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Abfindung angemessen oder zu gering? (Radiusfraktur)

alvate

Nutzer
Registriert seit
11 Feb. 2015
Beiträge
2
Halllo zusammen!

Habe heute meine Abfindungserklärung zugeschickt bekommen und muss ehrlich sagen, dass ich mir eine etwas höhere Abfindung erwartet hätte.
Zur Verletzung: Ich hab mir im Sommer 2013 bei einem Radunfall eine distale Radiusfraktur zugezogen. Diese wurde operiert. Hatte in dem darauffolgenden Jahr starke Schmerzen und erhebliche Einschränkungen. Im Sommer 2014, dann die zweite OP zur Entfernung der Metallplatte. Seitdem sind die Schmerzen zwar weniger, aber ich habe noch immer Bewegungseinschränkungen (laut Gutachten lediglich 7,5%). Des Weiteren stehts Schmerzen bei starker Belastung, beim Schreiben auf der Uni oder Cellospielen, sowie bei Wetterumschwung. Durchschnittich hab ich sicher an drei Tagen die Woche Schmerzen. Manchmal stärker, manchaml schwächer. Ob der Gutachter meine Hand wirklich genau betrachtet hat, ist für mich fraglich. Nach 10 Minuten war das Gutachten schon wieder vorbei.
Laut Abfindung würde ich 2.980€ bekommen.
Das ist aber nur die Abfindung, die man durch die prozentuellen Invalidität erechnen würde. Was ist also mit Schmerzengeld? Ist dies darin bereits inkludiert?

Meine Mutter, die bei der selben Versichung ist (auch selbe gesamte Verischerungssumme, da die ganze Familie gemeinsam versichert ist), hat nach einem Trümmerbruch des Steißbeines (wohlgemerkt keine einzige OP) ewas über 4.000€ bekommen. Sie hat jedoch keine Bewegungseinschränkungen, lediglich Schmerzen.

Für mich ist das im Vergleich einfach nicht nachvollziehbar. Meine rechte Hand ist im Alltag vermutlich von wesentlich größerer Bedeutung und trotzdem ist die Abfindung nicht unwesentlich geringer.

Hat jemand Erfahrung welche Abfindungen für Radiusfrakturen einen etwaigen Durchschnittswert darstellen? Die Versicherungssumme ist übrigends knapp 47.000€.

Würde mich freuen, wenn jemand seine Erfahrungen oder Meinung mit mir teilen kann!

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Des Weiteren stellt sich für mich die Frage, will ich wirklich eine Abfindungserklärung unterschreiben? Ich bin von der Versicherung ja gar nicht wirklich gefragt worden, sondern wurde zum (von der Verischerung ausgewählten) Gutachter geschickt und eine Woche später liegt nun die Abfindung vor.
Nun ist es aber so, dass mir von den Ärzten gesagt wurde, dass eine Arthrose durchaus später einmal auftreten könnte. Was also wenn ich in 20 Jahren (bin im Moment Anfang 20) viel stärkere Probleme und Schmerzen habe, was dann? Für dieses Risiko ist die Abfindung ja dann wirklich nicht hoch, oder?

Tut mir leid, dass ich euch mit meinen Fragen bombadiere, aber ich bin leider selbst nicht erfahren in dem Gebiet und über jede Antwort dankbar.
 
Hey

Normalerweise sind im Vertrag doch der Handwert ,Fußwert usw.angeben.Und daraus erhältst du dann Beispiel 3/5 Handwert von der Versicherungssumme .Schmerzengeldzahlung gibt es meines Wissen nach in der Privaten Unfallversicherung nicht extra.
Ich würde es mir gut überlegen mit der Abfindungserklärung ,denn eigentlich wird der Wert ja nach 3 Jahren ermittelt und du hast das Recht deinen Zustand bis dahin mit Gutachten zu belegen.
Es könnte ja sein das ne Arthrose oder andere Komplikationen zu kommen und dann erhältst du nichts mehr da die Abfindung unterschrieben wurde.


LG SONJA
 
Hallo alvate,

1. welcher Invaliditätsgrad wurde denn festgestellt (lt. Gutachten)?

2. Welche Prozente sind denn für die Hand bzw Arm unterhalb des Ellenbogens in der Gliedertaxe Eures Vertrages angegeben?

3. Gibt es eine Progression oder Mehrleistung ab einer bestimmten Höhe?

Erst wenn Du die Fakten einstellst kann man überhaupt eine ungefähre Schätzung abgeben.

Aber schon sehr auffällig, das man so schnell mit einer Abfindungserklärung ankommt.
 
Hallo Alvate,

so wie Du das schilderst, handelt es sich hier um eine private Unfallversicherung, die grundsätzlich KEIN Schmerzensgeld zahlt. Schmerzensgeld erhält nur der, der einen Schädiger hat, also einen der für Deine Verletzung haftpflichtrechtlich verantwortlich ist. Beipiel: Autounfall.

Du bekommst bei Deiner PUV eine Invaliditätssumme, die sich nach der Gliedertaxe in Deinen Bedingungen richtet. Der Invaliditätsgrad z.B. bei einem "Arm unterhalb des Ellbogengelenkes" beträgt 60%. Bei der Summe von 47000 sind das dann 28200 EUR, hiervon musst Du dann die 7,5% berechnen, also 2115 EUR. Dies als Beispiel. Entscheidend ist, was in DEINEN Bedingungen steht, also nachsehen.

Ich bin immer skeptisch bei einer Abfindungserklärung, schon alleine deswegen, da Du berechtigt bist, den Grad der Invalidität jährlich , längstens bis zu 3 Jahren nach dem Unfall, ERNEUT feststellen zu lassen.Hast Du jedoch die Abfindungserklärung unterschrieben, ist alles vorbei.

Also: Gut überlegen.

Dieter
 
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