• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Abfindung des gesamten Schmerzensgeldanspruchs

JonasCW

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Aug. 2015
Beiträge
3
Hallo!

Ich habe eine Frage, konnte bis jetzt keine passende Antwort dazu finden.
Mein Vater hatte einen Motorradunfall, Schulter kaputt. Er hat von der gegnerischen Krankenkasse alles bezahlt bekommen, auch Schmerzensgelder. Sein Anwalt hat jetzt einen Antrag auf einen "Auszahlungsbetrag zur Abfindung des gesamten Schmerzensgeldanspruchs" gestellt. Dieser Anwalt ist jetzt leider 3 Wochen im Urlaub, daher sitzt man hier auf heißen Kohlen. Die Versicherung war bereit, einen Betrag auszuzahlen, eben unter der Bedingung, dass keine Ansprüche wegen Folgeschäden gestellt werden können.
(Noch zu erwähnen ist vielleicht, dass der Arzt die Schulter für vollständig geheilt erklärt hat und eigentlich nicht mit Folgeschäden zu rechnen ist)

Jetzt die eigentliche Frage: Was passiert in dem Fall, wenn mein Vater unterzeichnet und dann zB in 10 Jahren wegen Schmerzen o.Ä. zum Arzt geht und diese behandeln lassen will? Zahlt das dann seine eigene Krankenkasse? Oder muss er das dann aus eigener Tasche bezahlen, weil er ja eigens entschieden hat, auf Ansprüche an die gegnerische Krankenkasse zu verzichten?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen oder kennt sich aus!

Vielen Dank und freundliche Grüße,

Jonas
 
Hallo Jonas,

bist du sicher, dass die gegnerischen Krankenkasse diese Zahlungen übernimmt.

mfg Sturm
 
moins
@sturm: Er meint wahrscheinlich die gegn. Versicherung und nicht die KK
@Jonas. bei einer kompletten Abfindung ist die Versicherung raus, auch bei sämtlichen Folgeschäden.
darf ich fragen um welche Höhe es sich denn handelt?
Wir hatten erst kürzlich über das Thema Abfindung geschrieben, Du findest hier im Forum umfassendes Lesematerial zu der Theamtik..;)
z.B.: http://www.unfallopfer.de/forum/sho...abfindung+versicherung+immaterielle+Sch%E4den

LG
 
Hallo!
Danke für die schnellen Antworten. Und ja, ich meine die gegnerische Versicherung, das ist etwas durcheinander gekommen.
Meine Frage wird in dem anderen Thread leider auch nicht beantwortet..Es geht ja darum, ob die Krankenkasse meines Vaters eine eventuelle spätere Behandlung der Unfallverletzung bzw deren Folgeschäden nicht bezahlt, weil dieser sich mit einer Abfindung der gegn. Verischerung zufrieden gegeben hat.
Es handelt sich um eine Summe von 20000!

LG Jonas
 
Hallo Jonas,

die Krankenkasse muss die Behandlungen (auch spätere) auf jeden Fall übernehmen, das hat rein garnichts mit den Ansprüchen Deines Vaters zu tun.
 
Das klingt ja schon mal gut, danke für deine Antwort!
Eine solche Abfindung bezieht sich dann also ausschließlich auf weitere Schmerzensgelder, Erwerbsunfähigkeit und weitere "materielle und immaterielle Schäden"?
Interessant wären natürlich vergleichbare Erfahrungswerte was die Höhe einer solchen Abfindung eingeht;)

LG Jonas
 
Hallo Jonas,

Schäden die per Gesetz an einen Sozialversicherungsträger übergehen können nicht abgefunden werden.

Die Abfindung betrifft ausschließlich das was Dein Vater selbst an Ansprüchen geltend machen kann.

Zur Höhe kann ich nicht so viel sagen, da müßte Isländer vielleicht etwas zu beitragen können. Ich hoffe er ließt mit.
 
Hallo Jonas,

es ist so wie Rajo schreibt, nur dein Vater muss natürlich bei einer Krankenversicherung sein.

Eine vielleicht, spätere Erwerbsminderung wird, sollte dein Vater bei der DRV versichert sein und die nötigen Beiträge gezahlt haben über die DRV veranlaßt.

Eine HPV bietet nicht aus Nächstenliebe eine Abfindung, sondern um Geld zu sparen.
20.000€ sind auf einem Haufen viel Geld, aber da muss man schon sehr sicher sein, dass alles vollständig ausgeheilt ist.

Frag deinen RA.

mfg Sturm
 
Hallo.

Ich hatte kürzlich (06/2015) von meinem Anwalt eine Erklärung von einer KFZ-Haftpflicht anfordern lassen.
Somit habe ich zu meiner Abfindung (2500€) noch etwas in der Hand, wenn später noch was auftreten sollte wegen der Unfallverletzungen.
LG
Stephan
Fe-_1_.jpg
 
Hallo ,
ja Isländer ist VOLLPROFI ,

Hier der Tippzettel:


Unfall-Opfer-Bayern e.V. ,Flutgraben 4 , 63872 Heimbuchenthal
Tel.: 06092/7569 - Telefax: 06092/ 999691

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/show...#ixzz3a1kVp3GQ

Tschau

Tscharlie

PS :Ich hoffe du hast einen FACH Anwalt und keinen dorf- und bauernanwalt der alles mitnimmt und immer so intelligent konvertiert:D

BEACHTE AUCH DEN Haushaltführungssachaden ....-->:)

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=271981#post271981#ixzz3jMY7N9rY
 
Top