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"Abfindung" der PUV statt Gutachten?!

pitsche407

Mitglied
Registriert seit
25 Apr. 2012
Beiträge
34
Hallo, folgender Fall die PUV bietet (nach Kreuzbandriss mit Meniskusriss und Innenbandris) ohne Begutachtung von sich aus 3/20 Beinwert an...kann/sollte man solche Angebote annehmen oder immer auf ein Gutachten bestehen? Kann es auch passieren, das der Gutachter bei dieser Verletzung zu weniger als den 3/20 Beinwert entscheidet und man sich dann "ein Eigentor" schießt oder versucht die Versicherung hier möglichst günstig davon zu kommen?

Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, das nach einem Kreuzbandriss von mindestens 3/20 Beinwert auszugehen ist (Stichwort erhöhtes Athroserisiko)?!
 
Hallo pitsche,

lt. dem Sachbuch "Die Invalidität in der privaten Unfallversicherung" - Rechtsgrundlagen und medizinische Begutachtung -
wird ein Meniskusschaden, Bänderriss im Kniegelenk mit 4/20 - 7/20 Bein zu bemessen sein.

Bespreche doch mal Deine Verletzung mit dem behandelden Arzt und erfahre so dessen Einschätzung.

Erfahrungsgemäß zahlen Versicherungen niemals zuviel an ihre Kunden.

Würde ein Gutachten verlangen.

Gruß Meggy
 
Hallo Meggy und vielen Dank für deine Einschätzung.

Angenommen der Gutachter kommt zu weniger als den 4/20 oder gar 3/20 wäre der Gang zum Anwalt unausweichlich oder? Dann würde die Versicherung auf das Ergebnis des Gutachtens beharren und ich müsste das Gegenteil "beweisen" und ein neues Gutachten auf meine Kosten veranlassen?!
 
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