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Ab Dezember kein Hartz IV mehr!

HWS77

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
127
Alter
47
Ort
NRW
Hallo zusammen,

es geschehen noch Zeichen und Wunder...:D

Seit meinem Unfall sind inzwischen 7 Jahren vergangen. Da ich ja aufgrund der Unfallfolgen (Kopfgelenksverletzung) zum 01.10.2006 wegen Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis (auf Widerruf) entlassen worden war, musste ich ab dem 01.10.06 mit Hartz IV auskommen.

In der Zwischenzeit hatte ich erfahren, dass ich Anrecht auf einen Unfallausgleich des Landes hätte, da der Unfall ja als Wegeunfall anerkannt ist. Ich habe dann auch gleich einen entsprechenden Antrag gestellt.

Daraufhin musste ich im Juli 08 zum Amtsarzt, der meine MdE bestimmen und festlegen sollte. Zu dieser grauenvollen Untersuchung hatte ich hier im Forum schonmal was geschrieben.
Der Amtsarzt wollte sich selber nicht festlegen und sagte, es müsse zuätzlich ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden (weil er meinte, die Beschwerden könnten gar nicht so schlimm sein...).

Im Januar 09 fand dann diese Zusatzbegutachtung bei einem Psychiater (Forensiker) statt.

Lange Zeit hatten wir nichts mehr vom Landesamt für Besoldung und Versorgung gehört, so dass meine Anwältin immer wieder nachfragte, wie denn der Stand der Dinge sei. Seit Ende August kam dann wieder langsam Bewegung in die Sache.

Und letzte Woche habe ich endlich den Bescheid bekommen!

Meine MdE wurde auf 50% festgesetzt! Damit hatte ich nie im Leben gerechnet.
Dementsprechend wurden dann meine zukünftigen Versorgungsbezüge berechnet und es kam dabei tatsächlich so viel raus, dass ich in Zukunft nicht mehr auf Hartz IV angewisen bin! Einfach klasse!:D

Es ist dann zwar im Endeffekt (nach Abzug von Krankenversicherung etc.) nicht so wahnsinnig viel mehr, vielleicht 100 €, aber immerhin... Und ich habe den ganzen Stress mit der Arge nicht mehr.

Einfach super!

Jetzt muss ich mich nur noch erkundigen, wie das in Zukunft mit der Kranken- und Rentenversicherung geht. Bleibe ich bei der GKV oder muss ich mich dann wieder privat versichern (es sind ja quasi Beamten-Pensionsansprüche)? Wie hoch sind dann die Beiträge etc.
Aber das werde ich auch noch irgendwie rauskriegen...

Viele Grüße!
 
Hallo HWS77:):),

herzlichen Glückwunsch...so kehrt auf jeden Fall wieder etwas Ruhe in deinem Leben ein...:D...es macht aber nicht die Existenzsorgen weg, die man über Jahre gehabt hat und...du wirdst einige Zeit brauchen um abzuschalten...;) und wieder an schönere Dinge denken zu können...Viel Glück


Gruß Buffy07
 
Hallo Buffy!

Danke! Du hast recht, den Stress, den ich in den letzten Jahren mit der Arge hatte, den kann keiner im Nachhinein ersetzen... Umso besser, dass sich das jetzt erledigt hat.

Aber es bleibt ja auch trotzdem noch eine "Baustelle", so dass mir nicht langweilig wird...
Denn das Verfahren gegen die Haftpflichtversicherung er Unfallgegnerin läuft ja auch immer noch, zwar schon seit 6 Jahren, aber immer noch in der ersten Instanz. Denn die Versicherung meint, ich hätte ja nichts und wenn was wäre, dann nicht unfallbedingt (nur komisch, dass ich dann so eine hohe unfallbedingte MdE bekomme). Nächsten Mittwoch steht das nächste Gutachten an...

Aber über diesen Teilerfolg freue ich mich schon sehr!

Viele Grüße
 
Hallo HWS77:),

dieser Teilerfolg kann dir bei deiner HaftpflichtSache doch schon helfen:):rolleyes:,

diese hohe MDE kann das Gericht nicht übersehen...kann nur dein Vorteil sein:)

Gruß Buffy07
 
Hallo HWS77,
herzlichen Glückwunsch. Dein Fall zeigt, dass es sich eben doch lohnt, zu kämpfen. Danke, dass du uns die gute Nachricht gleich mitgeteilt hast, damit wir uns mitfreuen können.

Ich denke mal, dass du durch die MdE von 50% nun auch gute Karten haben wirst, gegen die Haftpflichtversicherung deines Unfallgegners vorgehen zu können. Die Höhe der MdE zeigt doch schließlich, dass du nicht nur einen Kratzer abbekommen hast.

Alles Gute
Derosa
 
Hallo,

Glückwunsch zu Deinem Teilerfolg und ich wünsche Dir, dass Du auch im anderen Verfahren langsam Fortschritte erreichst. Irgendwann sollte jedes Verfahren abgeschlossen werden. Zum Gutachten in der nächsten Woche berücksichtige bite die im Forum angeregten Verhaltensregeln ;)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo HWS77,

das tut wirklich gut, mal eine positive Nachricht zu lesen.
Alles Gute und herzlichen Glückwunsch!

Gruß
Snooker
 
Hallo HSW77,

auch von uns, von ganzen Herzen *GLÜCKWUNSCH*:)

Trotzdem bleibt ein schaler Nachgeschmack...es ist so menschenverachtend wie wir behandelt werden...nur die den Kampf durchstehen bekommen ihren Sieg noch mit.
So mancher SB sollte mal eine schlaflose Nacht durchstehen, Existenzsorgen und Verzweiflung wie es weiter gehen soll.

Aber ich freue mich für Dich, besonders das Du den Kampf aufgenommen hast.:)

Lieben Gruß
Kai-Uwe und seine Frau
 
Hallo HWS77,

auch von mir einen ganz herzlichen Glückwunsch zu deinem Teilerfolg :)
Ja, ich sehe es wie meine Vorredner: an einer unfallbedingten MdE von 50% sollte (hoffentlich) weder die Haftpflicht noch der Richter vorbeikommen.

Was mich allerdings stutzig macht: warum bekommst du "erst" ab Dezember den Unfallausgleich? Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass auch rückwirkend geleistet werden muss :D:D...

Wegen der GKV-/PKV-Frage kann ich dir jetzt nicht wirklich weiterhelfen. Ich kenne allerdings eine Beamtin, die ebenfalls aufgrund eines Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt wurde. Während des Arbeitslebens musste sie 50%-PKV-Anteil tragen, die anderen 50% liefen über Beihilfe. Seit der Zurruhesetzung wurde der Beihilfe-Anteil auf 70% erhöht, ergo sind ihre PKV-Beiträge auf 30% abgesunken. Sorry, ich mag mich jetzt mit unglücklichen Wortwahlen ausgedrückt haben, kenne mich mit der Materie nicht so wirklich aus, ich hoffe aber, du verstehst dennoch was ich meine.

Jetzt genieße erstmal deinen Triumph!

Viele Grüße
Joker
 
Hallo HWS77,

ich gratuliere dir auch herzlichst zu deinem Teilerfolg.
Ich weiß was es heißt mit der Arge zu leben......
Ist überhaupt nicht lustig, deshalb freue ich mich für Dich.

MFG Pharao50
 
Herzlichen Glückwunsch :p

und ein Prosit auf den neuen Lebensabschnitt o(_) (_)o

Ganz besonders liebe fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Ihr Lieben!

Danke für eure zahlreichen guten Wünsche! Ich hoffe so sehr, dass dies mich jetzt auch in meinem Zivilverfahren weiterbringt... Schließlich steht in dem Bescheid ja auch "unfallbedingte Erwerbsminderung"

Ja es tut wirklich gut... :D

@seenixe: leider weiß ich schon nur zu gut, was mich beim GA erwartet und wie ich mich verhalten muss. Das wird dann das 3. GA fürs zivilrechtliche Verfahren, außerdem habe ich schon mehrere amtsärztliche und eine psychiatrische Begutachtung hinter mir...
Meine Begleitperson ist schon "bestellt" und ich habe gleich bei der Terminvereinbarung mit der Praxis, in der der GA arbeitet (ja er arbeitet tatsächlich auch noch als niedergelassener Psychologe), gesagt, dass ich eine Begleitung mitbringen werde. Das war für die auch kein Problem.

@Joker: viel schlauer bin ich in Sachen Krankenversicherung noch nicht. Bei der GKV sagte man mir aber, ich wäre dann dort freiwillig versichert. Vorhin habe ich mit meiner (ehemaligen) PKV telefoiert. Die SB meinte, dass ich mich dann auch wieder privat versichern könnte und will mir mal ein Angebot schicken.
Allerdings weiß ich nicht, wie das mit meinen Zusatzeinkünften etc. geht... Ist echt kompliziert...

Ich denke ich rufe morgen vielleicht einfach mal beim LBV an und frage nach, ob die wissen, wie das jetzt geht.

Ab Dezember bekomme ich laufend die Versorgungsbezüge. Anspruch darauf habe ich aber tatsächlich schon ab Datum meiner Entlassung, also ab 01.10.2006. Die Beträge dafür bekomme ich als Nachzahlung. Allerdings muss das LBV erstmal mit der Arge abrechnen, weil die jetzt von denen quasi ihre Beträge zurückfordern können. Sobald die Abrechnung mit der Arge abgeschlossen ist, bekomme ich dann die Nachzahlung.

Dein Beispiel mit der Beamtin habe ich schon verstanden. Bei mir ist das insofern anders, dass ich ja aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden war und somit auch keine Beihilfeansprüche mehr habe. Die bekomme ich wohl auch nicht mehr, denn ich habe ja keinen Beamtenstatus mehr, auch wenn ich jetzt die Versorgung nach Beamtengesetz bekomme.

Viele Grüße
Alexandra
 
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