn sein? - und hier gibts leider keine gläser :(


gruss

Sekundant
 
Lieber Isländer,
auch von mir ein herzlichen Glückwunsch.
Ich finde es großartig wie du dich hier für
die Unfallopfer einsetzt. Ganz besonders
mag ich deinen Schreibstil und deine Geduld.
Alles Gute
Relana
 
hallo Udo

das ist dann aber wohl ein denk- oder schreibfehler

die gegnerische Haftpflichtversicherung hatte mir angeboten,
den Haushaltsführungsschaden bis zu meinem Lebensende
zu kapitalisieren.
Nach einem Tag ist sie dann zurückgerudert und möchte nun
nach angeblich "einschlägiger Rechtssprechung" lediglich bis
zum 75. Lebensjahr kapitalisieren.

eine kapitalisierung richtet sich auf die gegenwärtig durch berechnung ermittelte zu zahlende summe, damit werden künftige zahlungen ja erst mal ausgeschlossen.

wie bitte will die versicherung ein zukünftiges und damit unbekanntes (sry - zu erwartendes totes-)datum da in die berechnung einfliessen lassen? da ist eine unbekannte zuviel, die rechnung/gleichung ist so nicht lösbar.
aber wie schon angeklungen ist sie meist eh underiös.


gruss

Sekundant
 
off topic ... erforderliches

Hallo Isländer,

ein Prosit und tschingdarassabäng!
Hipp hipp , ... Hurra!

Danke für deine Arbeit, sonnige Art und deine vielen vielen Hilfen für andere!

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo Islaender,

auch von mir herzlichen Gluekwuench zu Deinem 1000. Beitrag
Das ist eine grossartige Leistung.

Herzliche gruesse
trus
 
Hallo Isländer

auch von meiner Seite alles Gute zu deinem 1000 Beitrag ....

auf die nächsten 1000 ....

Alles Gute und mach weiter wie bisher ..+

Tschau

Tscharlie
 
Grüß Euch alle!

Ich danke Euch, die ihr mir gratuliert habt! Und zwar: Danke - für alle.

Besonders geehrt bin ich von der Gratulation des Sekundanten: Eines hervorragenden Foristen (über 2.500 Beiträge, höchster Qualität). Da bin ich in hohem Maß geehrt. Meinen besten Dank, Sekundant!

HWS-Schaden! HWS-Schaden nimmt immer so tief menschlichen Anteil! Wie schön,
dass HWS-Schaden gekommen ist!

Tscharlie, wackerer Kämpe, schon seit 2009 dabei, mit immer wieder feinen Ideen. Danke Dir, von Dir hab ich schon allerhand gelernt hier!

Trus25! Trus greift so selten zur Tastatur greift, dass ich sie, ehrlich gesagt, noch nie recht wahrgenommen habe (es ist mir peinlich...), aber zur Gratulation ist sie gekommen. Fein, danke Dir!

Und dann Relana: Da schnurre ich wie ein Kätzchen, wenn ich lese: Sie mag meinen Schreibstil - danke für das Kompliment. Ich mag den Schreibstil nämlich auch und bin immer wieder happy, wenn ich etwas komplexes durchschaubar gemacht habe. Ach so: "Eigenlob stinkt"? In unbekümmerter Lausbubenmanier -ich bin ein Frechdachs!- sage ich dazu schnoddrig: "Kann ich nicht bestätigen! Ich hab' extra daran gerochen!" Aber was ist schon dran? "Der Tapfre rühmt die Tat, nur Lumpe sind bescheiden", das ist von Goethe, also von klassischem und unübertrefflichen Wahrheitswert.

Ihr könnt Euch sicher vorstellen, wie hingerissen ich war, als ich vor Jahren auf diesen Spruch gestoßen bin.

Also: "Prost Euch allen, es möge uns allen gut gehen!"

ISLÄNDER
 
Servus Isländer,

wir stoßen nochmal am 11.11. an?

Glückwunsch und danke für deine Hilfe, Erfahrung, Urteile und Verständis!

Danke, dass du komplizierte Rechtssprechung so klar übersetzt - so klar, dass man es dem eigenen RA auch erklären kann !

Sorry, der Ex-Anwalt hat es trotzdem nicht begriffen- egal, danke, dass du mir geholfen hast den Anwaltwechsel durch zu ziehen!

Halt die Ohren steif und den Kopf oben!

LG
Aramis
 
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