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Abfindung durch gegnerische Versicherung

Hanna1967

Mitglied
Registriert seit
24 Jan. 2020
Beiträge
35
Hallo,

ich frage hier in der Situation meiner besten Freundin, die 2013 einen sehr schweren Verkehrsunfall hatte (ein Betrunkener Autofahrer war ihr frontal ins Auto gekracht). Die Milz musste in einer Notoperation entfernt werden, Beckenringfraktur, zweifacher Oberschenkelbruch, mehr gebrochene Rippen, als heile; Brustbein, Schlüsselbein, Jochbein zertrümmert und noch viele Verletzungen. Insgesamt waren es 32 Verletzungen.

Es ist wohl ein Wunder, dass sie überlebt hat und keine gravierenden Schäden geblieben sind. Trotzdem hat sie zunehmend Probleme mit dem Gehen; ein Bein ist kürzer als das andere, lange Stehen, Sitzen geht auch nicht. Und im Gesicht werden die Schmerzen immer schlimmer (im Verdacht steht der Trigeminusnerv; sie hat eine Platte im Jochbein; diese OP alleine hatte schon 6 Std. gedauert). Nur, damit Ihr Euch in Etwa ein Bild machen könnt.

Sie hat von der gegnerischen Unfallversicherung bereits Schmerzensgeld erhalten; die Versicherung will die Angelegenheit zum Abschluss bringen: bietet ihr schon länger eine Abfindungssumme von 20.000 € an; das hat sie per Rechtsanwalt abgelehnt; nun bietet man ihr 40.000 €

Für die Versicherung wäre der Fall damit endgültig abgeschlossen; aber sie solle sich im Gegenzug bereit erklärt, die Versicherung von jeglicher weiterer Haftung für Folgeschäden und anderer Nachforderungen freizustellen. Ich rate ihr dringend davon ab. Es könnten sich in Zukunft ja weitere Folgeschäden einstellen. Doch die Rechtsanwältin sieht keine Option, das umzusetzen, damit die Versicherung die Haftung für Folgeschäden übernimmt.

Kann ich mir einfach nicht vorstellen.

Was würdet Ihr raten?
 
Hallo Hanna,

schön, dass Du das Problem für Deine Freundin hier einstellst.

Wenn Du/ Ihr Beiden Euch das Thema im Suchbereich "Abfindung" durchforstet, dann werdet ihr meistens den Ratschlag lesen: Vorsicht bei Abfindungen. Das hat wirklich seine Berechtigung.

2013 - bis heute nur 7 Jahre, das ist keine Zeit um sicher zu sein, dass sich der gesundheitliche Zustand, der durch den Unfall entstanden ist, sich nicht doch noch wesentlich verschlechtert. Die Versicherungen wissen das zu genau und werfen den Betroffenen, hier deiner Freundin ein Krümelchen hin. Das ist schon ersichtlich, wenn sie nach Ablehnung der Erstsumme gleich mal verdoppeln. Denkt eher mal dran eine Null anzuhängen, also das ist wohl eher die Marschroute.

Deine Freundin würde sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie darauf einginge. Man denke nur an die häufige Problematik, dass sich an Bruchstellen bzw. Gelenken daneben Arthrose bilden kann, durch die eingeschränkten Bewegungen. Das kann sich auch erst nach zig Jahren entwickeln. Verkürztes Bein: Schiefstellung - Knie, Hüfte, Wirbelsäule werden einseitig belastet, da sind Probleme doch logischerweise zu erwarten. Vielleicht muss nochmals operiert werden, oder sie braucht Hilfsmittel, wie Rollstuhl, bzw. behindertengerechten Ausbau der Wohnung bzw. Umbau eines Kfz usw. Bei der Menge von Brüchen und schweren Eingriffen ist es ein Wunder, dass sie momentan wohl ganz gut wieder hergestellt ist. Das ist heute und was ist übermorgen?

Es gibt die Möglichkeit sich auf einen Zwischenabschluss zu verständigen mit einer ausgehandelten Summe OHNE dem AUSSCHLUSS von Folgeschäden. Das haben mehrere in meinem Bekanntenkreis gemacht, z. B. bei einem Schlüsselbeinbruch wurden die Folgen in Form einer künftigen Schulterarthrose ausdrücklich von der Abfindung ausgeschlossen und die Versicherung muss lebenslang dafür aufkommen.

Eine solche Vereinbarung sollte für einen Rechtsanwalt kein Problem sein. Solche Summen sind Verhandlungssache, über die Höhe wird gefeilscht, wie auf einem orientalischem Basar. Das ist für die Betroffenen nervig, aber die Versicherungen rechnen mit der Ungeduld und lachen sich ins Fäustchen, wenn sich jemand mit der Minimalsumme abspeisen lässt. Abwiegeln, Tiefstapeln, Ablehnen, Kleinrechnen, da sind Versicherungen, die nicht zahlen wollen Spezialisten drin. Wenn die ein Angebot von sich aus bieten, kann das nur einen großen Haken haben und für diese Geldknauserer von Vorteil sein.

Oft werden die berechtigten Ansprüche dabei heruntergespielt. Dann lassen sich die unterschiedlichen Meinungen- Betroffener gegenüber Versicherung nur rechtlich klären mit dem Gang vor Gericht. Dann muss sich ein Richter die zwei Seiten anschauen und Recht sprechen.

Eines muss deiner Freundin klar sein: Abfindung ist für sie keinesfalls Pflicht, sondern ein Angebot der Versicherung die sich auf diesem Weg möglichst schnell von Folgekosten frei kaufen zu können. Auch wenn heute diese Summe vielleicht den Alltag etwas abmildern kann, dann sind die Ansprüche weg und das lebenslang.

Herzlichen Gruß
Teddy
 
Hallo Hanna1967,

wie bereits @Teddy schrieb, bekommst Du einiges zum Thema Abfindung zu lesen. Man muss sich natürlich im Klaren darüber sein, dass eine Abfindung zwei Seiten der Medaille hat.

Die Rechtsanwältin, die Deine Bekannte vertritt, prüft natürlich, wie hoch die Gewinnchance ist, bei einer bestimmten geforderten Summe. Und, wenn sie solche Prozesse nicht zum ersten Mal macht, hat sie natürlich auch Vergleichsurteile, die beim für den speziellen Fall zuständigen Gericht gefällt wurden.

Ich gehe mal davon aus, das sie die Gewinnchance für eine höhere Summe, als die von der Versicherung gebotene 40.000,00 €, eher als schlecht einschätzt.

Natürlich fühlt jeder, dass bei einem derartigen Unfall mit den Unfallfolgen die Entschädigungssumme höher ein sollte, was durchaus verständlich ist. Dazu muss die Anwältin eine lückenlose Beweiskette hin legen. Und, ich gehe mal davon aus, das wird wohl für die Rechtsanwältin ein gewisses Problem darstellen.

Dann kommt noch der Risikofaktor "Richter" dazu. Denn es heißt schließlich, dass der sein Urteil nach seiner Meinungsbildung fällt. Und das kann sehr unterschiedlich sein.

Ich habe mal 2013 an der Richterakademie in Wustrau (Zweigstelle von Trier), 32 Verkehrszivilrichter von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten einen Nachmittag weitergebildet. Dabei habe ich 5 konkrete Fälle in fünf Gruppen von den Richtern untersuchen lassen und anschließend nach der jeweiligen Präsentation vor den anderen Richtern eine geheime Abstimmung durch die Richter (Klage abgelehnt, Schadenersatz teilweise zugesprochen, vollen Schadenersatz zugesprochen) machen lasen. Du kannst Dir sicher denken, was dabei heraus gekommen ist. Und genau das hat auch die Rechtsanwältin, die Deine Bekannte vertritt, im Hinterstübchen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo,

Entschuldigung dass ich nun auch noch meinen Senf dazu geben möchte. Wenn eine Versicherung 40.000 anbietet, dann sollte das Gegenangebot nicht unter 100.000 liegen. Meine Haftpflicht hat mit einer Abfindung von 10.000 angefangen und bei 80.000 habe ich dann diese Baustelle dicht gemacht, weil ich noch BG und private Unfallversicherung als weitere Gegner vor mir hatte.....

Letztlich bin ich damit sehr gut gefahren, aber seine Strategie muß jeder selbst festlegen.

Gruß von der Seenixe
 
dann doch noch ein hallo,

die erfahrung von @seenixe ergänzend:
es liegen die erlittenen verletzungen vor, die - so unterstelle ich mal - unbestritten sind. ohne jeden vergleich anzustellen: es gibt, wenn vll auch unzulänglich, tabellen über vergleichbare verletzungen und schmerzensgeld-zusprüchen. wenn man diese einmal abgleicht, sollte ein realistisches ergebnis, das ggf auch vorgebracht werden kann und zu einem vergleich führt, möglich sein.

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gruss

Sekundant
 
Hallo,

vielen herzlichen Dank für die sehr informativen - und auch "stützenden" Meinungen. Ich rate meiner Freundin dringend, einen Rat von einem anderen Rechtsanwalt einzuholen.
Dass die Versicherung möglichst billig wegkommen und Folgekosten vermeiden will, ist ganz klar. Und trotzdem bin ich der Meinung, dass ein Rechtsanwalt hier ganz anderen "Einsatz" bringen muss.
Irgendwie erklärte mir meine Freundin noch, dass sie 10% von der Abfindung an die Rechtsanwältin abtreten muss. (von 40.000 € also 4.000). Verstehe ich absolut nicht: die RA bekommt doch ihr Geld von der gegnerischen Unfallversicherung?
 
Hallo Hanna

Das mit den 10% sollte dir deine Freundin erklären, vielleicht hat sie eine Zusatzvereinbarung getroffen.
Bei einem Vergleich gilt es aufzupassen, wie die (erhöhten) Kosten verteilt werden, man kann mit dem Vergleich vereinbaren, dass die Gegenseite (wenn sie sich darauf einlässt) sie trägt.

LG
 
Hallo Hanna, hallo Sekundant,
liebe Hanna, leider sind Urteile / Links von Sekundant deutlich veraltet oder ohne Zugriff- man muß für aktuellere Schmerzgeldurteile in den Netzwerken zahlen! Auch sind Gericht dazu angehalten sich an aktuelle Schmerzgeldurteile zu halten, Urteile die 15Jahre und älter sind , bitte vernachlässigen!
Das Schmerzensgeld ist auch nur ein kleiner Teil der Schadenssumme- Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Rentenschaden , etc. die Summen, die den Versicherungen Angst machen!
Bei den Schäden deiner Freundin braucht sie sicher auch im Haushalt , etc. hilfe, kann sie noch ohne Hilfe arbeiten...?

Wir sind nicht neugierig- sondern brauchen mehr Infos um zu helfen!

LG Aramis
 
Das ist ja das Schlimme: im Haushalt kommt sie noch - mit Hilfe ihrer Kinder - zurecht.

Doch arbeiten kann sie nicht mehr alles: sie hatte kurz vor dem Unfall eine Stelle in einer Bäckerei und wurde dann gekündigt, als nach dem Unfall die Wiedereingliederung stattfinden sollte - WEIL die Filiale geschlossen hat. Kolleginnen wurden in andere Filialen übernommen; sie nicht. Ich denke, es hatte sehr wohl mit dem Unfall zu tun. Sie hatte bis vor kurzem wieder Arbeit, aber die war ausschließlich so gestaltet, dass sie den ganzen Tag auf den Beinen war. Unmöglich durchzuhalten. Aber nur Sitzen und Stehen packt sie auch nicht mehr.
 
Hallo Hanna,

ich rate Deiner Freundin dringend ab, hier eine endgültige Abfindungserklärung zu unterschreiben und sich dadurch in eine aussichtslose Situation zu begeben, die es ihr dann unmöglich macht, weitere Ansprüche bei einer Verschlimmerung durchzusetzen. Hier liegt jetzt schon m.E. ein erheblicher Dauerschaden, durch die Beinverkürzung, vor, die eine Prognose für die Zukunft unmöglich macht. Brüche neigen schon mal dazu , eine Arthrose zu entwickeln. Und dann? Durch die Entfernung der Milz besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Und dann ? Der Beckenbruch und die Oberschenkelbrüche sind wohl auch kaum folgenlos ausgeheilt. Was wenn hier Probleme auftreten? Durch diese Frakturen ist sie ja wohl auch nicht mehr in der Lage vernünftig zu stehen, gehen , laufen, etc,. Das wird auch der Grund sein, dass sie die Arbeitsstelle verloren hat. Hier entsteht ja schon ein erheblicher materieller Schaden bis ins Rentenalter. Rentenschaden? Was ist mit Haushaltshilfe? Schön, die Kinder helfen im Moment. Was wenn die aus dem Haus sind? Kann sie denn ALLEIN ihren Haushalt bewältigen.? Auch wenn die Kinder jetzt noch helfen, hat sie auch dann einen eigenen Anspruch !! Hier m.E. auch ein erheblicher Anspruch bis Lebensende !!! Was ist mit vermehrten Bedürfnissen? Auch dies muss bedacht werden. Was die Anwaltskosten angeht, hat die Anwältin nicht das Recht sich 10% von der Vergleichssumme abzuzwacken. Ihr stehen nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwalts Vergütungs Gesetz (Früher BRAGO) zu. Und diese Gebühren zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Hier sind so viele Baustellen, die es einem geradezu verbieten ernsthaft über eine Abfindung auch nur ansatzweise nachzudenken. Sie wird dann auch die alleinige Verliererin sein !!!!

Ich halte alle Daumen, dass sie so vernünftig ist. Und wenn die Anwältin nicht mitspielt, soll sie sie feuern.

Viele Grüße

Dieter
 
Hallo Hanna,

ich kann nur dem Credo von Dieter zustimmen!

Frage:
gab es irgenwie in der Angelegenheit schon ein Urteil oder hat die geg. Versicherung außergerichtlich geäußert?
Haftungsquote? müsste 100% sein bei einem "Betrunkener Autofahrer war ihr frontal ins Auto gekracht"

War-ist deine Freundin Rechtsschutzversichert?

Außergerichtliche Anwaltskosten
werden regelmäßig neben dem Abfindungsbetrag geschuldet, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart worden ist (Engelbrecht, DAR 09, 447; Jahnke, VersR 95, 1145). Äußerst vorsorglich ist die Ersatzpflicht in den Vergleich mit aufzunehmen.
Quelle:
Weitere Info zum Thema:

Grüße
 
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