Hallo!
Ich habe eine Frage, konnte bis jetzt keine passende Antwort dazu finden.
Mein Vater hatte einen Motorradunfall, Schulter kaputt. Er hat von der gegnerischen Krankenkasse alles bezahlt bekommen, auch Schmerzensgelder. Sein Anwalt hat jetzt einen Antrag auf einen "Auszahlungsbetrag zur Abfindung des gesamten Schmerzensgeldanspruchs" gestellt. Dieser Anwalt ist jetzt leider 3 Wochen im Urlaub, daher sitzt man hier auf heißen Kohlen. Die Versicherung war bereit, einen Betrag auszuzahlen, eben unter der Bedingung, dass keine Ansprüche wegen Folgeschäden gestellt werden können.
(Noch zu erwähnen ist vielleicht, dass der Arzt die Schulter für vollständig geheilt erklärt hat und eigentlich nicht mit Folgeschäden zu rechnen ist)
Jetzt die eigentliche Frage: Was passiert in dem Fall, wenn mein Vater unterzeichnet und dann zB in 10 Jahren wegen Schmerzen o.Ä. zum Arzt geht und diese behandeln lassen will? Zahlt das dann seine eigene Krankenkasse? Oder muss er das dann aus eigener Tasche bezahlen, weil er ja eigens entschieden hat, auf Ansprüche an die gegnerische Krankenkasse zu verzichten?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen oder kennt sich aus!
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Jonas
Ich habe eine Frage, konnte bis jetzt keine passende Antwort dazu finden.
Mein Vater hatte einen Motorradunfall, Schulter kaputt. Er hat von der gegnerischen Krankenkasse alles bezahlt bekommen, auch Schmerzensgelder. Sein Anwalt hat jetzt einen Antrag auf einen "Auszahlungsbetrag zur Abfindung des gesamten Schmerzensgeldanspruchs" gestellt. Dieser Anwalt ist jetzt leider 3 Wochen im Urlaub, daher sitzt man hier auf heißen Kohlen. Die Versicherung war bereit, einen Betrag auszuzahlen, eben unter der Bedingung, dass keine Ansprüche wegen Folgeschäden gestellt werden können.
(Noch zu erwähnen ist vielleicht, dass der Arzt die Schulter für vollständig geheilt erklärt hat und eigentlich nicht mit Folgeschäden zu rechnen ist)
Jetzt die eigentliche Frage: Was passiert in dem Fall, wenn mein Vater unterzeichnet und dann zB in 10 Jahren wegen Schmerzen o.Ä. zum Arzt geht und diese behandeln lassen will? Zahlt das dann seine eigene Krankenkasse? Oder muss er das dann aus eigener Tasche bezahlen, weil er ja eigens entschieden hat, auf Ansprüche an die gegnerische Krankenkasse zu verzichten?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen oder kennt sich aus!
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Jonas