• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Aberkennung der Prozente

Yannick

Mitglied
Registriert seit
14 Feb. 2007
Beiträge
79
Hallo,

ist es richtig, dass man die eingetragenen Prozente in seinem Schwerbehindertenausweis, der unter unbefristet läuft, verlieren kann?

Jannik
 
Hallo Yannick,

was soll man Dir darauf antworten?
Du könntest auch Fragen: Ist es richtig, dass eine Rote Ampel auch mal grün wird?
Die Bedingungen drum herum sind auch wichtig. Ja, auch der Grad der Behinderung unterliegt einer Überprüfung. Z.Bsp. Krebsbetroffene, erhalten eine hohe GdB, die aber nach Sieg über die Krankheit wieder einkassiert wird.
Also: Auch die GdB wird überprüft.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

hat mich einfach mal interessiert. Habe mal Netz etwas darüber gelesen. Weiss nur nicht mehr wo. Ich bin nur darüber gestolpert, warum man dann unbefristet bescheinigt. Man könnte doch dann den Ausweis auf zB. 3 Jahre ausstellen (meiner wird alle 3 Jahre überprüft). Das heisst also, wer in seinem Ausweis unbefristet stehen hat, wird auch irgendwann zu einer Nachuntersuchung zitiert.

Jannik
 
Hallo Yannick,

ergänzend zu Seenixe möchte etwas näher darauf eingehen: im Sozialgesetzbuch beschrieben ist, dass Du bei akuten Krebserkrankungen 100% GdB bekommst und zwar bis zum Abschluss der Therapie. Dann mit einem Ablauf von drei Jahren nach Beendigung der Therapie wird automatisch herabgestuft (bsp. auf 60%).

Eine Einschränkung kann auch, trotz normaler Voraussage, dass sie von bleibender Dauer ist, mal komplett wegfallen.

Ich denke, dass bei geringeren GdB ohne Ausweis der Aufwand des Verwaltungsaktes oft zu groß ist, um die Grade dem Betroffenden wieder wegzunehmen, es sei denn, dass sich offensichlich die Einschränkung auswächst (Allergien, psychische Erkrankungen beispielsweise)....

LG,
Cateye
 
Hallo Yannick,
kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Da ich zum Leidwesen meiner BG überlebt habe, seit 5 Jahren kein Rezidiv mehr habe, hat mir das Versorgungsamt die 50 % gestrichen. Die kleinen Behinderungen, Stressinkontinenz und häufigere Blasenentzündungen sind scheinbar nicht GdB-relevant.
Na ja, als Rentner hat es eh nicht viel gebracht, aber als ich noch arbeitete hat es mir sehr geholfen; denn ich konnte auf jeder Betriebsversammlung das Maul aufreissen und auch meine Vorgesetzten etwas nerven.
Aber auch wenn z.Z. kein Rezidiv im Anmarsch ist, die Angst bleibt, aber auch die Wut und der Wille, eine Entschädigung für alles zu bekommen, alleine der Kampf wird mich solange am Leben erhalten, bis ich gewinne. Auch wenn ich die Kohle dann nur noch Frau und Tochter vererben kann, bevor ich in die Grube steige.
Aber, wer auf dem Bauche kriecht, kann nicht auf den Rücken fallen, aber dafür sieht er die Sonne nicht.
In diesem Sinne,
einen schönen 2. Advent und viele Plätzchen
Paro
 
Hallo Paro,

im Sozialgesetzbuch ist Stressinkontinenz mit 20-40% als eigener GdB angegeben.

Außerdem sind das Integrationsamt und die BG zwei Paar verschiedenen Stiefel. Ich würde den Umweg über das Integrationsamt versuchen (höhere GdB als Argument gegenüber der BG).

Im Übrigen: heute brennen drei Kerzen :D

Gruss
Cateye
 
Top