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Abfindung durch gegnerische Versicherung

hallo cicibata,

auf deine frage

Nun bittet mich die Versicherung ein Gegenangebot zu machen .

Welchen betrag würdet Ihr vordern ?

wird es so und hier keine vernünftige antwort geben können. der grund liegt schon in der sehr vagen aussage

Die Personalabteilung hat mir in einer Beratung gesagt wenn ich nimmer auf meinem Arbeitsplatz arbeiten könne würde ich gut 1000 Euro im Monat weniger verdienen.

es ist ja in ordnung, wenn man vorbaut und sich erkundigt. aber welche konkreten (medizinische) fakten liegen denn überhaupt vor, dass der vermutete oder angenommene umstand eintritt? davon dürfte erst einmal die grundvoraussetzung abhängen, überhaupt über eine abfindung nachzudenken. die offensichtlich mathematisch höchst ungleichgewichtige gegenüberstellung von abfindungsbetrag und deinen angenommenen einbussen lasse ich mal ganz aussen vor, da sie ja schon ganz offenkundig völlig daneben ist (verhältnis 20:1).


gruss

Sekundant
 
Hallo Cicibata,

wenn Du aufmerksam die einzelnen Stellungnahmen zum Problem von Hannas Freundin liest, wirst unschwer feststellen, dass Du einen Teufel tun solltest und hier eine Abfindung von 12000 EUR zu unterschreiben. Ich sehe ähnliche (wenn nicht gleiche) Probleme wie bei Hanna. Ich rate Dir dringend einen im Schadenersatzrecht versierten Anwalt einzuschalten, der wirklich Ahnung von der Materie hat. Der wird Dir sicher umfangreich helfen können. Die Gebühren muss der gegnerische Haftpflichtversicherer zahlen, Du gehts also kein Risiko ein. Also Finger weg von diesem dubiosen Vergleich. Der einzige Gewinner hierbei wird mit Sicherheit nicht Du sein.

Viele Erfolg und Grüße

Dieter
 
Dem kann ich nur intensiv zustimmen!

Erst heute habe ich meine Freundin vehement bearbeitet, endlich den Rechtsanwalt zu wechseln, (bzw. sich noch von einem anderen beraten zu lassen), denn die Kanzlei, von der sie seit dem Unfall (2013) vertreten wird, will die Sache auf Biegen und Brechen zum Abschluss bringen (meine Freundin soll dann auch noch 10% der Abfindungssumme an die Kanzlei abdrücken) - aber diese handelt absolut nicht im Interesse meiner Freundin: neben der Abfindungssumme soll vor allem die Zukunft gegen Folgeschäden abgesichert werden. Und das will die gegn. Versicherung auf jeden Fall ausschließen und der Rechtsanwalt sieht keine Möglichkeit, dies im Interesse meiner Freundin durchzukämpfen; notfalls gerichtlich: dass Folgeschäden weiterhin abgedeckt sind! Denn bereits jetzt nehmen die Beschwerden zu (zunehmende Schmerzen durch den Trigeminusnerv weil sie schwerste Verletzungen im MKG-Bereich hatte - was zertrümmert war, wurde in einer 6 - stündigen OP wieder fixiert; durch eine Metallplatte zusammen gehalten). Auch im Bewegungsapparat (Beckenringfraktur, Oberschenkelhalsbruch) nehmen die Beschwerden zu. Der Rechtsanwalt schreibt ihr wörtlich, dass ihm - und auch der gegn. Versicherung zunehmende Beschwerden bewusst sind, aber da nicht "mehr" drin ist.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hanna,

auch ich hatte 2014 einen Unfall der noch nicht "abgewickelt" ist.
Zum einem liegt es im Vorfeld an der Schadesfeststellung die erst vorgenommen werden kann wenn der Schaden nach sogenannter Ausheilung (inkl. Nach-OPs) ausgeheilt ist ,- also festgestellt werden kann. Sowie an die fehlerhafte Arbeitsweise meiner Anwältin (14 Monate falsche Richtung) sowie das Warten auf Gerichtstermine inkl. Fristen (1,5 Jahre) / für mich unnötiges Verkehrsgutachten (7 Monate) bzw. Fällen des Urteils (ich warte jetzt 8 Wochen nur darauf).
Das n e r v t ungemein. Man fühlt sich noch mal überfahren und gedemütigt durch Verdrehungen der Tatsachen der Gegenpartei.
Ich hoffe das ich bald am Ziel bin obwohl die Haftflichtvers. des Unfallverursachers das Urteil immer noch anfechten kann.

Deine Freundin braucht unbedingt einen kompetenten Anwalt der alle Forderungen die aus dem Unfall entstanden sind, einfordert.
Da kommt einiges zusammen. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rentenausgleichzahlung, Haushaltsführungsschaden, sonst. Auslagen von Porto bis Medikamente. Das muss dokumentiert, beantragt und entsprechend eingereicht werden. Das ist Arbeit und die bekommt man nicht bezahlt.
Aber nur so entsteht eine Geldsumme die nachvollziehbar eingefordert werden kann.

Ich rate Deiner Freundin: Einen Anwalt nehmen der sie ernst und würdig vertritt. (meiner war leider keine gute Empfehlung eines Freundes)
Dem Anwalt Zuarbeit leisten und Forderungen/ Fristen stellen.
Hier im Forum nachfragen bei Ungereimtheiten/Abläufen ...
WARUM: Ich glaube die angebotete Geldsumme ist viel zu gering. Ungern möchte ich einen Vergeich mit meinen körperlichen Schäden machen,
(7 zum Teil heftige Frakturen) da sie anders sind, jedoch vom Volumen vielleicht doch vergleichbar.
So wurde durch meine Anwältin alleine nur für Schmerzensgeld 70 T€ angesetzt.
Deine Freundin braucht unbedingt eine gerechte Entschädigung und Alterssicherung.

Ich wünsche Deiner Freundin viel Kraft und alles Gute.
 
Vielen Dank für Deine Schilderungen. Ich leite das an meine Freundin weiter, denn ich bin überzeugt davon, dass ihre Rechtsanwältin nicht für sie kämpft. Ich wünsche Dir alles alles Gute.
 
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